Hartz IV - "Die Regierung hat beschlossen ..."

  • Zitat

    Original geschrieben von ingo74
    ein problem ist meiner meinung nach auch das immer von hartz 4 beziehern geredet wird, aber gerade diese gruppe ist so unterschiedlich, dass man dort eigentlich sehr differenzieren muss. ist es die alleinerziehende mutter eines kleinkindes oder eines jugendlichen, ist es der ungelernte arbeiter ohne abschluss oder der 55-jährige verkäufer, der 25-jährige student, der noch 4 monate überbrückt bis zur einstellung, oder ist es die gesamte familie, die seit 2 generationen nicht arbeitet, oder, oder, oder....


    Schön gesagt! :top:

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  • Eine gewisse Differenzierung findet ja schon statt, indem beim Vermögen welches nicht angerechnet wird es einen Freibetrag pro Lebensjahr gibt, so das ein älterer Arbeitnehmer der z.B mit 55 auf Harz IV angewiesen ist in dieser Hinsicht besser gestellt wird als z.B. ein 25 jähriger. Eine absolute Einzelfallgerechtigkeit gibt es natürlich nicht.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Eine gewisse Differenzierung findet ja schon statt, indem beim Vermögen welches nicht angerechnet wird es einen Freibetrag pro Lebensjahr gibt, so das ein älterer Arbeitnehmer der z.B mit 55 auf Harz IV angewiesen ist in dieser Hinsicht besser gestellt wird als z.B. ein 25 jähriger. Eine absolute Einzelfallgerechtigkeit gibt es natürlich nicht.


    Du erinnerst mich da wieder an etwas: Es ist im Prinzip gar nicht gut vorzusorgen:
    Nehmen wir mal zwei Familien mit gleichem Einkommen als Beispiel. Die eine ist sparsam, kauft beim Aldi, hat ein kleines Auto, geht selten aus, kauft kaum Markenartikel etc. Dadurch wird pro Monat ein bestimmter Betrag gespart, der in die Altersversorgung oder Eigenheim gesteckt wird. Die andere Familie gibt das Geld mit vollen Händen aus, so dass am Monatsende eine schwarze Null übrig bleibt.
    Das geht 20, 25, 30 Jahre gut. Dann werden beide Familien arbeitslos und bekommen staatliche Unterstützung. Während die erste Familie nun erst ihr mühsam angespartes Vermögen aufbrauchen muss, ggf. das Haus verkaufen etc. bekommt die zweite Familie sofort die volle Unterstützung. Zur Rente stehen bei wieder gleich da: Kein Haus, keine Ersparnisse etc. Nur hat die zweite Familie das Leben richtig genossen.
    Das finde ich irgendwie auch ungerecht.
    Aber die gestaffelten Freibeträge sind da schon ein guter Anfang.

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  • Ganz stimmt deine Rechnung auch wieder nicht, ein selbst bewohntes Eigenheim muß man nicht verkaufen, das darf man schon behalten, es sei denn es ist ein größeres Mehrfamiilienhaus, wo man was vermieten kann, dann muß man sich mögliche Mieteinnahmen anrechnen lassen. Eines stimmt natürlich wer sein Geld verpraßt und nichts spart wird fast genauso gut gestellt wie der was gespart hat, er muß sich sein Vermögen zumindest teilweise anrechnen lassen. Der Freibetrag pro Lebensjahr gleicht das natürlich nicht voll aus. Eines ist aber auch klar, eine Harz IV Regelung die absolute Gerechtigkeit für jedem Einzelnen bietet, ist nicht möglich und wird es auch nie geben können.

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  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Ganz stimmt deine Rechnung auch wieder nicht, ein selbst bewohntes Eigenheim muß man nicht verkaufen, das darf man schon behalten, es sei denn es ist ein größeres Mehrfamiilienhaus, wo man was vermieten kann, dann muß man sich mögliche Mieteinnahmen anrechnen lassen. Eines stimmt natürlich wer sein Geld verpraßt und nichts spart wird fast genauso gut gestellt wie der was gespart hat, er muß sich sein Vermögen zumindest teilweise anrechnen lassen. Der Freibetrag pro Lebensjahr gleicht das natürlich nicht voll aus. Eines ist aber auch klar, eine Harz IV Regelung die absolute Gerechtigkeit für jedem Einzelnen bietet, ist nicht möglich und wird es auch nie geben können.


