ZitatOriginal geschrieben von ingo74
nein - es sind nicht die letzten 20% sondern es sind die letzten 15%..
Quelle?
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ZitatOriginal geschrieben von ingo74
nein - es sind nicht die letzten 20% sondern es sind die letzten 15%..
Quelle?
steht sogar in deinem link
Gemäß bisherigen Ankündigungen der Regierung sollten die Ausgaben der untersten zwanzig Prozent der Bevölkerung betrachtet werden. Der Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums zeigt jedoch, dass bei Regelsätzen für kinderlose Erwachsene nur die untersten 15 Prozent der Einkommensbezieher betrachtet werden.
ansonsten sämtliche meldungen (tv, radio, online) - wobei es zu den 15% (noch) nichts offizielles gibt, hier wird noch von 20% gesprochen, soweit ich es in erinnerung hab, hat v.d. leyen aber selber von 15% gesprochen...
http://www.bmas.de/portal/4795…6__regelsaetze__sgb2.html
edit
ZitatOriginal geschrieben von ingo74
steht sogar in deinem link
Peinlich, aber habe ich tatsächlich über lesen. :gpaul:
ZitatOriginal geschrieben von ingo74
Gemäß bisherigen Ankündigungen der Regierung sollten die Ausgaben der untersten zwanzig Prozent der Bevölkerung betrachtet werden. Der Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums zeigt jedoch, dass bei Regelsätzen für kinderlose Erwachsene nur die untersten 15 Prozent der Einkommensbezieher betrachtet werden.
Aber trotzdem schreibt die Süddeutsche dann von einem Fünftel (20%) obwohl es dann eigentlich das untere Siebtel (ca. 14.3 %) richtiger wäre.
Das mit den unteren 15% ist laut von der Layen eine Fehlinformation.
Hat sie vorhin in der PK noch erklärt. Es sollen definitiv das untere Fünftel (20%) zur Berechnung herangezogen worden sein.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von ingo74
der "neue" hartz4 satz berechnet sich aus dem durchschnittlichen einkommen der unteren 15%..
bild hat natürlich schon die ersten details
http://www.bild.de/BILD/politi…rt-das-neue-hartz-iv.html
oder zdf:
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/5/0,3672,8116165,00.html
findeste eigentlich überall was zu....
Was mich gerade sehr beschäftigt, dort ist ja kein einziger Cent für Versicherungen vorgesehen!
Wie bekomme ich denn ich beispielsweise einen Schaden erstattet, wenn der Verursacher keinen Versicherungsschutz genießt?
Wobei: Gemäss der zur Verfügung stehenden Grafik werden die unteren 8,6% (Alle Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II und dem SGB XII ohne weitere Einkünfte (ALG II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)) gar nicht berücksichtigt, sondern nur die 13,7% über dieser Gruppe. Und zusammen sind die beiden Gruppen dann die unteren 22,3 %.
ZitatOriginal geschrieben von laudanum
Was mich gerade sehr beschäftigt, dort ist ja kein einziger Cent für Versicherungen vorgesehen!
Wie bekomme ich denn ich beispielsweise einen Schaden erstattet, wenn der Verursacher keinen Versicherungsschutz genießt?
Interessante Frage. Zumal jeder mindestens eine Privathaftpflicht haben sollte. Und diese kostet bestimmt 3 EUR mtl. Oder schliesst der Bund eine Kollektiv-Haftpflicht für alle Harz-IV Empfänger ab?
Um wieder zum ursprünglichen Thema zurückzukommen (Schande über mein Haupt).
Soweit auch ich das verstehe mus tatsächlich bis zum Ende diesen Jahres eine Neuregelegung geschehen. Da werden die letzten zwei Monate dieses Jahres ja mal richtig interessant!
Wenn die Opposition das Gesetzt blockiert stehen wir zum Ende des Jahres ohne ein Gesetz für die Regelsätze da. Daher glaube ich nicht dass Rot-Rot-Grün blockieren wird, denn die Zeit für eine erneute Berechnung ist zu knapp.
ZitatOriginal geschrieben von Hightower2004
Interessante Frage. Zumal jeder mindestens eine Privathaftpflicht haben sollte. Und diese kostet bestimmt 3 EUR mtl. Oder schliesst der Bund eine Kollektiv-Haftpflicht für alle Harz-IV Empfänger ab?
Das ist ein interessanter Punkt, denn wenn es nichts zu holen gibt, wozu sollte er eine Versicherung abschließen? Da spart man sich dann auch ne private Haftpflicht..
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