ich wurde abgemahnt

  • Du brauchst keinen RA aus HH. Das läuft heute in solchen Sachen per Fax/email/Scanner/Telefon. Der Gerichtsstand ist ohnehin "fliegend", da dein unlauteres ebay-Angebot im gesamten Bundesgebiet abrufbar ist. D.h. es kann dir passieren, dass dein RA vor dem LG Konstanz erscheinen muss.


    Kannst mir eine PN schreiben, kann dir eine Empfehlung geben.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Eben. Für den ersten, extrem billigen, aber unvollständigen Weg:


    heise.de ansurfen, ct suchen, dort den 12 Seiten-Artikel über Abmahnungen suchen, 1,50 Euro für den Download bezahlen, durchlesen.


    Ich gebe dir nur mal ausnahmsweise den Hinweis, deine "AGB" auch hinsichtlich a)..., nur dann gültig, Absprache mit uns erfolgt ist...., d) Gefahrenübergang nicht definiert, g) Widerruf herausstellen, nicht als Teil der AGB, i) IMpressum: Telefonnummer? zu überarbeiten.


    Viel Glück!


    PS: Den Hinweis von Frank Wildau auch mal zu Herzen nehmen. Wenn du an den richtigen Kollegen "gerätst", dann hast du ruck zuck 3000-4000 Euro verbrannt.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • 1) Auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt nehnem
    2) Dei Gegenseite darauf hinweisen, dass Du a) den freundlichen Hinweis prüfen lässt, allerdings b) die zuständige Rechtsanwaltskammer auf den Vorfall aufmerksam gemacht hast (rak-x.de), da Du Dich über das gesteigerte Interesse an korrekten AGB von jemandem gewundert hast, der de facto in keinem Konkurrenzverhältnis zu Dir steht.
    3) Mit freundlichem Gruß, weiterer Schriftverkehr nur noch zu führen über Deinen Anwalt, Vollmacht in Kopie anbei


    hth :)

  • Zitat

    1) Auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt nehnem
    2) Dei Gegenseite darauf hinweisen, dass Du a) den freundlichen Hinweis prüfen lässt, allerdings b) die zuständige Rechtsanwaltskammer auf den Vorfall aufmerksam gemacht hast (rak-x.de), da Du Dich über das gesteigerte Interesse an korrekten AGB von jemandem gewundert hast, der de facto in keinem Konkurrenzverhältnis zu Dir steht.
    3) Mit freundlichem Gruß, weiterer Schriftverkehr nur noch zu führen über Deinen Anwalt, Vollmacht in Kopie anbei



    So werde ich es machen alles weitere bespreche ich Montag mit dem Anwalt. Ich sehe es auch so dass der Typ in überhaupt keinem Wettbewerbsverhältnis mit mir steht... (Ich verkaufe Kleidung er so gut wie nur Schuhe... ich habe gerade mal ein paar Artikel inseriert...) ich finde so eine Masche unmöglich ich bin gerade dabei mir eine Existenz aufzubauen inseriere gerade seit ein paar Wochen auf Ebay und schon versuchen solche Geier aus mir jeden Cent herauszuquetschen.... dass so etwas so einfach und in solcher Höhe möglich ist hätte ich niemals gedacht da enttäuscht mich das Deutsche Rechtssystem mal wieder maßlos.

  • Sei trotzdem froh, denn das ist deine (auch wenn teure) Chance, etwas besser zu machen. Der Punkt ist, und das ist die Wahrheit: nicht er hat was falsch gemacht, sondern du! Das muss man auch erkennen und zugeben. Davon habe ich bis jetzt nichts von dir gehört oder auch ein Bedauern. Sicher, Fehler macht jeder und so was übersehen kann auch jeder. Fehler sind menschlich, also ganz normal. Aber man muss auch dazu stehen. Sicherlich hätte er dich auch hinweisen können anstatt abmahnen, aber du kennst ja solche Geier-Leute, die von solchen Abmahnungen leben. Wie gesagt; Anwalt nehmen ist ok, aber besser vorbereitet sein, ist besser für die Zukunft. Die meisten Abmahnungen bei ebay kommen hauptsächlich wegen AGB seitens der Konkurrenz.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Der Punkt ist, und das ist die Wahrheit: nicht er hat was falsch gemacht, sondern du! Das muss man auch erkennen und zugeben.



