Vollstreckungsbescheid / Widerspruch?!

  • Ähm, as auf Mahnbescheide und Vollstreckunsgbescheide nicht richtig reagiert wurde, wurde ich jetzt mal nicht den Unternehmen in die Schuhe schieben....


    Wenn keine Forderungen offen sind, oder keine Ansprüche geltend gemacht werden können, verpufft ein ungerechtfertigter MB im Nichts und kostet den Antragssteller nur enorm viel Geld.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Aber meine Freundin hatte denen ja geschrieben dass Sie um Zusendung der Vertragsunterlagen bittet, da Sie 1. dort schon seit ende 2008 nicht mehr gemeldet sei (und auch nur ca 6 Wochen dort gemeldet war) und 2. Sie nie ein Vertragsverhältnis mit denen hatte (Wo die erste Mahnung von dem Energieversorger an die richtige Adresse kam)


    Diese Unterlagen kamen nun vom Amtsgericht und es sind ja "gefälschte" Anträge / Verträge vom EX.


    Also gehe ICH doch mal davon aus dass das dem Bearbeiter relativ egal ist / war.
    Vorallem jetzt nachdem eine Frist nicht eingehalten wurde und die somit erstmal Ihr Geld bekommen.


    Aber ggf bekommt Sie alles von dem Verursacher wieder.
    Ich werde berichten. Ich denke mal das dauert nun eine Weile....aber mal schauen.

    Gruß
    Flatie

  • Darum geht es nicht, sondern um den Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid.

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    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von flatie
    Aber meine Freundin hatte denen ja geschrieben dass Sie um Zusendung der Vertragsunterlagen bittet, da Sie 1. dort schon seit ende 2008 nicht mehr gemeldet sei (und auch nur ca 6 Wochen dort gemeldet war) und 2. Sie nie ein Vertragsverhältnis mit denen hatte (Wo die erste Mahnung von dem Energieversorger an die richtige Adresse kam)


    Das ist ja schön und gut, aber trotzdem gilt ja weiter was Timba eigentlich gesagt hatte:

    Zitat

    Ähm, as auf Mahnbescheide und Vollstreckunsgbescheide nicht richtig reagiert wurde, wurde ich jetzt mal nicht den Unternehmen in die Schuhe schieben....


    Blöde Sache das ganze, aber ne gute Portion Eigenverschulden ist dabei...

    Galaxy Note 3 (vorher diverse iPhones)

  • Stimmt ja alles. Bestreite ich nun auch nicht.


    Aber wenn ich als Bearbeiter in dem Unternehmen sitze und einen Vertrag mit Frau XY vorliegen habe und es wird auf kein Schreiben reagiert. Dann wird eine neue Adresse ausfindig gemacht und nachdem ich dort eine Mahnung hin sende wird reagiert. Kopie der Meldebestätigung aus einem Jahr davor (2008) für 6 Wochen. Und mir wird schriftlich mitgeteilt dass Frau XY kein Vertragsverhältnis mit meinem Unternehmen hat usw....Offene Rechnungen sind von ende 2009...


    Dann reiche ich als Bearbeiter anschließend trotzdem ein Mahnverfahren ein?!


    Nunja. Wie schon gesagt, der Drops ist gelutscht und nun versuchen wir uns das Geld halt beim Verursacher / Betrüger wiederzuholen.


    Aber wie schon erwähnt vermuten wir eh dass dort eine Privatinsolvenz / Gefägnisstrafe / Schulden vorliegen. Ist halt kein unbeschriebenes Blatt der Kandidat. Mal sehen was der Anwalt sagt.


    Man kann doch nachschauen ob eine Privatinsolvenz vorliegt wenn man den Namen hat, oder?


    //Edit:
    habe die Liste mit Privatinsolvenzen gefunden.
    Er scheint nicht dabei zu sein.

    Gruß
    Flatie

  • Schufa, Creditreform, etc....je nachdem, wo der Gläubiger melden lässt...

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    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


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