ich wurde abgemahnt

  • Hallo Leute,


    Ich handel mit Textilien auf Ebay. Heute habe ich eine Abmahnung erhalten von jemanden der wahrscheinlich zuviel Langeweile hat oder sich gerne ein "Taschengeld" dazu verdienen möchte. Es geht darum dass mein Widerrufsrecht angeblich fehlerhaft ist. Ich verstehe jedoch das nicht ganz und bitte euch mir zu helfen da ich total verzweifelt bin...


    Folgendes wird mir vorgeworfen:


    Grundsätzlich trägt der Verkäufer Kosten und Gefahr der Rücksendung. Sie verweisen im Rahmen der Widerrufsfolgen auf die Kostenübernahme der Rücksendekosten durch den Verbraucher. Zum anderen muss über die Widerrufsfolgen wie von Ihnen verwendet eine Kostenübernahme vorher vereinbart sein.


    meine AGB sowie Widerruf lauten:




    Ich verstehe wirklich nicht richtig was ich falsch gemacht habe.... und dieses Schreiben klingt für mich nach purer Abzocke... die verlangen nun von mir Anwaltskosten in Höhe von 850€ zu zahlen sowie eine Strafe an den Abmahner in Höhe von 650€ außerdem soll ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben in der ich mich dazu verpflpichte dem Abmahner 5000€ zu zahlen falls ich noch einmal gegen diese Sachen verstoßen würde...


    Wo finde ich vernünftige AGB sowie Widerrufsbelehrungen die Rechtssicher sind? Sorry aber mir wird gerade wieder richtig klar in was für einem erbärmlichen Land wir leben.... ich finde es total traurig womit Leute Ihre Zeit verbringen und dass es Menschen gibt die nichts anderes zutun haben als anderen böses anzutun und andere Menschen abzuzocken... finde sowas traurig....


    Ich hoffe Ihr könnt mir mit Tipps weiterhelfen was ich jetzt machen kann und wo ich Rechtssichere Widerrufsbelehrungen finde.


    vielen Dank

  • Seit wann werden Strafen von einem Anwalt/privaten Person verhängt ?


    Ich würde erst zahlen, wenn ein Richter mich dazu verurteilt, sonst könnte ja jeder kommen.


    Da Du ja geweblich handelst (so verstehe ich das) hast Du mit Sicherheit einen Rechtsbeistand, in dem Fall würde ich mich hier nicht auf Aussagen anderer verlassen.

  • Soweit ich das sehe entspricht deine AGB den gesetzlichen Vorschriften!


    Rücksendung geht im Normalfall zu deinen Lasten, außer den aufgeführten Aufnahmefällen, die auch gesetzlich so ok sind.


    Also ist die Abmahnung eine reine Abzocke!
    Also nicht zahlen, darauf verweisen, daß die AGB den gesetzlichen Vorschriften entspricht und in Ruhe abwarten was passiert!


    Wenn noch was kommt deinen Anwalt einschalten!

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Weiß ich nicht, ich weiß aber dass sich vieles geändert hat durch ein Eugh-Urteil im April, wonach der Verkäufer auch unter 40 Euro die Rücksendekosten tragen muss. Vor fünf Tagen kam eine Meldung, dass in den AGB zwar die Abwälzung der Kosten unter 40 Euro auf den Käufer möglich ist, dies aber gesondert dargestellt werden muss und nicht nur nach der üblichen Rechtbelehrung nach Gesetz erscheinen darf:
    http://www.rechtslupe.de/zivil…uf-den-verbraucher-322545


