Missbrauch meiner Kontonummer für Mobilfunkverträge

  • Zitat

    Original geschrieben von garbsener
    sollten die firmen trotz anzeige und schriftlicher korrespondenz das geld nicht freiwillig rausrücken,dann lässt man es zurückbuchen.


    Warum sollten sie das Geld "rausrücken"? Wer garantiert den Unternehmen, dass du die Lastschrift nicht auch noch (zusätzlich) widerrufst? Dann hättest du am Ende Gewinn gemacht.
    Genau deshalb wirst du schon an der Hotline darauf hingewiesen, dass du dich an deine Bank wenden sollst zwecks Lastschriftwiderruf.


    Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Ich kenne hier im TT keinen einzigen TT Händler, der auf die Bankkartenkopie verzichtet. Die wollen immer eins haben. Was andere Händler auf anderen Plattformen machen, das weiß ich in der Tat nicht.


    Die anderen "Händler" waren die Netzbetreiber selbst: o2, BASE (E-Plus Service), Vodafone.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Der Weg ist wie folgt:


    - Strafanzeige gegen unbekannt bei der Polizei.


    Dort vielleicht noch die Rufnummern welche man von VF bekommen hat, welche Verträge da laufen mit angeben.


    Mit dieser Strafanzeige vielleicht in original o2 & VF Shops gehen und dort vorlegen mit der Bitte, das diese sich mit der jeweiligen Zentrale in Verbindung setzen.


    Die Bank kontaktieren, das allen Lastschriften erst mal widersprochen wird.


    Vielleicht kann man eine Ausnahmeregelung für bekannte Lastschriften machen. Kommt auf die Bank an. Der Bank vielleicht auch eine Kopie der Anzeige bei der Polizei geben.


    Man kann natürlich auch den Weg zu den Shops "sparen" und "nur" das an die Netzbetreiber senden.


    Die Netzbetreiber sind hier wie Du geschädigte, man wird hier schon mit Dir zusammenarbeiten wollen um die Schäden gering zu halten.


    Es ist nur so, das sie nicht, weil eine Person anruft die meint, das sie Lutz Müller heißt, nun einfach Verträge still legt ohne das sie Beweise hat, das Lutz Müller auch am Telefon ist und/oder Lutz Müller nun nur einfach keine Lust mehr auf den Vertrag hat.


    Ein Beweis wäre z.B. eine Anzeige bei der Polizei.

    MfG
    Kaweh Jazayeri
    KJNetzwerkservice
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  • Der TE kann weder den Vertrag bei o2 noch bei Vodafone still legen lassen, denn ihm wurde ja mitgeteilt, daß die Verträge nicht auf seinen Namen laufen und er "nur" als Kontoinhaber angegeben wurde.


    Daher wird es im Gegensatz zu mir, der ungewollt Vertragspartner war, erstmal der genaue Sachverhalt geklärt werden. Und bei mir liess sich sehr wohl in einem einzigen Telefonat der Betrug aufklären und die Karte wurde sofort plattgemacht.

  • Er kann zumindest erst mal sich bei der Bankverbindung raus nehmen lassen.


    Alle Netzbetreiber werden daraufhin erst mal versuchen mit dem Karteninhaber in Verbindung zu treten ob das nun ein versehen war oder mutwillig.


    So kann bei Betrugsverdacht der Netzbetreiber schon hier erst mal vorsorge halber die Funktionen einschränken bis einstellen.


    Er muss ja damit rechnen, das wenn es mutwillig war, der Karteninhaber nicht zahlt.


    Ich hatte z.B. auch mal über den Onlineversand einen Kunden der hat Adressen von Mitbürgern genutzt & seine verfälscht so das dr DHL-Mensch noch zustellt aber Rechnung nicht bezahlt. Da er einen EV schon geleistet hatte, war er entspannt. Den die nächsten xx Jahre war da nichts zu holen.


    Bei einem anderen "Kunden" waren Schulden von xxx.xxx € aufgelaufen innerhalb kürzester Zeit, da war ich mit einem Betrag von > 300€ noch einer der Klein(st)gläubiger, neben Otto, Neckermann, T-Mobil, Vodafone, T-Home, Stromversorger usw ...

