ZitatOriginal geschrieben von archie83
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Ich frage mich, wie das funktioniert, wenn ich eine Kreditkartenzahlung storniere.
Die Stornierung einer ordnungsgemäß abgewickelten Zahlung des Karteninhabers ist m.W. ausgeschlossen.
Soweit ich informiert bin, ist eine Stornierung lediglich in besonders bestimmten Ausnahmefällen (wie etwa bei einem Missbrauch im Falle einer entwendeten Karte) möglich.
Und das Zahlungausfallrisiko (Nichtbegleichen der Kartenabrechnung durch den Karteninhaber) liegt bei klassischen Kreditkarten beim kartenausgebenden Intitut. Hierin liegt auch eine Rechtfertigung der Jahresgebühr. Zahle ich mit meiner Kreditkarte, weiß niemand, ob mein (bei einer anderen Bank geführtes) Konto eine entsprechende Deckung aufweist. Innerhalb meines Verfügungsrahmens kann ich stets Geschäfte tätigen.
Über meine Einkäufe erhalte ich monatlich eine Abrechnung, die ich dann begleichen muss. Allerdings scheint diese klassische Form keine Zukunft mehr zu haben. Meine kartenführende Stelle (DiBa) gibt das gesamte Geschäftsgebiet auf und beschränkt sich auf Karten, die im Zusammenhang mit einem bei der Bank geführten Konto ausgegeben werden. Zuvor war der gesamte Kartenbestand (klassische VISA des Seglerverbands) mehrfach von einer Bank zur anderen gewechselt (u.a. Quelle-Bank, Entrium, Satander etc.).
Frankie