    Ob jedoch die Mahnung statthaft ist und man nicht auch eine gewisse Zeit zur Änderung haben sollte, kann ich nicht sagen, da ich nicht Jura studiert habe.
    Ich denke, meist muss ja auch für ein Schadensersatz ja auch erst ein persönlicher Schaden entstanden sein und man mahnt (Verbraucherzentrale) auf Änderung und nicht auf Geld.
    So wurde ja auch die Sonderkündigung bei Preiserhöhung der Sondernummern auch nur deshalb verwehrt, weil der Kunde selbst ja nie die Sondernummern angerufen hatte, ihm also kein Schaden entstand. Und wenn es ein Kunde von dir wäre, wäre der Schaden ja auch erst die Rücksendekosten der Ware unter 40 Euro.
    Ich hatte damals ja auch nicht gleich auf 800 Euro geklagt, sondern erst den Händler auf die Unrechtmäßigkeit seiner Retourgebühr von 50 Euro hingewiesen. Der hatte die dann zurückerstattet.
    Kann mir zwar vorstellen, dass man Markenrechtsverletzungen abmahnen kann, wenn man im Auftrag des Geschädigten handelt.
    Wenn ich aber jedes Mobilfunkunternehmen wegen fehlerhafter AGB verklagen könnte und auch Geld damit verdienen dürfte, wäre ich schon steinreich.....
    Hier sehe ich auch keinen Schaden für einen Konkurrenten wegen Wettbewerbsverzerrung, denn mit deinen 40 Euro bist du ja teurer für die Kunden als andere Konkurrenten, die das EUGH-Urteil in ihren AGB umgesetzt hatten. Vielleicht hilft ein Anwalt mehr als ein Telefonforum ;)

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Ich würde erst zahlen, wenn ein Richter mich dazu verurteilt, sonst könnte ja jeder kommen.


    Angesichts des Streitwerts von mindestens 10.000€ ein schlechter Ratschlag, da kann ein Prozess sehr schnell richtig teuer werden und geht dann im Übrigen auch nicht mehr ohne eigenen Anwalt.


    Daher: Such Dir einen Anwalt, der Dir mit der Abmahnung hilft und Dich dann bei deiner Widerrufsbelehrung unterstützt.

  • Ich bin da auch überhaupt nicht durchgestiegen und verstehe nicht was in meinen AGB falsch sein soll deshalb habe ich mich an euch gewendet... ich bin erst seit kurzem selbstständig und habe noch keinen Rechtsanwalt der auf sowas spezialisiert ist.... mein Privater Anwalt wäre mit sowas überfordert denke ich... ich bin gerade stark am überlegen eine Rechtsschutzversicherung fürs Gewerbe anzumelden für zukünftige Fälle...


    auch bin ich am überlegen eine Mitgliedschaft bei http://www.trustedshops.de/ zu kaufen dort erhält man dann immer rechtssichere Vorlagen u.s.w was haltet ihr davon? Oder wo kann ich 100% rechtssichere Vorlagen erhalten?


    Ich habe den Kerl übrigens bei Ebay gefunden er ist in der gleichen Branche wie ich tätig scheint aber nebenbei noch ein anderes Hobby zu verfolgen :) Ich habe ihn bereits angerufen da ich so empört war und ihm mitgeteilt dass er von mir keinen Cent sehen wird. Das gleiche werde ich auch schriftlich an den Anwalt senden.


    Edit: Den Streitwert haben die auf !!! 25.000€ !!! festgelegt!!!



    vielen Dank

  • Zitat

    Der Widerruf ist vorab per E-mail abzusprechen und dann an: Meine Anschrift....


    Dieser Passus hat meines Erachtens nach nichts in der Widerrufsbelehrung verloren. Der Kunde kann die Ware auch direkt zurücksenden oder mittels Fax oder Brief Kontakt aufnehmen...


    100% sicher ist die Auskunft eines Anwalts - baut der Mist kann er seine Haftpflichtversicherung anrufen und es ist nicht Dein Problem.

  • Lasse Dich voneinem Anwalt beraten !!!


    Du wirst hier nur mir Spekulationen und Halbwissen überschüttet. Da solche Dinge sehr, wie Du sie gerade erlebst, sehr speziell sind, sollte sich damit ein Jurist befassen und nicht irgendwelche Laien...

  • Ich dachte hier würde es vielleicht Leute geben die auch Selbstständig sind und sich daher mit sowas gut auskennen u.s.w.... auf was muss denn der Anwalt spezialisiert sein? Wirtschaftsrecht ? Das Blöde ist nur dass ich alles aus meiner Tasche zahlen muss...

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