Nee ... über die konkrete Höhe der Leistung will ich hier nix schreiben (und möglichst auch nichts lesen).
Mir geht es darum, dass in den Medien schon jetzt massiv Stimmungsmache betrieben wird über einen Beschluss, der zum gegenwärtigen Zeitpunkt m.E. ebenso viel Wert ist, wie das klassische in China umfallende Fahrrad.
Sind die Sozis - wie sie gebetsmühlenartig beteuern - wirklich dagegen und stimmen im Bundesrat nicht zu, kann sich Schwarz/Gelb den Beschluss in die Haare schmieren.
Die Folge wäre:
Der jetzige pauschale Satz von 359,- € tritt am 31.12. diesem Jahres außer Kraft. Ein anderer an seine Stelle tretender Pauschalbetrag existiert mangels Zustimmung durch den BR nicht. M.E. muss die ARGE dann für jeden Kunden eine Einzelfallprüfung auf Grundlage seines höchstpersönlichen Bedarfs vornehmen. Über die Anschaffung eines jeden Gegenstands müsste entschieden werden, wie das früher bei der Sozialhilfe der Fall war - nur in einem weit größeren Ausmaß, weil damals für Arbeitslose ganz andere Regelungen galten, auf die nun nicht mehr zurückgegriffen werden kann. Die Verwaltung der ARGEn ist dem anfallenden Aufwand nicht einmal ansatzweise gewachsen und der gesamte Zahlungsverkehr der ARGEn bricht komplett zusammen, weil die Regierung mit der Umsetzung einer verfassungsgerichtlichen Gesetzesvorgabe mal wieder bis "Fünf vor Zwölf" gewartet hat und es für Gegenmaßnahmen deutlich zu spät ist.
Will Schwarz/Gelb dieses Szenario nicht riskieren und knicken die Sozis nicht ein, ist der "Beschluss" das Papier nicht Wert, auf dem er steht.
Oder wären die rechtlichen Folgen einer fehlenden Zustimmung des Bundesrats doch andere? Mit dem Thema Staatsrecht habe ich mich nämlich schon geraume Zeit nicht mehr auseinandergesetzt.
Frankie
Noch einmal:
Einen Streit über die Höhe der Leistungen, der unweigerlich "entgleiten" würde, möchte ich nicht beginnen. Das können wir getrost anderen überlassen, die man daran ohnehin nicht wird hindern können. Wer dabei mitmachen möchte, wird (woanders) nicht lange danach suchen müssen.