ZitatOriginal geschrieben von bernbayer
Diese Grenze gilt auch nicht immer, bei einem z.B von den Eltern übertragenen Haus mit z.B. im Grundbuch eingetragenen Wohnrecht der Eltern gelten die 130 qm natürlich nicht.
Wie meinst Du das?
In diesem Fall wohnt doch nicht der Hilfebedürftige selbst in dem Haus, sondern seine Eltern. Die 130 qm stehen ihm in diesem Fall doch gar nicht (allein) zur Verfügung. :confused:
Frankie