Hallo,
folgendes "Problem":
Freundin erhält Post eines Energieversogers. Es würde Rechnungen vom Ex-Freund nicht bezahlt. Sie lebte (war gemeldet) 6 Wochen in der Wohnung des Ex. Die Rechnungen belaufen sich auf 400€ und sind von der Zeit danach.
Sie hat auf die Mahnungen des Versogers nicht reagiert.
Dann kam vom Amtsgericht ein Bescheid (Mahnbescheid) --> diesem wurde widersprochen.
Einige Wochen später kam ein Vollstreckungsbescheid (Sie hatte das gar nicht beachten / registriert, da dort lediglich zahlen aufgelistet waren und keinerlei Hinweis auf Widerspruch etc.).
Da Ihr das trotzdem zu doof vorkam hat Sie nochmals den Energieversorger UND Amtsgericht angeschrieben (Widerspruch incl alter Meldebescheinigung usw). Sie hatte auch nie Verträge (Miete / Strom / Gas) unterschrieben!
Daraufhin kam der Hinweis das nun ein Titel bestehen würde und alles zum zuständigen Gericht weitergeleitet wurde.
Nun ist Sie bei einem "Anwalt" gewesen (Anwalt in "", da ich seine Aussagen so gar nicht glauben kann als Nicht-Jurist)
Dieser meinte nun. Tja, die haben einen Titel. Eine Widerspruchsfrist wurde halt nicht eingehalten und man sollte nun besser zahlen. Alles andere müsse man erstmal selber in Vorkasse treten usw bla bla. Presse / Verbraucherschutz wäre noch eine alternative aber selbst das könne für Sie negativ ausgelegt werden (dummes kleines Mädchen....versäumt was und nun muss se zahlen...) :confused:
Kann ein Jurist hierzu mal etwas schreiben?
Ein anderer Anwalt wird nun zudem noch befragt.
Wenn nun ein Vollstreckungsbescheid / Titel vorliegt habe ich als "unschuldiger" keinerlei Einspruchs- / Widerspruchsmöglichkeiten mehr?
Und was heißt nun "in Vorleistung gehen"?
-Ich persönlich würde nochmals widersprechen und es auf eine Verhandlung ankommen lassen. Danach bekomme ich doch meine Kohle wieder?!
Kurz und knapp:
Wie entgeht / widerspricht man dieser Vollstreckung? Kann man dies überhaupt noch?