ZitatOriginal geschrieben von Mephisto
2) Dei Gegenseite darauf hinweisen, dass Du a) den freundlichen Hinweis prüfen lässt, allerdings b) die zuständige Rechtsanwaltskammer auf den Vorfall aufmerksam gemacht hast (rak-x.de), da Du Dich über das gesteigerte Interesse an korrekten AGB von jemandem gewundert hast, der de facto in keinem Konkurrenzverhältnis zu Dir steht.
Gute Idee, die RAK mit so einem Verdacht eines unfassbaren Berufsverstoßes des RA zu behelligen, noch dazu wo hier jegliche Anhaltspunkte für ein standeswidriges Verhalten fehlen
Manchmal kann man sich nur wundern, was hier immer wieder für Tips gegeben werden :mad: