Vertrag zur Untermiete in einer Haus WG

  • Hallo liebes Forum,



    Ich suche eine Wohnung und bin über einen Kleinanzeiger auch fündig geworden.


    Es handelt sich dabei um ein Haus mit 2 Etagen, oben wohnt Herr X der dieses ganze Haus gemietet hat und unten wäre dann meine Wohnung. Herr X würde mit mir einen Untermietsvertrag abschliessen wollen.


    Es wäre so eine Art Haus WG, da man sich ein gemeinsames Bad teilen müsste was im Erdgeschoss liegt,
    da ich Herrn X nicht kenne, ist die Sachlage also etwas kurios.


    Die Wohnung ist ausserdem stark renovierungsbedürftig und würde einiges an Arbeit und Geld verschlingen, deswegen möchte ich mich auch gerne besonders absichern


    Zu dem Haus selber ist folgendes zu sagen: Herr X hat dieses Haus von einer Wohnungsbaugesellschaft gemietet, diese wiederum verwaltet das Haus für die Stadt, dem eigentlichen Eigentümer ! Dazu kam es, weil dort vorher eine Frau gelebt hat die nach ihrem Ableben keine Erben hatte.


    Nun meine Fragen bzw Zweifel : Welche Rechte habe ich als Untermieter überhaupt wenn der Vermieter selber nur Mieter ist ? Kann Herr X mich z.b. jederzeit kündigen ?


    Was ist, wenn Herrn X von der Baugesellschaft aus gekündigt wird, werde ich dann als Untermieter einfach übergangen und muss auch raus ?


    Ich würde mich ja selber an die Wohnungsbaugesellschaft wenden und um einen eigenen Mietvertrag bitten (was mit Abstand das beste wäre), doch Herr X meinte, dieses würde nicht gehen da die Gesellschaft nur 1 Mietvertrag für das komplette Haus machen will.


    Habt ihr Tips, Anregungen oder iregndwelche Kniffe für mich, die Wohnung ist wirklich schön gelegen und relativ günstig, ich würde da gerne einziehen habe aber bedenken bezüglich der Sicherheit.


    Danke im voraus

  • Du könntest mit Herrn X und der Gesellschaft sprechen und dann in den Untermietvertrag eine Regelung aufnehmen, dass im Falle der Kündigung des Herrn X (also er kündigt seinen Mietvertrag) entweder Du als Hauptmieter eintrittst oder die Gesellschaft dann Deinen Mietvertrag übernimmt anstelle des Herrn X.


    Auf jeden Fall muss die Gesellschaft zustimmen.


    Weiterhin könntest Du in Deinen Mietvertrag aufnehmen, dass Herr X auf sein ordentliches und außerordentliches Kündigungsrecht verzichtest, es sei denn, die Kündigung würde auf Umständen beruhen, die Du zu vertreten hast.


    Aber ich würde hier raten, da es anscheinend doch um viel Geld geht, eine Beratung bei einem Anwalt in Anspruch zu nehmen.

  • peeck, das darf er und hat er auch schon vorher gemacht


    Gordovan, danke für deine Hinweise, ersteres habe ich auch schon überlegt.


    Bezüglich seines Verzichts auf ein ausserordenliches Kündigungsrecht bin ich mir nicht ganz sicher ob er da mitspielen würde. Die Situation ist halt etwas verzwickt, ich möchte die Wohnung gerne haben und auf Nummer sicher gehen, andererseits möchte ich ihn nicht zu sehr stressen, z.b. mit besonderen Vertragsklauseln. Ich weiss auch das er mehrere Interessenten hat und denke er wird den für sich bequemsten Weg gehen wollen.


    Viellleicht wäre eine anwaltliche Beratung doch angebracht , danke erstmal !

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