Hartz IV - "Die Regierung hat beschlossen ..."

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Diese Grenze gilt auch nicht immer, bei einem z.B von den Eltern übertragenen Haus mit z.B. im Grundbuch eingetragenen Wohnrecht der Eltern gelten die 130 qm natürlich nicht.


    Wie meinst Du das?


    In diesem Fall wohnt doch nicht der Hilfebedürftige selbst in dem Haus, sondern seine Eltern. Die 130 qm stehen ihm in diesem Fall doch gar nicht (allein) zur Verfügung. :confused:


    Frankie

  • Nein, ich meine es so: Der Harz IV Empfänger wohnt in den von den Eltern übertragenen Haus schon, zusätzlich wohnen die Eltern auch noch drin, weil sie sich ein kostenloses Wohnrecht bei der Hausübertragung gesichert haben.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Zumindest ich bin nach dem vomVFBler geposteten Link "wunschlos glücklich".


    Wenn jemandem noch etwas entsprechendes (unabhängig von der darin vertretenen Auffasung) begegnet, wäre es schön, wenn er den Link noch ergänzen könnte.


    Frankie


    Freut mich das ich die glücklich machen konnte Frank :top:


    Hier herscht halt noch Kultur im Forum, net wie in anderen Foren.

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