Debitel verweigert Widerruf nach Fernabsatzgesetz (Betrugsfall HANDYWELT09)

  • Nachdem ich dem Ebay-Betrüger HANDYWELT09 auf dem Leim gegangen bin (2x ALLnet 100) habe ich weder SIM-Karten noch Provisionszahlung bekommen. Dafür hat debitel frohlockend mir dieser Mail geschickt: Ihre debitel Rechnung Online ist da!. Kann ich leider nicht abrufen ohne SIM-Karten und Zugangsdaten...


    Gut das es Widerruf nach Fernabsatzgesetz gibt! Also per Einschreiben an Debitel und den Vermittler. Der reagiert auf gar nichts mehr. Und Debitel's Anwort:


    Bitte wenden Sie sich mit diesem Wunsch an den Händler, bei dem Sie den oben benannten Mobilfunk-Vertrag unterzeichnet haben. Dieser wird den Sachverhalt gern für Sie prüfen. Nix tut der.


    Nach 4 Wochen und der 2.Abbuchung habe ich beide Lastschriften zurückgehen lassen und die Einzugsermächtigung widerrufen. Gefallen wird mobilcom debitel das nicht und die 1.Mahnung trudelte schon ein. Arbeiten die mit Provisionsbetrügern zusammen und wollen sich das von mir bezahlen lassen?


    Was kommt jetzt? :confused:

    debitel ärgert

  • Re: Debitel verweigert Widerruf nach Fernabsatzgesetz (Betrugsfall HANDYWELT09)


    Zitat

    Original geschrieben von luise.dora
    Was kommt jetzt? :confused:


    Inkasso, Schufa-Eintrag und nie wieder einen Mobilfunkvertrag ...


    Geh´ schnellstmöglich zum Anwalt, sonst kommst du da nicht wieder raus.

  • Also ich finde das nicht mal das Ebay Amgebot professionell aussieht. Es gibt jede Menge Rechtschreibfehler.....

    Mein derzeitiger Tarif: Tmobile (Iphone 5 Weiss)

  • > Der Händler trägt hier ja die Schuld und ausnahmsweise mal nicht Debitel.


    Komplett entlastet sehe ich debitel überhaupt nicht. Ich kann den Widerruf nach Fernabsatzgesetz an Vermittler und debitel nachweisen und der Vermittler reagiert auf nichts. Debitel reagiert zwar, aber es ist sicherlich nicht mit deren Hinweis getan, auf die Pflicht des Vermittlers zu verweisen.


    Ein Vertrag, der in voller Betrugsabsicht vermittelt wurde, sollte vor Gericht sicherlich nicht bestätigt werden.


    Eine Auseinandersetzung gegen den Vermittler erscheint mir aussichtslos, da dort außer einem Schuldenloch möglicherweise nichts zu holen ist.


    > Titel des Threads ändern
    warum? was wäre den passender?

    debitel ärgert

  • Wenn es von vorherein als Betrug ausgelegt war, hat es der Händler ja noch "freundlich" gemacht, indem er die SIM-Karten nicht versandt hat. Gibt dem Threadersteller, meiner Meinung nach, ja die Möglichkeit, auf jeden Fall aus dem Vertrags rauszukommen (die Leistung wurde ja seitens des Providers nicht erbracht).


    Der Provider wird wohl einsehen müssen, dass sein Vermittler das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Provider nicht ordentlich vermittelt hat und wird den Vertrag aufheben müssen. Die Provision wird der Provider dann vom Vermittler zurückverlangen können (wenn denn was zu holen ist).


    Blöder für den Threadersteller wäre es doch, wenn der Vermittler den Vertrag ordentlich (rechtskräftig) vermittelt hätte und nur einfach nicht die Zusatzleistung (Handy oder Auszahlung) geliefert hätte. Somit hätte der Provider den Zahlungsanspruch für den Handyvertrag gegenüber dem Threadersteller und der Threadersteller müsste sich um die Lieferung/Auszahlung mit dem Vermittler streiten (wohl mit geringer Erfolgsaussicht).


    Sieht es noch jemand so oder mache ich einen Denkfehler?

  • > Wann hast du den Vertrag denn widerrufen?


    Die erste Rechnung wurde per Mail angekündigt. Abrufbar ist diese erst mit einer gültigen Kennung. Diese wird idR wiederum über eine SMS mitgeteilt/freigeschaltet - mangels SIM nicht möglich.


    Sinn und Zweck des FernAbsG soll die Prüfung wie im Ladengeschäft sein. Nach meiner Kenntnis beginnt die 14 Tagesfrist mit der Zusendung der Ware UND der Widerrufsbelehrung in Schriftform.


    Da beides weder erfolgt noch nachweisbar ist, sollte die Frist noch nicht einmal begonnen haben.

    debitel ärgert

  • Sorry für das kurze OT (muss aber mal wieder sein).
    Es gibt seit dem 01.01.2002 kein Fernabsatzgesetz mehr!


    http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz




    Zum Thema Widerrufsfrist.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht
    Auzug:
    ....im Falle von automatisch geschlossenen Verträgen (beispielsweise zeitgesteuert wie bei eBay) ist eine unverzüglich nach dem Vertragsabschluss erfolgende Widerrufsbelehrung einer Solchen vor Vertragsabschluss gleichgestellt und erlaubt daher eine Widerrufsfrist von wiederum 14 Tagen. Dabei ist die Anforderung an eine 'unverzügliche' Übersendung dieser Belehrung nicht klar geregelt. Eine Zeitspanne von maximal 24 Stunden gilt jedoch allgemein als unkritisch. Insbesondere bei Verwendung automatisierter Systeme zur Abwicklung eingegangener Aufträge/Käufe muss der Händler jedoch sicherlich auf eine korrekte Übersendung der Widerrufsbelehrung im Rahmen dieser automatischen Reaktion achten....


    Sicher, dass Du nach der Auktion die Widerrufsbelehrung nicht zusammen mit den Vertragsunterlagen bekommen hast?


    Gruß
    Tommy

  • Die Frage ist m.E. schon, ob bisher überhaupt ein Mobilfunkvertrag mit Debitel wirksam zustande gekommen ist. Als zweiseitiges Rechtsgeschäft (hier unter Abwesenden) bedarf es eines Angebots und einer Annahme durch den TK-Anbieter (also Debitel/freenet).


    Als Angebot wird regelmäßig der vom Kunden über den Vermittler an den NB weitergeleitete Antrag angesehen. Daraufhin überprüft der NB die Bonität und sonstige Erfordernisse und nimmt den Antrag des Kunden an oder lehnt ihn ab.


    Diese Annahme ist grds. eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die gemeinsam mit der SIM (ggf. im Postident-Verfahren) zugestellt wird. Und schon daran scheint es hier zu mangeln.


    Da die Rechtslage in ihrer Gesamtheit aber sehr komplex ist, rate ich dringend zum Besuch beim Anwalt. Günstigenfalls findest Du einen, der mit der Materie vertraut ist - was man aber keineswegs voraussetzen darf. Vielleicht hörst Du Dich in Deinem Umfeld mal um - meist haben andere ihre Erfahrungen auf diesem Gebiet schon gesammelt und können Dir einen Tipp geben.


    Frankie

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