Massenhafte Sammlung aller EC-Kartenzahlungen in Deutschland durch Easycash

  • Zitat

    Original geschrieben von archie83
    ...
    Ich frage mich, wie das funktioniert, wenn ich eine Kreditkartenzahlung storniere.


    Die Stornierung einer ordnungsgemäß abgewickelten Zahlung des Karteninhabers ist m.W. ausgeschlossen.


    Soweit ich informiert bin, ist eine Stornierung lediglich in besonders bestimmten Ausnahmefällen (wie etwa bei einem Missbrauch im Falle einer entwendeten Karte) möglich.


    Und das Zahlungausfallrisiko (Nichtbegleichen der Kartenabrechnung durch den Karteninhaber) liegt bei klassischen Kreditkarten beim kartenausgebenden Intitut. Hierin liegt auch eine Rechtfertigung der Jahresgebühr. Zahle ich mit meiner Kreditkarte, weiß niemand, ob mein (bei einer anderen Bank geführtes) Konto eine entsprechende Deckung aufweist. Innerhalb meines Verfügungsrahmens kann ich stets Geschäfte tätigen.


    Über meine Einkäufe erhalte ich monatlich eine Abrechnung, die ich dann begleichen muss. Allerdings scheint diese klassische Form keine Zukunft mehr zu haben. Meine kartenführende Stelle (DiBa) gibt das gesamte Geschäftsgebiet auf und beschränkt sich auf Karten, die im Zusammenhang mit einem bei der Bank geführten Konto ausgegeben werden. Zuvor war der gesamte Kartenbestand (klassische VISA des Seglerverbands) mehrfach von einer Bank zur anderen gewechselt (u.a. Quelle-Bank, Entrium, Satander etc.).


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von archie83
    McDonalds akzeptiert hier übrigens nicht einmal 50€-Scheine, mit der Begründung, dass zu viel Falschgeld im Umlauf ist.


    stimmt das?
    ist sowas 'erlaubt'?

    ©Doc. Brown Enterprises – 24 Hr. Scientific Services

  • Hab gestern erst nen 20er Nuggets und 2 Royal TS mit nen 50er bezahlt ;)


    waren glaub um die 14euro und da muss(?) man schon nen fuffi annehmen, zählt ja eher noch unter kleingeld ;-)

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Zitat

    Original geschrieben von SilentBoB
    ...
    ist sowas 'erlaubt'?


    Selbstverständlich nicht! Aber das heißt lange nicht, das es nicht doch sein kann.


    Da ich bei McDoof nie verkehre, habe ich keine Chance, das auszuprobieren.


    Frankie


    P.S.
    Ich hab mal in der örlichen Apotheke ein Medikament zum Preis von knapp 195,- € mit einem 200-er bezahlen wollen. Wie aus der Pistole geschossen, kam dann vom Angestellten der übliche Spruch, dass man soviel Wechselgeld nicht in der Kasse habe ... gerade so, als habe er das vor den Worten "Mama" und "Papa" gelernt. Als er daraufhin mein verdutztes Gesicht bemerkt hat, fiel ihm dann der Groschen. :p

  • Die Stornierung einer Kreditkartenzahlung ist von den Bedingungen zwischen kartenausgebender Bank und Kunde, sowie Kreditkartenakzeptanzpartner und Händler abhängig.
    Kulante Banken schreiben unter Vorbehalt den strittigen Betrag sofort nach Eingang einer eidesstattlichen Versicherung (die besagt, dass der Kunde die Transaktion nicht nachvollziehen kann) gut. Andere Banken warten die Argumentation des Händlers ab.
    Kurz umrissen sieht es so aus, dass der Kunde jede Transaktion anzweifeln kann und der Händler gezwungen ist einen Beleg vorzulegen, dass diese Transaktion berechtigt ist.
    Einfach ist es, wenn der Händler den unterschriebenen Beleg vorlegen kann und die Unterschrift mit der Unterschrift im Vertrag übereinstimmt.
    Bei Onlinezahlungen wird es schwieriger:
    Kann der Händler eine Rechnung und den passenden Auslieferungsbeleg vorweisen, gilt auch hier das gleiche Prinzip wie oben.
    Bei Fehllieferungen (andere Ware, Menge oder Ziegelsteine im Paket) gerät der Kunde in Beweispflicht und muss vorab mit dem Händler in Kontakt getreten sein.
    Bei jeder Reklamation wird eine wirtschaftlich handelnde Bank die Karte sperren und die Kosten für die neue Karte und die Bearbeitung des Falls dem Verursacher in Rechnung stellen, welche normalerweise im Vertrag oder dem Preis- / Leistungsverzeichnis festgelegt werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Soweit ich informiert bin, ist eine Stornierung lediglich in besonders bestimmten Ausnahmefällen (wie etwa bei einem Missbrauch im Falle einer entwendeten Karte) möglich.


