ZitatOriginal geschrieben von ottto
Da das wohl auch auf mich gemuenzt war ein paar Worte dazu:
Ich finde es auch gut, dass o2 freiwillig auf Umsatz verzichtet und damit horrenden Surfkosten-Rechnungen einen Riegel vorschiebt - aber nicht zu dem Preis, dass es daraufhin zu einer einseitigen(!) Vertragsaenderung kommt (der man dann zwar widersprechen kann, was aber durch die ich nenne es jetzt mal "Androhung der max. 300 Euro" auch halb ad absurdum gefuehrt wird). Ueberall anders wuerden bei der ungefragten Aufbuchung einer dauerhaft kostenpflichtigen Option von einer Seite aus die Leute laut aufschreien...
Dass ich damit rechtlich wohl nicht so ganz falsch liege, zeigt auch der Beitrag von julian.heuri, der direkt ueber meinem steht (-> schweizer Stiftung für Konsumentenschutz).
Da ist es wieder. Das Wort "rechtlich". o2 droht nicht mit max.300 Euro, o2 würde dieser bzw. ein höherer Betrag zustehen.
Die Buchung des Paketes hat sogar einen Sinn: Da der Kunde von seinem horrenden Verbrauch nicht sofort am nächsten Tag des neuen Abrechnungszeitraum wüsste, würden weitere Kosten auflaufen. Dies kann man durch abschalten der Datenfunktion oder eben Buchung dieses Paketes verhindern.
Das die bisher äussert unseriösen Machenschaften nun von einem Ritter beendet wurden, der eine blaue Rüstung trägt, den Erfolg darf sich o2 auf die Fahne schreiben.
Sicher kommt man mit dieser Regelung einer EU Richtlinie zuvor, aber die anderen Anbieter hätten genau so reagieren können. Deshalb: Sympathiepunkt nach München