Hartz IV - "Die Regierung hat beschlossen ..."

  • Zitat

    Original geschrieben von RAR
    Wie viele bleiben von den Hartz4 Empfängern ca. 6,7 Millionen über wenn die Kinder, Rentner und Arbeitnehmer (jene die zu wenig verdienen und H4 zusätzlich beantragt haben) abgezogen werden?


    Wenn man es genau nimmt, müssten diese dann zu den regulären Arbeitslosen hinzugerechnet werden. Aber das ist ja leider wieder so eine andere Geschichte (…).


    Die Berechnung der Arbeitslosenquote hat schon seit Norbert Blüm nichts mehr mit Mathematik zu tun ;)


    Kai

  • Die SPD wird im Bundesrat nach Einschaltung des Vermittlungsauschusses zustimmen, da wird es ein paar kleinere Zugeständnisse der Regierung geben und dann wird die SPD sagen, wir haben da Verbesserungen erreicht, ist zwar immer noch zu wenig, aber wir stimmen zu, da mit die Betroffenen wenigstens das erhalten. Denn eine weitere Klage vor dem BVG hätte kaum Erfolgsaussichten das wissen die Soziis auch.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • De facto wird es so sein, dass, sollte keine Zustimmung im Beundesrat erfolgen, die derzeit gültige Regelung trotz Vervassungswidrigkeit bestehen bleibt und dann nachgezahlt wird wenn eine verfassungskonforme Regelung gefunden wird.


    OT:
    Das Problem der Regelleistung ist, dass viele hier wie die Blinden von der Farbe reden.
    Ich selbst habe alle 3 Stadien durch: Hartz IV als "Aufstocker" (also arbeiten und zusätzlich Hartz IV), Hartz IV alleine und leben ohne Hartz IV.


    Dieses Gesetz ist das Papier nicht wert auf dem es geschrieben steht. Menschen die Leistungen nach dem SGB II erhalten werden prinzipiell ihrer Grundrechte beraubt (Nein, keine Polemik, am eigenen Leib erfahren).
    Als ich mal Verdächtiger einer Straftat war (stellte sich zum Glück als Missverständnis raus) wurde ich beim "Verhör" durch die Polizei freundlicher behandelt, als zu dem Zeitpunkt als ich Hartz IV beantragte.
    Meine Wohnung wurde ohne Anmeldung und richterlichen Durchsuchungsbeschluss von Aussendienstmitarbeitern der Arbeitsagentur durchsucht, Protokolle darüber wurden verweigert. Zahlungen wurden ohne Begründung eingestellt. Datenschutz existiert nicht.
    Da ja so viel gepriesen wurden, dass fordern und fördern das oberste Gebot ist würde mich persönlich einmal interessieren wie denn das fördern funktioniert. Wie das fordern geht habe ich am eigenen Leibe erfahren. Ich hingegen kenne aber keine einzige Person die durch Bemühungen der JobCenter wieder in den ersten Arbeitsmarkt gefunden hat.


    A1234

    Der Teufel sitzt nachts an meinem Bett und bewundert mich :-D

  • Wie vom Bundesverfassungsgericht verlangt, wurde von der Regierung dazu die Berechnungsgrundlage von Hartz verändert. Allerdings drückt man sie mit statistischen Tricks nun noch weiter nach unten. So wurden aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes zwar die Bezieher von Hartz-IV-Leistungen ausgeklammert, zugleich werden statt der untersten 20 Prozent nur die untersten 15 Prozent der Einkommensbezieher herangezogen - Friseuse, Wachleute, Putzhilfen ...


    Damit dient der massive Durchbruch zu einem Niedrigstlohnsektor, der durch die Hartz-Gesetze voran getrieben wurde, nun wiederum zur Rechtfertigung, den Hartz-IV-Regelsatz niedrig zu halten. Dass es in erster Linie darum geht, noch mehr Niedriglöhne durchzusetzen, geht aus der Begründung der Regierung hervor, das "Abstandsgebot" zu den niedrigsten Löhnen müsse gewahrt werden. Vom wachsenden Abstand der Hartz-IV-Leistungen und sinkenden Reallöhne zu den Millionären und Milliardären in Deutschland ist dabei allerdings keine Rede.

    Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich runter auf sein Niveau und schlägt dich dort mit seiner Erfahrung.

