Creditreform was tun?

  • Ist es üblich nach Creditreform/Schufe gefragt zu werden?
    Musste ich noch nie, nur Kaution hinterlegen. Hin und wieder wurde auch nach Einkommensnachweisen gefragt...



    Finde es ne Schweinerei, das dürfen die gar nicht so früh melden, normalerweise erst mein gerichtlichen Mahnbescheid, evtl. findest du auch Urteile darüber. Hilft dir nun natürlich nicht mehr weiter aber zukünftig...


    Ist die Wohnung nun weg oder wie siehts aus?
    Ansonsten sehe ich noch Hoffnung, wenn du es dem Vermieter einfach erklärst.
    Selbstverständlich übergibst du ihm die Kaution bei Schlüsselübergabe, das ist für dich kein Problem.

  • Zitat

    Original geschrieben von freaka
    Ist es üblich nach Creditreform/Schufe gefragt zu werden?
    Musste ich noch nie, nur Kaution hinterlegen. Hin und wieder wurde auch nach Einkommensnachweisen gefragt...


    Das kommt wohl ganz auf den Makler/Wohnort an. Ich suche gerade in München ne Wohnung (bzw. hab hoffentlich jetzt eine gefunden)... da muss man sich komplett nackig machen: Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise, Schufa, Perso, Einzugsverfahren... alles dabei. Ich verstehe es auch nicht ganz. Wenn ich arbeitslos werde, zahlt doch das Amt erst mal die Miete weiter (anders als beim Handyvertrag etc...). Aber naja, da muss man wohl mitmachen, wenn man nicht im Hotel oder in ner WG wohnen will.

  • bei uns istz es leider genau so :(
    Liegt wohl an Angebot und der Nachfrage hier ist das Angebot klein aber die Nachfrage sehr groß



    Die Wohnung ist leider weg und die war für den Preis echt perfekt :(
    Die nehm mich wg. dem Eintrag auch nicht einmal als interessent auf


    Und dieser Eintrag steht zwar als erl. wird aber auch wohl nicht so ohne weiteres gelöscht

  • Zitat

    Original geschrieben von tknolle
    Wenn ich arbeitslos werde, zahlt doch das Amt erst mal die Miete weiter (anders als beim Handyvertrag etc...).


    Wo hast Du das her? Die Miete mußt Du weiter selber blechen. Vom Amt bekommst Du i.d.R. nur das Arbeitslosengeld (60/67% vom letzten 12 Monats Durschnitts-Netto).

  • Zitat

    Original geschrieben von rockin
    Wo hast Du das her? Die Miete mußt Du weiter selber blechen. Vom Amt bekommst Du i.d.R. nur das Arbeitslosengeld (60/67% vom letzten 12 Monats Durschnitts-Netto).


    Er meint vermutlich ALG II.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Ja, meinte ALG II. Mit ALG I ist es entweder möglich die Miete weiterhin selbst zu zahlen, oder ALG I wäre wieder unter ALG II und somit wird man aufgestockt...


    Aber sicher, die Gefahr die Priorität der Mietzahlung während ALG I nach unten zu setzen, besteht natürlich. Da hab ich nicht dran gedacht.

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