Genauso ist es, sonst hätten wir einen gesetzlosen Zustand. Keine Behörde kann eine staatliche Leistung ohne gestzliche Grundlage auszahlen. Die Betroffenen stünden dann tatsächlich mittellos da. Hier ist die Gsetzeslage eindeutig.
Hartz IV - "Die Regierung hat beschlossen ..."
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Für die Ernährung gibt es heute für Erwachsene nur 118 Euro monatlich, pro Tag 3,94 Euro, für ein 13-jähriges Kind gar nur 2,76 Euro.
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Original geschrieben von Vieltaenzer
ich sehe dass nicht ganz so. Vertrauensschutz ja, aber nach meiner Meinung wären dann die 359,-- eine Abschlagszahlung, soll dann im Laufe von 2011 ein hörerer Satz beschlossen werden, müßte die Differenz ab 1.1. nachgezahlt werden.Auch eine Abschlagszahlung kann nicht ohne gesetzliche Grundlage ausbezahlt werden. Das alte Gesetz bleibt solange gültig, bis ein neues in Kraft tritt. alles andere ist abwegig.
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Original geschrieben von bernbayer
Das Thema wird gerade bei "Anne Will" diskutiert.War sehr interessant, die beliebig austauschbare von der Leyen, die nach der nächsten Wahl die für sie wohl ideale Stelle antritt - als Arbeitslose!
Der degenerierte und weltfremde Rogowski, der am liebsten die Arbeitslager wieder einführen möchte, die Schnöselpfeife Fleischhauer, ein populistischer, gebetsmühlenartig Kampfparolen ausstossender Ernst sowie ein Mann der Tat, ein Kölner Pfarrer namens Meurer.Nicht zu vergessen der bald vor lauter Ärger platzende Studiogast, großes Tennis! :top:
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Entweder wir bleiben bei der eigentlichen Frage und diskutieren nicht parteipolitisch, oder hier ist ganz schnell Schicht im Schacht.
Rein gar nichts verloren haben hier Beleidigungen von Politikern, wie laudanum sie eben angebracht hat. Das wird auf jeden Fall zum Schloss führen, und nicht unbedingt nur bei diesem Thread.
Es ist eine Gratwanderung, die wahrscheinlich nicht gelingt, aber ich bin mal gespannt... -
Hallo Carsten,
ich finde es nicht schön, wenn diejenigen, die sinnvoll diskutieren, darunter leiden müssen - durch ein Schloss - wenn einige hier unsachlich werden. Wäre es da nicht sinnvoller, diese Beiträge zu löschen oder die Benutzer zu sperren bzw., erstmal abzumahnen?
Ich finde, daß Forum bleibt lebendiger, wenn es weniger Schlösser und mehr Sachlichkeit gibt.
Entschuldige diesen "unsachlichen" Beitrag.
Grüsse
Jürgen -
Zitat
Original geschrieben von bernbayer
Genauso ist es, sonst hätten wir einen gesetzlosen Zustand. Keine Behörde kann eine staatliche Leistung ohne gestzliche Grundlage auszahlen. Die Betroffenen stünden dann tatsächlich mittellos da. Hier ist die Gsetzeslage eindeutig.
Hast Du eine Quelle?M.E. tritt bei fehlender Zustimmung durch den Bundesrat genau dieser gesetzlose Zustand ein. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die bisherige Regelung verfassungswidrig und damit nicht anwendbar ist. Allerdings hatte es gestattet, die Regelung trotz ihrer Verfassungswidrigkeit (die eine Anwendung eigentlich per sofort und absolut verbietet) noch übergangsweise allerhöchstens bis zum Ablauf des 31.12.2010 anzuwenden.
Am 01.01.2011 gibt es dieses Gesetz damit nicht mehr. Das ist Fakt ... und ein Problem.
Wenn bernbayer schreibt, dass die alte Regelung dennoch weitergilt, muss das irgendwo ausdrücklich geregelt sein. Die Angabe einer Quelle wäre sehr von Vorteil!
