ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von flatie
Habe soeben mit ihr telefoniert:
- Mahnbescheid vom Amtsgericht am 27.07.10 erhalten
- Widerspruch am 2.8.10 zum Amtsgericht gesendet.
- Widerspruch wurde durch Energieversorger am 13.08.10 bestätigt mit dem Hinweis blabla..das sie nicht aufgeben...blabla
- 27.08.10 Energieversorger schreibt dass sie Klage einreichen wollen und blablabla
- 31.08.10 Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht
- 8.10.10 Info vom Amtsgericht dass Einspruch am 6.10.10 eingegangen ist und alles zum Zivilgericht geleitet wurde und die nun Anprechpartner sind...
Zwischendurch gingen auch 2-3 Schreiben bzw Emails direkt an den Energieversorger mit widersprüchen und Kopie der Meldebescheinigung...
Also ICH kapiere da mal gar nix.
Wie gesagt...sie hatte nie einen Vertrag mit denen!
Bescheide und Erlasse werden nach Fristablauf rechtskräftig zum Schutze des Rechtsverkehrs und der Rechtssicherheit.
Des Weiteren passt hier einiges nicht. Entweder hat das AG einen Fehler gemacht, was ich erstmal bezweifeln möchte, oder deine Freundin hat weder die Zahlen noch ihren Schriftverkehr im Griff.
Am 27.08 soll eine Klageandrohung seitens des Gläubigers eingetroffen sein und am 31.08 schon der Bescheid? Sorry, so schnell ist kein Gericht.
Normal wäre, dass nach dem Wiederspruch gegen den Mahnbescheid, solle dieser korrekt vorgenommen worden sein, verhandelt wird. Somit müsste sie eigentlich eine Vorladung vor Gericht bekommen haben. Ohne Verhandlung kein Vollstreckungsbescheid. Kommt sie nicht zur Verhandlung ergeht ein Versäumnisurteil und der Gläubiger bekommt seinen Titel. Danach sieht es hier momentan aus.