Unkosten durch Garantiereparatur.

  • Hallo, Ich habe mir eine neue Waschmaschine Gekauft, diese ist defekt.
    (Schleuderprogramm läuft nur halb durch)
    Heute war ein Techniker da, der hat fast ne halbe stunde gebastelt (erst den "oköball" ausgebaut) aber der Fehler war immer noch vorhanden. :eek:
    Nun bestellt er eine neue Platine, was nochmal min. 1Woche Dauert meint er. :mad:
    Den Fehler hab ich bei Promarkt bereits nach 4 Tagen reklamiert, von denen hat nur keiner gekümmert.
    Muss der Händler eigentlich während der Garantie für alle entstehenden Kosten die in unmittelbaren zusammenhang mit der Reparatur stehen aufkommen, wie meinen Arbeitsausfall? welcher ja nun auch noch ein 2. mal anfällt?
    Normalerweise geht man ja von einer Reparaturdauer von 14 Tagen aus, ich denke die Zeit beginnt mit dem Tag wo ich beim Händler reklamiert habe?
    Vielleicht hat ja jemand erfahrungen in diesem zusammenhang?

  • Der Händler muss im Rahmen einer "Garantie"leistung gar nichts, da die Garantie nicht vom Händler sondern vom Hersteller gegeben wird.


    Der Händler ist für die Regelung von Gewährleistungsansprüchen zuständig. Da Du den Fehler auch beim Händler und nicht beim Hersteller reklamiert hast hat - so zumindest Deinen Ausführungen zu entnehmen - dieser einen Techniker geschickt, der das Gerät reparieren sollte.


    Und ja der Händler hat alle Kosten im Rahmen der Reparatur zu tragen (Technikereinsatz, ggf. Versandkosten etc. pp.), Dein "Arbeitsausfall" steht aber in keinem direktem Zusammenhang mit der Reparatur insofern kannst Du hier nichts geltend machen, dass Du Dir frei nehmen musst oder willst um den Techniker reinzulassen ist in diesem Fall Dein Privatvergnügen.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Der Händler ist für die Regelung von Gewährleistungsansprüchen zuständig. Da Du den Fehler auch beim Händler und nicht beim Hersteller reklamiert hast hat - so zumindest Deinen Ausführungen zu entnehmen - dieser einen Techniker geschickt, der das Gerät reparieren sollte.


    Dein "Arbeitsausfall" steht aber in keinem direktem Zusammenhang mit der Reparatur insofern kannst Du hier nichts geltend machen, dass Du Dir frei nehmen musst oder willst um den Techniker reinzulassen ist in diesem Fall Dein Privatvergnügen.


    Den Techniker hat der Hersteller geschickt, ich habe bei der Hotline welche natürlich eine 0180er ist nach 6 Werktagen jemanden erreicht.
    Mein Arbeitsausfall steht insofern in zusammenhang mit der Reparatur, das z.B. kein termin vor 8:00 oder nach 17:00 Uhr möglich ist (generell)
    Oder der Techniker würde samstags kommen, was ja auch ein normaler Arbeitstag ist. :cool: :top:

  • Böser Fehler, denn damit hast Du in der Tat auf die Herstellergarantie und nicht auf die Gewährleistungsansprüche zurückgegriffen.


    Und im Rahmen einer Garantie gibt es erst Recht keinen Ersatz für genommenen Urlaub o.ä..

  • naja, er könnte dem Händler gegenüber so tun als hätte er nicht mit dem Hersteller gesprochen und Wandlung verlangen nachdem sich schon so lange nichts getan hat - wie bist du mit dem Händler denn verblieben?

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Moin,


    was hat man nur früher gemacht , als der Bach drei Wochen kein Wasser trug ? Gott verklagt ?


    Zum Thema: Mit Ersatzleistungen wirst Du es auf beiden Seiten schwierig haben.


    mr

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • Hallo,


    Heute wurde die Platine getauscht und die Maschine schleudert immer noch nicht. Nunja, im Promarkt möchte nun noch ein 3. mal reparieren lassen:
    Aussage des MA 3 versuche müssen wir dem hersteller geben, aber das ist so ja nicht korrekt?


    Nunja ich werde morgen mal dort hin, denn der VK hat ja seine Frist zu Mängelbeseitigung nicht eingehalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von VFBler
      ChickenHawk


    Wie schaffen wir es blos dass die Leute endlich den Unterschied zwischen Händler und Hersteller verstehen???? :rolleyes:


    Sie meinen?


    Der Hersteller hat 2 Reparatur versuch unternommen,
    der Händler hat innerhalb von 14 Tag enach Reklamation nciht reagiert? (Der Händlr wollte sich um seine Pflicht drücken, und hat auf die Herstellergarantie verwiesen)
    Ich habe dem Händler aber gesagt, das er für die Reparatur zuständig ist, und nicht der Hersteller.

  • Du hast Promarkt also vor 14 Tagen zur Behebung des Mangels aufgefordert und nichts ist von Seiten Promarkt passiert? Also auch keine Beauftragung des Herstellers / eines Reparaturbetriebs durch Promarkt?



    Wenn du als Verbraucher gekauft hast, sollte jetzt ein wirksamer Rücktritt vom Kaufvertrag möglich sein.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

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