    Naja.... ;)



    Du kannst dir von 10 Anwälten die AGB's schreiben lassen und irgendwann kommt ein 11-ter und verklagt euch alle zusammen und kriegt sogar noch Recht vor Gericht. Wieviel AGB's von führenden Unternehmen bereits von Gerichten gekippt wurden will ich gar nicht aufzählen.... ;)




    Also, ganz locker bleiben... :D

  • Zitat

    Original geschrieben von chris2407
    Ich sehe es auch so dass der Typ in überhaupt keinem Wettbewerbsverhältnis mit mir steht... (Ich verkaufe Kleidung er so gut wie nur Schuhe... ich habe gerade mal ein paar Artikel inseriert...) ich finde so eine Masche unmöglich ich bin gerade dabei mir eine Existenz aufzubauen inseriere gerade seit ein paar Wochen auf Ebay und schon versuchen solche Geier aus mir jeden Cent herauszuquetschen.... dass so etwas so einfach und in solcher Höhe möglich ist hätte ich niemals gedacht da enttäuscht mich das Deutsche Rechtssystem mal wieder maßlos.


    Das siehst du dann falsch.


    Sofern ihr beide unternehmerisch am Markt tätig seid (das hast du für dich ja bereits bestätigt, insofern geht der Einwand, dass du nur ein paar Artikel inseriert hast fehl), sehe ich da keinerlei Probleme. Ihr handelt beide mit Bekleidung. Schuhe sind nunmal Fußbekleidung.


    Im Übrigen sind die Gerichte bei der Annahme eines Wettbewerbsverhältnisses relativ großzüzigig eingestellt.


    Das "Gejammere" nützt nun auch nichts mehr, wenn du dauerhaft am Markt bestehen willst musst du dich künftig an die Regeln halten. Du nutzt die Vorteile eines bundesweiten Onlinemarktplatzes, also musst du auch mit dessen Gefahren leben. Du kannst deine Kleidung auch in deiner Garage vermarkten, da wird sich kaum jemand um Wettbewerbsverstöße scheren, andererseits wirst du aich kaum etwas verkaufen.

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  • Ich verstehe den User schon. Ich mache ihn auch nicht an. Ich weiß, in welch Sche*ß Lage er ist und das 1500 Euro ne Menge Geld ist. Aber was will man machen? Den Fehler hat er nun mal unbeabsichtigt gemacht. Rechtsbruch ist halt Rechtsbruch. Sicherlich hat der andere Händler das ganze ausgenutzt, aber dagegen kann man nun nicht viel machen. Wer im Internet tätig ist, der muss sich irgendwann mal wappnen gegen all solche Fallen und Strolche.

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  • Immerhin bleibt dir die Möglichkeit mit Hilfe von Bekannten und Freunen den Abmahner, sofern er mit seiner Abzocke durchkommen sollte auch recht schnell vom Marktplatz wegzukriegen!


    Negative Bewertungen machen ja nur Käufer. :-)

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  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Immerhin bleibt dir die Möglichkeit mit Hilfe von Bekannten und Freunen den Abmahner, sofern er mit seiner Abzocke durchkommen sollte auch recht schnell vom Marktplatz wegzukriegen!


    Negative Bewertungen machen ja nur Käufer. :-)


    Davon würde ich mal die Finger lassen, zumal einige Händler ja sowieso ohne Grund eine Androhung mit einem Anwalt machen, sollte die negative Bewertung nicht entfernt werden, auch wenn die neg. Bew. schon seine Richtigkeit hat und objektiv ist.

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