iPhone 3GS vom Marktplatz

  • ja langsam muss man immer vorsichtiger sein beim Kauf hier im Forum


    ich habe letzte Woche auch ein iPhone 3GS unlocked ab Werk gekauft"
    nach dem Kauf war der Thread im Biete nicht mehr zu öffnen !!?? (wie auch immer das geht)


    dann war Cydia drauf !?
    der verkäufer hat mir dass irgendwelche shsh blobs zugeschickt
    "im Falle dass es mal zickt !!??


    kurz und gut, das Gerät hängte sich auf,
    auch die Apple Hotline mit versch Resetversuchen brachte keine Hilfe


    im Rahmen der Garantie habe ich nun ein neues bekommen,
    habe aber den Verkäufer aufgefordert das Gerät zurückzunehmen,
    auf solche Geschäfte habe ich wirklich keinen Bock

  • Hi,
    Wenn ich halt bei paypal nachschau steht da, wenn er sich bis zum 16.10 nicht melden sollte für die Konfliktlösung, würde ich das Geld zurückerstattet bekommen...
    Hoffe das wird auch so passieren...


    Grüße
    Giuseppe

  • Hallo,
    gehöre auch zu den Geschädigten. Wenn du mit Paypal überweist, bekommst du wenigstens deine Geld zurück. Ein Glück, dass es bei lotusbluete doch geklappt hat.


    Gruß

  • Zitat

    Original geschrieben von Absinthist
    ... Wenn du mit Paypal überweist, bekommst du wenigstens deine Geld zurück.


    auch wenn 'er' kein geld mehr auf dem paypal-konto hat?

    ©Doc. Brown Enterprises – 24 Hr. Scientific Services

  • Ja, habe leider selbst als Verkäufer die Erfahrung gemacht, dass man als Käufer den gesammten Betrag zurück erhält.
    Während des Konflikt-Prozesses wurde der Betrag gesperrt. Mein Konto war dementsprechend im negativen Bereich, weil ich das Geld schon auf mein Bankkonto habe überweisen lassen.


    Gottseidank hat sich alles noch recht schnell klären lassen.

  • So nun habe ich jetzt Anzeige erstatten gegen ihm, natürlich wurden auch andere Namen genannt von der Familie. Dies wird jetzt alles an die Polizei Rüsselsheim mitgeteilt, und dann sehen wir weiter.
    Falls er sich entscheidet jetzt noch zurück zuzahlen, dann werde ich evtl die Anzeige wieder zurück nehmen.

  • Zitat

    Paypal auuserhalb von ebay zu nutzen, ist der letzte Stuss. Wenn man Überweist auf ein Bankkonto, kann man wenigstens das Geld irgendjemanden zuordnen, es sei denn, er hat das Konto mit einem gefälschten Ausweis eröffnet, aber selbst das hat man noch die Bankkulanz. Bei Paypal hat man nix, außer einer Adresse...:-(


    Aktueller Erfahrungswert zur Überweisung:


    Die Polizei schreibt die Bank an, bekommt dann eine alte Anschrift unter der Delinquent schon lange nicht mehr wohnt oder gemeldet ist, unter der er aber damals das Konto eröffnet hat. Beim Umzug hat er sich nur abgemeldet, die Bank hat auch keine neue Adresse erhalten. Die Polizei kann nun ohne die Staatsanwaltschaft nichts weiter unternehmen. Die Staatsanwaltschaft sieht jedoch nach Auskunft der Polizei keinen Handlungsbedarf, obwohl die Zahl der Geschädigten im zweistelligen Bereich liegt. Für zuständig hält sich eh keiner, daher verläuft die Sache strafrechtlich schonmal im Sande.


    Da die Person nicht mehr in Deutschland gemeldet ist, ist es derzeit nicht möglich ohne weitere Anhaltspunkte eine Anschrift zu ermitteln. Auch zivilrechtlich ist daher Nichts zu machen.


    Ehe ich auf die deutsche Justiz vertraue, hoffe ich in Zukunft lieber auf die Kulanz von PayPal - und das sage ich in aller Deutlichkeit, obwohl die Landesjustizbehörde für meine monatliche Ernährungsbeihilfe zuständig ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von HIPHOPCRUNKBOY


    Falls er sich entscheidet jetzt noch zurück zuzahlen, dann werde ich evtl die Anzeige wieder zurück nehmen.


    Wieso?


    Würde die anzeige stehen lassen, der Vorsatz ist schließlich eindeutig zu erkennen und er würde sicher einfach weitermachen

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Zitat

    Falls er sich entscheidet jetzt noch zurück zuzahlen, dann werde ich evtl die Anzeige wieder zurück nehmen.


    Ändert an der Strafverfolgung jedoch nichts, da es sich bei dem hier meines Erachtens nach verwirklichten Betrug um ein Offizialdelikt handelt, welches von Amts wegen verfolgt werden muss.

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