Hi,
wenn ich jetzt die Kündigung für meinen Vertrag rausschicke, der im Jahr 2005 ausläuft, muß ich dann jetzt schon mit reinschreiben, dass ich dann meine Rufnummer portieren will oder kann ich das immer noch nachreichen?
gruss
moritzk
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Hi,
wenn ich jetzt die Kündigung für meinen Vertrag rausschicke, der im Jahr 2005 ausläuft, muß ich dann jetzt schon mit reinschreiben, dass ich dann meine Rufnummer portieren will oder kann ich das immer noch nachreichen?
gruss
moritzk
Du kannst bei deinen alten Anbieter bis zu einen Monat nach Vertragsende eine MNP beantragen. Wäre ja weng unlogisch wenn du das jetzt schon angeben müsstest, weil du ja nicht sagen kannst zu welchen Provider du 2005 wechsln wirst.
Gruß Bazi
ZitatOriginal geschrieben von bazi
Du kannst bei deinen alten Anbieter bis zu einen Monat nach Vertragsende eine MNP beantragen.
Beim alten Anbieter muss man ( außer es ist eine Prepaidkarte ) überhaupt nicht angeben, dass man die Nummer portieren möchte. Man muss es nur beim neuen Anbieter beantragen.
Uups sorry, mein Fehler.
Ich weiss zwar nicht, wie es mittlerweile gehandhabt wird, aber zur Einführung der Portierung, war ich im Vertrieb für T-Mobile tätig, und von T-Mobile haben wir die Information bekommen, dass dem alten Betreiber der Portierungswunsch mitgeteilt werden muss, allerdings nicht der neue Anbieter. Schließlich kassiert ja auch der alte Anbieter die Portierungsgebühr.
Eine Ausnahme bildet die Deutsche Telekom, wenn man mit seiner AktivMobil-Rufnummer zu T-Mobile wechselt. Die Portierungsgebühr wird nicht berechnet, da man den Kunden natürlich im Konzern behalten möchte und den Portierungswunsch braucht man nicht anzugeben.
Wie es heute in der Praxis läuft, kann ich leider nicht sagen, weil ich dort nicht mehr tätig bin, aber ich denke den einen Satz kann man auf die Kündigung mit reinschreiben - schaden kann's auf keinen Fall
ZitatOriginal geschrieben von onkeljuergen
Wie es heute in der Praxis läuft, kann ich leider nicht sagen, weil ich dort nicht mehr tätig bin, aber ich denke den einen Satz kann man auf die Kündigung mit reinschreiben - schaden kann's auf keinen Fall
Natürlich kann man das. Aber es ist wie ich es oben bereits geschrieben habe. Nur bei Prepaidkarten muss man dem alten Anbieter auf den Portierungswunsch hinweisen (in der Regel durch eine sog. Verzichtserklärung)
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!