Was bedeutet denn "EV"? :confused:
Missbrauch meiner Kontonummer für Mobilfunkverträge
-
-
-
Zitat
Original geschrieben von juerglein
garbsener
Sorry, aber Du hast es auch nicht verstanden . Dem TE wurde von o2 und Vodafone ja mitgeteilt, daß die Verträge nicht auf seinen Namen laufen und er "nur" als Kontoinhaber angegeben wurde. Somit gehen diese auch nicht davon aus, daß der TE "bezahlt", sondern der Karteninhaber, welche mehr oder weniger seriöse Person sich dahinter verbirgt. Zahlungspflichtiger ist immer noch der Vertragspartner und nicht der Kontoinhaber.
Und da wissen ja jetzt beide Anbieter, daß bezüglich des Kontoinhabers etwas nicht stimmt.Ich wiederhole mich jetzt zum letzten Mal:
Da er nicht Vertragspartner benannt wurde kann er auch keine Änderung der Verträge veranlassen. Er kann lediglich auf die falsch angegebene Kontonummer hinweisen. Nicht mehr und auch nicht weniger.ich glaube es ist nicht deutlich geworden. ich habe mit absicht keine firmennamen benutzt. mein konstrukt geht von dem fall aus das eine firma geschädigt wurde die trotz allem nicht das geld zurück geben will,obwohl es ihnen nicht gehört.
manchmal werden auch schwarze scharfe geschädigt. man sollte natürlich nicht generell das geld zurück buchen,besonders nicht wenn man es problemlos zurück kriegt
ich habe in letzter zeit extreme gedankensprünge,und das nicht vollständig ausgeführt.sry dafür.
-
Zitat
Original geschrieben von Netzwerkservice
Natürlich kannst du das, aber es kostet erst mal ...
Was kostet das denn? Bei einer Straftat ruft man kein Zivilgericht an, sondern bringt das zur Anzeige. Das zahlst dann nicht du, sondern die Allgemeinheit (wegen öffentlichen Interesses). Natürlich bekommst du dafür trotzdem das Geld nicht wieder.ZitatOriginal geschrieben von maschi_ac
Was bedeutet denn "EV"? :confused:
Eidesstattliche Versicherung -
Eidesstattliche Versicherung
http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherung_an_Eides_statt
EDIT: Auch um die Zeit ist man im TT in der Regel zu langsam.
Gruß
Tommy -
Zitat
Original geschrieben von garbsener
ich glaube es ist nicht deutlich geworden. ich habe mit absicht keine firmennamen benutzt. mein konstrukt geht von dem fall aus das eine firma geschädigt wurde die trotz allem nicht das geld zurück geben will,obwohl es ihnen nicht gehört.
Bekommt man doch, per Rücklastschrift.ZitatOriginal geschrieben von garbsener
manchmal werden auch schwarze scharfe geschädigt. man sollte natürlich nicht generell das geld zurück buchen,besonders nicht wenn man es problemlos zurück kriegt
Das hat nichts mit schwarzen Schafen zu tun. Auch ich würde dir das Geld nicht zurück überweisen, wenn du problemlos eine Rücklastschrift verlassen kannst.
Es kann nämlich genauso sein, dass du als Kontoinhaber ebenfalls ein Betrüger bist. Das kennt man schließlich auch von Autoverkäufen, bei denen der Käufer einen Scheck über eine zu hohe Summe ausstellt und anschließend darum bittet, die Differenz (per Western Union) zurück zu überweisen. Natürlich platzt der Scheck und man verliert Auto und Geld. Vodafone und o2 haben hier bereits "Auto" (die erbrachte Mobilfunkleistung) verloren, warum also bei "Geld" ein zusätzliches Risiko eingehen? Netzwerkservice hat es auch schön beschrieben.
Etwas anderes wäre es natürlich, wenn du per Überweisung bezahlt hättest.Sowohl o2 als auch Vodafone haben den TE explizit auf die Rücklastschrift hingewiesen. Genau so soll das passieren. Der TE bekommt sein Geld wieder und die Unternehmen gehen kein Risiko ein.
-
ok du hast gewonnen
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!