Vollstreckungsbescheid / Widerspruch?!


  • Bescheide und Erlasse werden nach Fristablauf rechtskräftig zum Schutze des Rechtsverkehrs und der Rechtssicherheit.


    Des Weiteren passt hier einiges nicht. Entweder hat das AG einen Fehler gemacht, was ich erstmal bezweifeln möchte, oder deine Freundin hat weder die Zahlen noch ihren Schriftverkehr im Griff.
    Am 27.08 soll eine Klageandrohung seitens des Gläubigers eingetroffen sein und am 31.08 schon der Bescheid? Sorry, so schnell ist kein Gericht. :D
    Normal wäre, dass nach dem Wiederspruch gegen den Mahnbescheid, solle dieser korrekt vorgenommen worden sein, verhandelt wird. Somit müsste sie eigentlich eine Vorladung vor Gericht bekommen haben. Ohne Verhandlung kein Vollstreckungsbescheid. Kommt sie nicht zur Verhandlung ergeht ein Versäumnisurteil und der Gläubiger bekommt seinen Titel. Danach sieht es hier momentan aus.

  • Zitat

    Original geschrieben von Kamper99
    ... pro Brief ca. 50 - 150 €, usw. ).



    ("motiviert" heißt in diesem Zusammenhang: Ich bin Anwalt geworden um sehr viel Geld zu verdienen)...


    Wie kommst Du darauf, dass bei einem Anwalt jeder Brief extra kostet?
    Und glaube mir, ein Anwalt wird von einem Mandat mit einem Gegenstandswert von 400,00 EUR nicht reich ;)


    Gruß,
    Loyo

  • flatie:


    Da ich mich, trotz Fachwissen, ab jetzt raushalten werde; noch zwei Hinweise:


    Sei freundlich gegenüber den Leuten, die dir helfen wollen und sogar können. Wir haften weder für das Handeln deiner Freudin, noch für ihren Ex-Lover.


    Meine im ersten Posting geschrieben Hinweise gelten noch immer; eine Rüge, eine Wiederherstellung in den alten Stand etc, sind alles nur theoretische Möglichkeiten, die alle keinen Wert haben in der realen Praxis.
    Die Arglistigkeit des Ex-Freundes mal ausgenommen, wenn nachweisbar.



    Das Greicht entscheidet nicht, ob eine Forderung rechtsmäßig ist, sondern nur, ob die Forderung vollstreckbar ist.


    Für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit sind die Widerspruchsfristen und das Verfahren, an dem man(n) teilnehmen sollte, von entscheidener Bedeutung.


    Nach einem Widerspruch wird die Streitsache an das zuständige Gericht abgegeben und die Streitigkeit wie eine ganz normale Klage behandelt (auch in Bezug auf die Kosten). Das Gericht gibt dann dem Antragsteller Bescheid.


    Der Antragsteller hat nun einen Klageschriftsatz zu verfassen, in der er


    1. beantragt, den Schuldner zur Zahlung des im Mahnbescheid angegebenen Betrages zu verurteilen und
    2. das Zahlungsbegehren begründet.


    Ohne einen Widerspruch, kann der Gläubiger nach 2 Wochen einen Antrag auf einen Vollstreckungsbescheid stellen. Ist dieser erteilt, kann der Gläubiger mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers vollstrecken.
    Gegen den Vollstreckungsbescheid hat der Schuldner noch einmal 2 Wochen Zeit, Einspruch einzulegen.


    WICHTIG FÜR DICH, MUSS ABER NACHWEISBAR SEIN: Ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid wird nach Erlass des Vollstreckungsbescheides automatisch als Einspruch behandelt.



    Nach Ablauf der zwei-Wochen-Frist ohne einen Einspruch wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Er kann dann bis zum Eintritt der Verjährung, also mindestens 30 Jahre lang vollstreckt werden. Für die Zinsen gelten kürzere Verjährungsfristen.
    .

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Weiß nicht was Du genau als unfreundlich empfunden hattest aber sollte nun ja auch egal sein ;)
    Danke für die Hilfe bisher.
    Da ich auch leider nur Mittelsmann bin ist das ein wenig schwierig.


