Wurde doch schon abgehakt, es gelten dann die alten Regelungen vorerst weiter.
Hartz IV - "Die Regierung hat beschlossen ..."
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Original geschrieben von c-walt
Aber genau um diese Theorie geht es hier im Thread. Frank wollte wissen, was passieren würde, falls es für den 01.01.11 keine neue Regelung geben sollte. Dabei ist es doch vollkommen egal, ob es soweit kommt oder kommen kann oder was auch immer.naja, spätestens in post 3 und 4 von frank selber hat sich die "ausgangsfrage" eh erledigt gehabt...
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Eigentlich könnte der Thread jetzt geschlossen werden, die Ausgangsfrage hat sich erledigt und eine generelle Diskussion über die Neuregelung der Harz IV Sätze möchte der Thread-Ersteller ja nicht.
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Zitat
Original geschrieben von bernbayer
...eine generelle Diskussion über die Neuregelung der Harz IV Sätze möchte der Thread-Ersteller ja nicht.naja, die meisten seiner antworten deuten schon daraufhin
und bis jetzt war es ja - erstaunlicherweise - recht sachlich.... -
Kreuzundquer
Die eigentliche Frage ist ja längst beantwortet, bleiben als nur die Seitenaspekte:
ZitatOriginal geschrieben von RAR
Wie viele bleiben von den Hartz4 Empfängern ca. 6,7 Millionen über wenn die Kinder, Rentner und Arbeitnehmer (jene die zu wenig verdienen und H4 zusätzlich beantragt haben) abgezogen werden?Wenn man es genau nimmt, müssten diese dann zu den regulären Arbeitslosen hinzugerechnet werden. Aber das ist ja leider wieder so eine andere Geschichte.
Wie bitte, was? Man sollte eine Teilmenge der Hartzer zu den regulären Arbeitslosen dazuzählen?!
Wenn man von der Gesamtmenge der Hartzer die genannten Kinder, Rentner und Aufstocker abzieht dann bleibt eben die Teilmenge der Langzeitarbeitlosen. Die sind aber in der Gesamtmenge der Arbeitslosen schon enthalten, da sich diese eben aus Langzeitarbeitslosen (AL2 alias Hartz4) und Nichtlangzeitarbeitslosen zusammensetzt.
ZitatOriginal geschrieben von Sliders
Noch krasser: Bildung 1,39 Euro im Monat.Es sollte man berechnet werden, wieviel die Gesamtheit der Hartz4-Bezieher und ihre Verdienstnachbarn, die Geringerdiener tatsächlich für Bildung ausgeben.
ZitatOriginal geschrieben von A1234
Da ja so viel gepriesen wurde, dass fordern und fördern das oberste Gebot ist würde mich persönlich einmal interessieren wie denn das fördern funktioniert. Wie das fordern geht habe ich am eigenen Leibe erfahren. Ich hingegen kenne aber keine einzige Person die durch Bemühungen der JobCenter wieder in den ersten Arbeitsmarkt gefunden hat.Letzteres ist mir auch nicht bekannt, meine Stichprobe ist allerdings auch klein. Umso erstaunlicher, daß es bezüglich "Fördern & Fordern" aber auch genau andersherum geht: Förderung ja, Forderung nein.
Akademiker, vom anerkannten Asylsuchenden zum Diplommathematiker, drei Jahre mehr schlecht als recht gearbeitet auf zwei gut bezahlten IT-Stellen, acht Jahre arbeitslos, nullkommagarkein Fordern, Eingliederungsvereinbarung nichtmal ansatzweise eingehalten, ohne Motivation, Frau schwarzarbeiten geschickt, Sprachkurse hat sie gleich mehrfach besucht, sogar mit ihr deutsch zu sprechen und zu üben erscheint ihm zu mühsam angesichts der zur Verfügung stehenden Heimatsprache, letzter Sprachkursbesuch wurde vor Jahren wegen Schwangerschaft abgebrochen und nie wieder aufgenommen, Frau und Kind und teils auch er halten sich regelmäßig monatelang (bis fast ein Jahr am Stück!) in der Heimat auf, dort vermietetes Häuschen und verpachtetes Grundstück, Kettenraucher, zunehmende Schulden statt zumindest für 200 oder 100 Euro (abgabefrei!) Zeitungen auszutragen, eine teure Weiterbildungsmaßnahme (Windows Netzwerkadministration) kurz vor Schluss konsequenzlos abgebrochen, eine weitere, eher praktische vor 'nem halben Jahr mit Beschäftigungszusage beendet, aber seitdem nichtmal beworben. und so weiter, und so fort.
Kurz: Vom gut ausgebildeten Akademiker mangels Notwendigkeit zum ins Sozialsystem Eingewanderten.
Bitte entschuldigt die Unterbrechung. Ich weiß, gegenteilige Erfahrungen gibt's auch, aber eben auch nicht ausschließlich. Die Beschäftigungsspflicht, die letztens aus sicher anderen Gründen von Westerwelle und Koch thematisiert worden war wäre vielleicht gar nicht so schlecht. Die unverschuldet in Hartz4 abgerutschten langjährig und fleissig Beschäftigten wollen zum Großteil lieber ihren Unterhalt selbst verdienen, als die Hand aufzuhalten und auf dem Amt mit ihrem Gegenteil in einen Topf geworfen zu werden. Und ihr Gegenteil kann man ohne nachhaltige Beschäftigungspflicht gar dazu bekommen, sich selbst etwas anderes, für sie angenehmeres oder einträglicheres zu suchen (siehe Marmos obiges 17er Beispiel).
ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Ich hoffe, ich darf mir kurz erlauben, an meine eingangs aufgeworfene Frage zu erinnern:Was passiert ab dem 01.01.2011, wenn es der Regierung nicht gelingt, bis zum 31.12.2010 eine Neuregelung zu verabschieden?
.Wenn das Wörtchen "wenn" nicht wär'...
Warum noch erinnern an etwas, was längst hinreichend und sogar einstimmig beantwortet wurde? Bei etwaigem Fristablauf gilt das bisherige vorläufig weiter und wird nach Erfüllung entsprechend korrigiert, siehe schwebende Gerichtsverfahren im Steuerrecht und anderes - auch, wenn du dir offenbar zwecks Regierungsabstrafung lieber ein Tobuwabohu ungekannten Ausmaßes wünscht. Das Prinzip der gesetzlichen Regelung ist ja nichtmal beanstandet worden, sondern lediglich die Berechnungsmethode. Natürlich wünschen sich alle Harzer, alle linken Oppositionsgruppierungen und alle Gutmenschen, daß der Regelsatz zumindest veroppelt werde.
Erst, wenn das letzte Transfergeld ausgegeben sein wird wird man merken, daß man auch selbstgedrucktes Geld nicht essen kann. Lang lebe die tatsächliche Produktion!
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Nun ... so ganz beantwortet sehe ich meine Ausgangsfrage noch nicht:
ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
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Wenn bernbayer schreibt, dass die alte Regelung dennoch weitergilt, muss das irgendwo ausdrücklich geregelt sein. Die Angabe einer Quelle wäre sehr von Vorteil!
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Falls die alte Regelung auch nach Ablauf der vom BVerfG gewährten Übergangsfrist noch anwendbar sein soll, muss hierzu irgendwo in den Weiten von Gesetzen und Rechtsprechung eine Regelung existieren.Die Rechtslage ist in der Tat dieselbe, die uns regelmäßig im Rahmen der Steuergesetzgebung begegnet. Und gerade hier habe ich in Erinnerung, dass für verfassungswidrig erkärte Abgaben nach Ablauf der vom BVerfG gewährten Übergangsfrist nicht mehr erhoben werden dürfen - und zwar unabhängig davon, ob der Gesetzgeber die geforderte Neureglelung getroffen hat.
Und genau diese Argumentation hatte ich auf die nunmehrige Hartz IV Entscheidung sinngemäß übertragen.
Ohne Angabe einer Quelle, die die Auffassung von bernbayer belegt, sehe ich meine Frage daher keineswegs als erledigt an. Und insoweit hege ich halt die Hoffnung, dass einer der im Forum zahlreich vorhandenen Juristen oder Stud.jur. im Staats- und Verfassungsrecht (noch) so weit fit ist, das er einen Beleg ad hoc aus dem Hut zaubern kann.
Wie ich etwa Prof. M.Morlock aus Düsseldorf einschätze (ich weiß nicht, ob er noch lehrt und sein Name noch gläufig ist), ist ihm dieser Gedanke auch in den Sinn gekommen - allerdings mit dem Vorzug, in bei gleicher Gelegenheit umgehend selbst klären zu können ... und zwar im Wissen um eine Fundstelle. Vielleicht hat er seine Studierenden ja teilhaben lassen (was durchaus vorkommen kann). Mir würde auch schon ein Hinweis auf eine Bemerkung in einem Lehrbuch genügen, in dem ich bei nächster Gelegenheit mal nachlesen kann. Auch begleitende Infos zu dem Thema würden mich bei der Lektüre sicher nicht stören.
Frankie
Erg.:
Der von mir aufgeworfenen Frage fällt m.E. auch einiges Gewicht zu - denn von den drohenden Folgen einer verweigerten Zustimmung im Bundesrat hängt die Verhandlungsposition der Opposition (also eine Machtfrage) ganz entscheidend ab. Würde trotz fehlender Zustimmung des BR die alte Regelung weitergelten, würde dies zudem die Position des BVerfG in einer Form schwächen, die ich mir kaum vorstellen kann. Die vom Gericht bestimmte Übergangsfrist hätte dann nämlich nur den Charakter einer unverbindlichen Empfehlung, die es grundsätzlich zu beachten gilt - wenn man es nicht tut, passiert aber auch nix. Und das wäre für mich eher schwer vorstellbar ...Denn vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erkläte gesetzliche Regelungen sind grundsätzlich ab sofort nicht mehr anwendbar. Eine seltene Ausnahme gilt dann, wenn das BVerfG die Fortgeltung für eine Übergangsfrist zulässt. Und die läuft am 31.12.2010 nun einmal definitiv aus.
Vor diesem Hintergrund tue ich mich schwer bei der Annahme, dass die vom BVerfG gesetzte Frist letztlich nur Makulatur sein soll. Wie ich schon geschrieben hatte ... dass das Gericht überhaupt eine Übergangsfrist gewährt ist aus rechtlicher Sicht eine absolute Ausnahme - und kein Freibrief.
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Ich bin kein Jurist und kann dir deshalb den entsprechden Beweis nicht liefern. Trotzdem kann man von Steuern nicht automatischj auf Harz IV schließen, das würde ja logisch im Umkehrbeschluß bedeuten, daß wenn bis zum Jahresende kein neues Gesetz in Kraft wäre, das Harz IV Leistungen dann vorläufig bis zur endgültigen Klärung nicht mehr ausbezahlt würden. Das ist aber mit Sicherheit nicht so, sonst würden ja MIllionen mittellos dastehen.
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Wie ich schon geschrieben hatte, ist dem nicht so. Der bedürftige Bürger hat schon dem Grundgesetz nach einen Ansprüch auf Unterstützung im notwendigen Umfang.
Gesetze wie Hartz IV schaffen also nicht den Anspruch des Bürgers, sondern regeln nur die konkreten Voraussetzungen und vor allem die Höhe der Leistungen. Diese Regelungenen dienen letztlich nur der Umsetzung dieses Bürgeranspruchs und dessen verwaltungsmäßiger Abwicklung - insbesondere durch Festlegung von Pauschalsätzen.
Wenn also die Bestimmungen zur Pauschale ungültig würden, würde das an dem Anspruch des bedürftigen Bürgers auf Alimentation durch den Staat nicht das geringste ändern. Nur eben, dass die Verwaltung die für verfassungsrechtlich erkärte Pauschale nicht mehr als Rechengrundlage anwenden darf und infolge dessen jeden einzelnen Fall nach den höchstpersönlichen Bedürfnissen eines jeden Betroffenen entscheiden müsste.
Wegfallen würde mit den Hartz IV-Sätzen also lediglich eine Rechengröße zur Ermittlung des Bedarfs - keineswegs aber der Anspruch selbst.
Jeder kann sich sicher ausmalen, welche Folgen das für die öffentliche Verwaltung hätte. Läge ich mit meiner These richtig, hätte die Opposition ein erhebliches Druckmittel im Geschacher um konkrete Zahlen. Möglicherweise ein Grund dafür, warum das Regierungslager die erste Runde mit 5,- € beginnt - Nachbesserungen wären dann nämlich vorprogrammiert.
Frankie
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Irgendeine Rechengröße braucht aber der zuständige Sachbearbeiter um Leistungen zu berechnen und an den Berechtigten auszuzahlen. Er kann das ja nicht nach Gutdünken selbst festlegen, da wäre Willkür Tür und Tor geöffnet. Er braucht ein Gesetz oder eine Verordnung nach der er handeln muß, anderes kann das gar nicht sein.
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Das ist richtig.
Würde die alte Regelung also tatsächlich zum 31.12.2010 auslaufen, hätte der Sachbearbeiter solche Regelungen nicht mehr - und die Regierung damit ein übergroßes Problem.
Um die Verhandlungsposition der Opposition als Bürger einschätzen zu können, ist es für mich höchst interessant, diese "Was wäre wenn ..." Frage geklärt zu haben - auch dann, wenn es letztlich zu einer Zustimmung kommen dürfte.
Diese "Was wäre wenn ..." Frage hat daher auch bei zu erwartender Zustimmung (in diesem konkreten Fall ausnahmsweise) eine herausragende Bedeutung in den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss (und letztlich damit auch für den Bürger).
Frankie
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