  • Zitat

    Original geschrieben von A1234
    Ich hingegen kenne aber keine einzige Person die durch Bemühungen der JobCenter wieder in den ersten Arbeitsmarkt gefunden hat.


    Ich hatte Anfang 2009 eine offen Teilzeitstelle für einen Bauhelfer beim Amt gemeldet. Es kamen 17 Kontaktdaten, 2 von diesen hatten sich gemeldet. Einer (!) wollte sich vorstellen, der Andere hatte keine Zeit.


    Derjenige hatte nach 12 Wochen wieder kündigen müssen, weil wohl das Amt (seine Frau H4 mit Kind zu Hause) meinte, er muss sich einen Vollzeitjob suchen. Bei mir hatte er 800,-€, bei dem Job danach in einer Wäscherei 5,-€ die Std. in Vollzeit. :confused:


    Jetzt lebt er, seine Frau und beide Kinder von H4, weil er dort wieder kündigen musste, da er die Fahrkosten zu der Firma nicht zahlen konnte.


    Was mich mal interessieren würde, wäre eine Grafik wie viele Kinder Familien bekommen, wo nur der Mann/Frau arbeitet, Mann und Frau arbeiten und von Familien, welche nur von H4 leben.

  • Ich hoffe, ich darf mir kurz erlauben, an meine eingangs aufgeworfene Frage zu erinnern:


    Was passiert ab dem 01.01.2011, wenn es der Regierung nicht gelingt, bis zum 31.12.2010 eine Neuregelung zu verabschieden?


    Das BVerfG hatte ja entschieden:


    "Bis zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis spätestens zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, sind diese Vorschriften weiter anwendbar."


    Aus der durch das BVerfG ausdrücklich bestimmten zeitlichen Befristung folgt m.E., dass die derzeit (noch) geltenden Vorschriften mitsamt ihrer Pauschale von 359,- € ab dem 01.01.2011 nicht mehr Grundlage von Bescheiden durch die ARGEn sein können.


    Über Google & Co. kann ich immer noch nix finden und hier im TT sind doch stets einige Fachleute unterwegs, die ggf. im Rahmen eines laufenden Studiums in Staats- und Verfassungsrecht fit sein müssten.


    Die Ulla hatte der Anne gestern in der Diskussion zwar Nachhilfestunden in Verfassungsrecht angeboten ( :p ) ... dazu kam es dann aber irgendwie nicht. Das mit der "Bildung durch Ulla" war leider wieder nur eine leere Versprechung und ich bin immer noch nicht schlauer ... :confused:


    Frankie



  • Ich gehe davon aus, dass der Bundestag die ganze Finanzkonzeption noch verändern wird.

    Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich runter auf sein Niveau und schlägt dich dort mit seiner Erfahrung.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Ich hoffe, ich darf mir kurz erlauben, an meine eingangs aufgeworfene Frage zu erinnern:


    Was passiert ab dem 01.01.2011, wenn es der Regierung nicht gelingt, bis zum 31.12.2010 eine Neuregelung zu verabschieden?
    Das mit der "Bildung durch Ulla" war leider wieder nur eine leere Versprechung und ich bin immer noch nicht schlauer ... :confused:


    wie schon mehrmals gesagt, passiert genau das, was auch bei anderen gesetzgebungsverfahren (zb im steuerrecht) praktiziert wird, wo der stichtag überschritten wurde - das alte wird solange weiter angewendet, bis das neue verabschiedet wird und sollte sich irgendwas ändern tritt es rückwirkend in kraft. sollte das dein wirklicher anlass für diesen thread gewesen sein, dann kann der thread hier zu und zwar schon seit mehreren seiten...

  • Das ist eine theoretische Diskussion, soweit wird es garnicht kommen. Man wird im Vermittlungsausschuß des Bundesrats einen Kompromiß finden und eine neue Regelung wird im Januar Gesetz werden. Eine "Was wäre wenn"-Diskussion bringt deshalb zur Zeit rein garnichts.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Aber genau um diese Theorie geht es hier im Thread. Frank wollte wissen, was passieren würde, falls es für den 01.01.11 keine neue Regelung geben sollte. Dabei ist es doch vollkommen egal, ob es soweit kommt oder kommen kann oder was auch immer.

    28:6:42:12

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