    Die Quadratmeter werden schon grosszügiger bedacht als bei Mietern. Aber wenn Du eine bezahlte grosse 4-Zimmer-Wohnung hast und die Kinder ausgezogen sind, dann kann es kritisch werden (würde ich sagen).
    Aber auch wenn Dein Kredit noch läuft (z.B. Annuitätendarlehen), so bezahlt das Amt die Zinsen (entspricht in etwa der Miete, nicht der Betragshöhe nach sondern vom Sinn her). Die Tilung (Eigentumsvermehrung) muss man selbst bezahlen. Aber kurz bevor das Darlehen getilgt ist, ist der Tilgungsteil extrem höher als der Zinsanteil. Ich denke, das das für viele auch schwierig werden wird, was dann wahrscheinlich zum Verkauf der Immobilie führen wird.

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  • Leicht OT: Leyen-Ministerium räumt Zahlenpanne ein


    In der ausführlichen Begründung zum Gesetzestext waren ... Ungereimtheiten aufgefallen... So haben die Autoren des Textes hier offensichtlich bei den beiden Einzelposten für "Nachrichtenübermittlung" und "Freizeit, Unterhaltung, Kultur" den Überblick verloren.


    Die Folge: Je nachdem, welche Summen der Einzelposten aus dem Begründungsteil man addiert, ergibt sich ein Regelsatz von 369,81 Euro oder 353,81 Euro - also acht Euro mehr oder weniger, als von der Bundesregierung im Gesetz selbst errechnet.


    [URL=http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,720256,00.html]Quelle[/URL]

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  • Auch da kommt es wieder auf dem Einzelfall an, wenn das Haus abbezahlt ist schaut es anders aus all wie noch Schulden zu tilgen sind Ist es ein geerbtes Haus wo evtl. die Eltern noch ein unentgeltliches Wohnrecht haben ist die Situatiion wieder etwas anders. Sicher muß niemand vekaufen nur weil das eigene Haus ein paar Quadratmeter zu groß ist, das wäre bei einem eigenen Haus unverhältismäßig, außerdem muß der Staat ja hier keine Mietkosten übernehmen. Wie man sieht ist schon nicht ganz einfach jeden Einzelfall gerecht zu werden. Manches ist auch Auslegungssache und muß dann letztendlich vor den Sozialgerichten entschieden werden. So ein Sachbearbeiter der über Harz IV entscheiden muß, hat es da auch nicht immer leicht, wenn er nicht Gefahr laufen will falsche Entscheidungen zu fällen. In schwierigen Fällen ist es oft garnicht zu vermeiden die Gerichte zu bemühen.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zur Größe eines genutzten Eigenheims/Wohneigentums gibt es m.W. eine Regelung. Die Grenze liegt meiner Erinnerung nach bei etwa 130 qm.


    Und das ergibt sich aus einer völlig anderen Definition der zugestandenen Wohnung. Während einem Mieter nur angessener Wohnraum zusteht, darf ein Eigentümer seinen Wohnraum dann weiter nutzen, wenn er die Grenze zum Luxus nicht erreicht.


    Die genauen Regeln (die von der Entscheidung des BVerfG m.E. nicht erfasst werden) sind im Netz sicher leicht zu finden.


    Aber auch hier warne ich davor, eine Diskussion über Sinn und Unsinn dieser unterschiedlichen Regelungen zu beginnen, um nicht in die Falle zu tappen, die aufgestellt wurde, um Betroffene gegeneinander auszuspielen mit der Folge, dass man den Hilfebedürftigen später vorwerfen kann, dass selbst sie heillos zerstritten sind und eigentlich gar nicht wissen, was sie wollen.


    Das alles ist Teil der politischen Veranstaltung, von der ich mir sicher bin, dass sie genau so gewollt wurde.


    Frankie

  • Diese Grenze gilt auch nicht immer, bei einem z.B von den Eltern übertragenen Haus mit z.B. im Grundbuch eingetragenen Wohnrecht der Eltern gelten die 130 qm natürlich nicht.

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  • Die Berechnung des Satzes ist wirklich nicht einfach, wen etwas rauskommen soll das fair ist


    Denke ein Problem bei der Berechnung ist die Trennung in Geld und Miete - weil da Grossstadtbevoelkerung bevorzugt wird


    Kleinstadtbevoelkerung muss zwar weniger Miete bezahlten und bekommt dafuer weniger Mietkosten bezahlt, hat aber mehr Ausgaben fuer Mobilitaet und auch Lebensmittel sind teurer, was aber nicht bezahlt wird

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