    MfG
    Kaweh Jazayeri
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  • Zitat

    Original geschrieben von archie83
    Warum sollten sie das Geld "rausrücken"? Wer garantiert den Unternehmen, dass du die Lastschrift nicht auch noch (zusätzlich) widerrufst? Dann hättest du am Ende Gewinn gemacht.
    Genau deshalb wirst du schon an der Hotline darauf hingewiesen, dass du dich an deine Bank wenden sollst zwecks Lastschriftwiderruf.


    weil ihnen das geld nicht gehört? nehmen wir mal den fall des TE: jemand stiehlt teile seiner identität oder die komplette identität und begeht ein verbrechen (scheint ja auch in diesem fall passiert zu sein.)


    dann gibt es 2 geschädigte: den TE und das unternehmen das mit dem verbrecher den vertrag geschlossen hat da er dachte der TE bezahlt diesen. Meistens gibt es ja zu verträgen subventionierte hardware. die ist dann auch weg. Trotzdem darf die geschädigte Firma ja das geld vom TE nicht behalten,besonders nicht wenn es über die Anzeige und den sachverhalt der situation aufgeklärt wurde.


    darauf beruht meine aussage die du zitiert hattest.

  • Deswegen ja der Lastschriftenrückruf.


    Er meinte doch nur das es sonst so sein könnte:


    Vodafone bucht 90€ ab am 28.09.2010.


    Nach Rücksprache mit Vodafone überweist Vodafone 90€ am 28.10.2010 an den Geschädigten.


    Am 2.11.2010 holt der Geschädigte innerhalb der 6 Wochen Frist die 90€ zurück.


    Fazit: er hat nun 90€ mehr. Vodafone kann (so einfach) nicht die 90€ für die Überweisung zurückholen.

    MfG
    Kaweh Jazayeri
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  • garbsener
    Sorry, aber Du hast es auch nicht verstanden . Dem TE wurde von o2 und Vodafone ja mitgeteilt, daß die Verträge nicht auf seinen Namen laufen und er "nur" als Kontoinhaber angegeben wurde. Somit gehen diese auch nicht davon aus, daß der TE "bezahlt", sondern der Karteninhaber, welche mehr oder weniger seriöse Person sich dahinter verbirgt. Zahlungspflichtiger ist immer noch der Vertragspartner und nicht der Kontoinhaber.
    Und da wissen ja jetzt beide Anbieter, daß bezüglich des Kontoinhabers etwas nicht stimmt.


    Ich wiederhole mich jetzt zum letzten Mal:
    Da er nicht Vertragspartner benannt wurde kann er auch keine Änderung der Verträge veranlassen. Er kann lediglich auf die falsch angegebene Kontonummer hinweisen. Nicht mehr und auch nicht weniger.

  • Das sollte er aber auch zeitnahe machen und da es aussieht, das man wohl mit seinen Daten Verträge (auch wenn nur als Kontoinhaber) unterzeichnet.


    Den es liegt sollte der Vertragspartner nicht immer verschrieben haben, ja Unterschriftenfälschung vor, da ja der Kontoinhaber, sollte er nicht Vertragsinhaber sein, ja extra unterschreiben muss.


    Somit wird eine o2 & eine VF sich nun genau anschauen wie dort unterschrieben wurde.

    MfG
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  • Zitat

    Original geschrieben von Netzwerkservice
    Er kann zumindest erst mal sich bei der Bankverbindung raus nehmen lassen.




    Ich hatte z.B. auch mal über den Onlineversand einen Kunden der hat Adressen von Mitbürgern genutzt & seine verfälscht so das dr DHL-Mensch noch zustellt aber Rechnung nicht bezahlt. Da er einen EV schon geleistet hatte, war er entspannt. Den die nächsten xx Jahre war da nichts zu holen.


    Wenn er einen EV geleistet hat und danach was bestellt ist das aber eine Straftat und heisst "Betrug" da der Vorsatz bestand nicht zu bezahlen dafür kannst du ihn gut verknacken lassen

  • Zitat

    Original geschrieben von mfshva
    Wenn er einen EV geleistet hat und danach was bestellt ist das aber eine Straftat und heisst "Betrug" da der Vorsatz bestand nicht zu bezahlen dafür kannst du ihn gut verknacken lassen


    Natürlich kannst du das, aber es kostet erst mal ...


    Ich hatte einen Fall, da hat der Kunde behauptet ein Teil der Ware nicht bekommen zu haben nachdem nach mehreren Mahnungen unbeachtet vergingen und der RA eingeschaltet wurde. Später war angeblich die Ware def. und man sah sich vor Gericht. Er verlor auf ganzer Linie, jedoch war es ein kurzer Erfolg, den er hatte vorher ein EV abgegeben und so hatten wir trotz Erfolg vor Gericht nichts außer kosten.


    Auch sagen manche Richter, bei Beträgen von < 300€ das sie da nichts machen. Also gibt es Mitbürger die so einfach weitermachen, bis jemand das alles durchzieht und der Richter auch mitmacht.


    Es gibt ein Grund weswegen immer mehr nur noch auf Vorkasse geht im Internet.

    MfG
    Kaweh Jazayeri
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