    Da muss nicht einmal etwas entwendet worden sein. Schließlich stehen alle für Online-Zahlungen notwendigen Informationen auf der Karte drauf.


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Und das Zahlungausfallrisiko (Nichtbegleichen der Kartenabrechnung durch den Karteninhaber) liegt bei klassischen Kreditkarten beim kartenausgebenden Intitut.


    Das jedoch vorher bereits deine Bonität geprüft hat (Bankauskunft, Schufa, etc.), um dein persönliches Limit festsetzen zu können.


    Zitat

    Original geschrieben von SilentBoB
    stimmt das?
    ist sowas 'erlaubt'?


    Ich kann den Aushang mal fotografieren, wenn ich da vorbei komme. Hab ich bisher aber auch nur am Bahnhofs-McDonalds gesehen.
    Legal ist das vermutlich nicht, aber was willst du dagegen machen?

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Kann der Händler einen ordnungsgemäßen Zahlungsvorgang per Kreditkarte im Rahmen eines Verkaufs durch den hierbei erstellten Beleg nachweisen (das dürfte der Regelfall sein), ist ihm der Gegenwert jedenfalls sicher - und zwar unabhängig davon, wie zahlungskräfig der Kunde ist.


    Bei einer Zahlung mit EC-Karte im Lastschriftverfahren ist das aber nicht der Fall. Ist der Kunde blank, schaut der Händler in die Röhre. Und zwar unabhängig davon, ob die Ware in Ordnung war oder nicht. Und genau diesen Zahlungsausfällen will der Handel begegnen - was m.E. letztlich im Interesse all der Kunden ist, die die Ware ordnungsgemäß bezahlen. Denn letzten Endes ist es der ehrliche Kunde, der Ausfälle jedweder Art durch höhere Preise ausgleicht.


    Die aktuell beanstandete Datensammelei geschieht daher auch im Interesse der Betroffenen. Bei den meisten Datensammlungen ist das aber gerade ich der Fall. Die Firmen Schober un Co. verfolgen einzig und allein ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen. Der Betroffene hat hierdurch regelmäßig eher Nach- denn Vorteile.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Bei einer Zahlung mit EC-Karte im Lastschriftverfahren ist das aber nicht der Fall. Ist der Kunde blank, schaut der Händler in die Röhre. Und zwar unabhängig davon, ob die Ware in Ordnung war oder nicht.


    Nur komisch, dass Online-Händler das auch ohne easycash schaffen. Negativlisten können ja gerne geführt werden. Aber meine Einkäufe brauchen dort nicht gelistet zu werden. Konsequenterweise müsste jeder Online-Einkauf per Lastschrift der Schufa gemeldet werden.


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Und genau diesen Zahlungsausfällen will der Handel begegnen - was m.E. letztlich im Interesse all der Kunden ist, die die Ware ordnungsgemäß bezahlen. Denn letzten Endes ist es der ehrliche Kunde, der Ausfälle jedweder Art durch höhere Preise ausgleicht.


    In den wenigsten Geschäften wurde von mir eine Unterschrift verlangt. Egal ob der Textilhändler um die Ecke oder der große MediaMarkt, immer wurde die PIN verlangt. Nur Kaufhof hat sich mit der Unterschrift begnügt. Wozu dann überhaupt die Daten bei easycash lagern, wenn es eh in fast allen Fällen auf 100% garantierte Zahlung, sogar in Missbrauchsfällen, hinausläuft?


    Zitat

    Original geschrieben von Latzel2
    Jedes Produkt einzeln mit 50 Münzen passend bezahlen ;)


    Wenn ich das klein hätte, würde ich auch so bezahlen. :)

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von archie83
    ...
    In den wenigsten Geschäften wurde von mir eine Unterschrift verlangt. Egal ob der Textilhändler um die Ecke oder der große MediaMarkt, immer wurde die PIN verlangt. ...


    Bei EC-Kartenzahlungen mit PIN besteht wegen der Einlösungsgarantie m.E. keinerlei Bedürfnis des Handels auf Speicherung der Daten.


    Wie ich es verstanden hatte, sollen lediglich Zahlungsvorgänge per Lastschrift (also ohne PIN) von der Speicherung betroffen sein. Sollten auch die Kartenverfügungen mit PIN im Datenbestand sein, bin ich selbstverständlich GEGEN das Verfahren. In diesem Falle gehörte die Keule geschwungen.


    In den nächsten Tagen werden wohl nähere Infos in den Medien zu finden sein.


    Frankie

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