    Heute abend schaut sich Ihr Dozent die ganzen Unterlagen mal an.


    Meiner Meinung nach dürfte kein vollstreckbarer Titel / Vollstreckungsbescheid vorliegen, da ja gegen den Mahnbescheid fristgerecht Widerspruch eingelegt wurde.


    Ich werde Neuigkeiten posten.

    Gruß
    Flatie

  • Ist ihr Dozent ein Rechtsanwalt?


    Fristgerecht bedeutet nicht, das ihr es abgeschickt habt. Fristgemäß bedeutet, dass das Gericht den Inhalt zur Kenntnis nimmt, entsprechend handelt und dieses auch bestätigt.

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  • Er ist Anwalt für Insolvenzrecht.
    Heute abend kann ich wohl mehr berichten.
    Sorry nochmal. Aber leider habe ich selber keines der Schreiben persönlich gesehen und somit sind die Infos hier ein wenig mau :(

    Gruß
    Flatie

  • Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    ... Den Vollstreckungsbescheid muesst ihr auf jeden Fall ungueltig bekommen - den mit Vollstreckungsbescheid bezahlt hat man garnichts erreicht - danach waere man von der kreditwuerdigkeit her tot - eine gueltiger Vollstreckungsbescheid auch wenn er bezahlt wurde ist fast genauso schlimm wie eine Privatinsolvenz


    Im Notfall direkt an den Energieversorger bezahlen um zu erreichen das der Vollstreckungsbescheid vieleicht gegenstandslos wird


    Und woher stammt diese Erkenntnis?

    - still loving WebOS -

  • Rechtsbehelf gegen den Vollstreckungsbescheid


    Gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Antragsgegner binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Geschieht dies nicht, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Von diesem Punkt an kann sich der Antragsgegner nur noch in Ausnahmefällen (etwa bei Arglist des Antragstellers) gegen die Forderung wehren, selbst wenn diese eigentlich unberechtigt ist. Wird rechtzeitig Einspruch eingelegt folgt in der Regel ein Zivilprozess zur Klärung der Forderung. Der Gläubiger hat jedoch unabhängig davon die Möglichkeit, die Forderung schon mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzutreiben. Die sofortige Zwangsvollstreckung kann abgewendet werden, wenn neben dem Einspruch noch ein gesonderter "Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung" gestellt wird. Einem solchen Antrag wird in der Regel aber nur bei Stellung einer Sicherheitsleistung stattgegeben.

    ----------by reimero.de----------


    Mehrfach in der Vertrauensliste IV

  • Zitat

    Original geschrieben von loyo
    Wie kommst Du darauf, dass bei einem Anwalt jeder Brief extra kostet?
    Und glaube mir, ein Anwalt wird von einem Mandat mit einem Gegenstandswert von 400,00 EUR nicht reich ;)


    Gruß,
    Loyo


    Hast ja recht, nicht jeder Kostet so viel. Aber so sind die Größenordnungen, aus meiner Erfahrung heraus. Wollte auch nicht sagen das die Preise überteuert sind, den Dienstleistungen von Spezialisten kosten ihr Geld.


    Natürlich wird ein Anwalt nicht reich davon, aber denke wenn man schon bei einem Anwalt war, von Ihm beraten wurde sollte dies auch reichen. Bin mir sicher das er seine Mandantin gut beraten hat. Jeder Besuch bei einem weiteren Anwalt verursacht nur noch mehr kosten, den Anwälte können nicht zaubern (soweit ich weiß :D ).

    Gruß
    Kamper99

  • Mal eins ganz am Rande...die Lebenszeit die du mit dem Versuch vergeudest, einen Vollstreckungsbescheid irgendwie doch noch aufheben zu können, was mit Verlaub in deinem Fall schlichtweg unmöglich ist, da ja auch Eigenverschulden (Versäumen der Widerspruchsfrist) im Spiel ist, ist doch niemals die paar Euro wert. Bezahlen...kurz ärgern und die Zeit die du jetzt bei Anwalt oder sonstwo investierst, lieber für 10€ die Stunde putzen gehen... ;)

    ----------by reimero.de----------


    Mehrfach in der Vertrauensliste IV

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