Natürlich gäbe es auch ohne Hartz IV-Regelung einen Anspruch mittelloser Bürger auf Alimentation - schon nach dem Grundgesetz. Nur würden in diesem Fall halt Regelungen zur Ausgestaltung und Umsetzung dieses gesetzlichen Anspruchs der Bürger fehlen. Mangels gesetzlich geregelter Pauschalen müsste dann für jeden bedürftigen Bürger im Einzelfall entschieden werden, wie hoch in seinem konkreten Fall der Bedarf tatsächlich ist. Ein Problem, das für die zuständige Verwaltung wohl kaum zu bewältigen wäre. Rein rechtlich gäbe es aber keine Lücke - nur eben verwaltungstechnisch.
Frankie
Erg.:
Ich erlaube mir mal, aus den Leitsätzen der Entscheidung des BVerfG zu zitieren:"2.Bis zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis spätestens zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, sind diese Vorschriften weiter anwendbar."
Ich denke, diese Formulierung ist eindeutig.
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War es nicht irgendwie son das man nur für die Eingriffsverwaltung eine gesetzliche Grundlage benötigt, jedoich nicht für die Leistungsverwaltung für die alleine der Ansatz von Mitteln im Haushaltsplan ausreicht? Schließlich tut der Staat (besser: die Regierung) dem Bürger ja was Gutes. Normal stellt sich die Problematik ja kaum da solche Ansprüche i.d.R. trotzdem gesetzlich ausgestaltet sind, aber wenn das Gesetz wirklich außer Kraft tritt muss halt nach diesem Grundsatz verfahren werden. Das niemand am Ende ohne Geld oder gar mit weniger dasteht sollte denke ich klar sein. Die Frage ist eher ob eun Bürger ein "mehr" vom Staat verlangen kann, das dieser ja auf Grund fehlender gesetzlicher Regelung nicht einfach pauschal ablehnen könnte. Ich denke aber schon alleine der Gleichheitsgrundsatz sollte dazu führen das alle das gleiche bekommen. Letztlich ist ja auch die Macht des BVerfG nicht grenzenlos, sollen es doch alle Gesetze für nichtig erklären, macht die Regierung halt was sie will :p
ZitatSollte der Gesetzgeber allerdings seiner Pflicht zur Neuregelung bis zum 31. Dezember 2010 nicht nachgekommen sein, wäre ein pflichtwidrig später erlassenes Gesetz schon zum 1. Januar 2011 in Geltung zu setzen.
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Mal was Grundsätzliches!
Harz 4 wird immer mit Armut verglichen.
Ich hörte vor einigen Tagen von einen Marinesoldaten der für die Bundeswehr in Afrika unterwegs war. Dort musste er mit ansehen wie Kinder Müllcontainer auskippen um nach was Essbaren zu suchen.
Im Vergleich zu anderen Länder ist Harz4 in Deutschland Scharaffenland!
Und ich habe keine Bock Morgens um 5 aufzustehen um zur Arbeit zu gehen währenddessen andere Menschen bis 11 im Bett liegen und dann zum Frühstück ne Pulle Oettiger trinken. Die sollen endlich anfangen Arbeit zu suchen. Bei einer Leihfirma kann man fast immer was finden. Wenn man will! Und wenn der dann gut ist, wird er auch übernommen und kann mit einer besseren Bezahlung rechnen. Wenn ich bedenke wie viele Steuern ich als Familienvater von 3 Kindern bezahlen muss wird mir schlecht. Warum soll ich nur noch für Arbeitunwillige und Bürokraten Mallochen. Ich habe den Kaffee als Steuerzahler langsam auf.
Ich habe wirklich kein Problem damit Menschen zu helfen die in Not sind. Es gibt ja auch viele Beispiele wo es z.B. durch Krankheit nicht mehr möglich ist zu arbeiten. Wird aber nicht zum Teil die Faulheit der Menschen durch Harz 4 auf Kosten der der die arbeiten gefördert? -
Zitat
Original geschrieben von meisterroerig
Mal was Grundsätzliches!
Harz 4 wird immer mit Armut verglichen.Mal was Grundsätzliches: Dein m. E. extrem polemischer Beitrag geht am Thema dieses Freds meilenweit vorbei, aber meilenweit. :flop:
Warum gründest Du nicht einfach Dein eigenes "Stoppt-Hartz-4-Missbrauch"-Forum, da kannst Du nach Herzenslust auf dem von Dir bereits gezeigten Stammtisch-Niveau weiterschimpfen, ob mit oder ohne "Pulle Oettiger" [sic!] zum Frühstück.
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