Merkwürdiger Anruf von E-Plus Kundenbetreuung

  • Zitat

    Original geschrieben von bierinfos
    1. Die Mitarbeiterin wollte mir diese Informationen und das, was im Telefongespräch vereinbart worden ist, per E-Mail zusenden. Das ist bis jetzt nicht passiert.


    Wird auch nix (mehr) passieren.


    Zitat

    Original geschrieben von bierinfos
    2. Ebenso soll ich auf die Aktivierungs-SMS warten, die innerhalb von 48 Stunden zugestellt werden sollte. Diese bestätigt dann, dass die Flatrate wirklich aktiviert ist. Diese SMS ist ebenfalls nicht zugestellt worden.


    Siehe Beitrag von HGUE, das kann dauern und ist IMHO Absicht um die 14 Tage zu "verkürzen".


    Zitat

    Original geschrieben von bierinfos
    3. Laut der Kundenbetreuung online ist diese Flat aber aktiv.


    Siehe Beitrag vin HGUE, dann ist Sie bereits auch schon aktiv.


    Zitat

    Original geschrieben von bierinfos
    Wie soll ich jetzt vorgehen? Ich kann so nicht sicherstellen, ob die Flat nun aktiviert worden ist, oder nicht.
    Kann das im Einzelfall doch ein paar Tage länger dauern?
    Die Widerrufsfrist beginnt ja mit dem Tag der Aktivierung, den ich auch gerne wissen würde, falls mir diese Option nicht zusagen sollte.


    Zur Sicherheit kannst du natürlich nochmal die Hotline anrufen und nachfragen, ob irgendwas gebucht ist. Und nein, ich denke es ist kein Einzelfall, dass die Buchung/Aktivierung recht schnell stattfindet und die SMS erst mit deutlich Verspätung rausgeschickt wird. IMHO ist das Methode um die Widerrufsfrist zu verkürzen.


    Diese "Späßchen" haben mich auch dazu bewogen meine Vertragsverhältnisse mit der E-Plus-Gruppe zu beenden.

  • Zitat

    Original geschrieben von farilari
    Guten Morgen,
    müsste mich stark irren wenn das hier nicht stimmt:
    Rufnummern die auf die Mobilfunkvorwahl folgen (0177) und mit einer 1 beginnen sind seit vielen Jahren immer in der Hand des Anbieters, hier EPM/EPS.


    Ich habe mehrere o2 Prepaidkarten mit der 0179/1xxxxxxx.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Ich habe mehrere o2 Prepaidkarten mit der 0179/1xxxxxxx.


    Und was hat 0177/1 mit 0179/1 zu tun?


    Marco

  • Zitat

    Original geschrieben von marco5
    Und was hat 0177/1 mit 0179/1 zu tun?


    Marco


    Lesen!

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Lesen!


    Jaja, ich war durch die 0177 irritiert. Des Weiteren stimmt die Aussage tätsächlich nicht, denn ich habe eine 0172/1-Nummer.


    Gruß Marco

  • Vielen Dank für eure Informationen.


    Die SMS und auch die E-Mail sind jetzt nun doch noch bei mir angekommen, allerdings nach vier und nicht, wie am Telefon von der Callcenter-Mitarbeiterin zugesichert, innerhalb der nächsten zwei Tage.
    In der E-Mail sind alle Informationen über die Flat enthalten, nur fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung in Textform vollständig. Demnach müsste mein Widerrufsrecht nie erlöschen.


    Hier ein Auszug aus den Paragrafen, die ich mir aus Interesse mal angesehen habe:




    § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen


    (Fassung in der Änderung zum 01. August 2002!)


    (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.


    (2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.


    (3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.



    Ich habe schon ein bisschen mit der Flat gesurft und hab das Gefühl, dass diese 10 € im Monat fü mich schlecht angelegt sind.
    Wie soll ich am besten mein Widerrufsrecht erklären? Die Mitarbeiterin hat mir gesagt, dass eine E-Mail an E-Plus genügen würde, aber das ist ungünstig im Streitfall.
    Was haltet ihr von Einschreiben mit Einwurf oder Einschreiben mit Rückschein?

    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

  • Zitat

    Original geschrieben von bierinfos
    In der E-Mail sind alle Informationen über die Flat enthalten, nur fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung in Textform vollständig. Demnach müsste mein Widerrufsrecht nie erlöschen.


    Darauf würde ich es nicht ankommen lassen. Es sei denn du stehst auf Ärger und Briefverkehr.


    Zitat

    Original geschrieben von bierinfos
    Wie soll ich am besten mein Widerrufsrecht erklären? Die Mitarbeiterin hat mir gesagt, dass eine E-Mail an E-Plus genügen würde, aber das ist ungünstig im Streitfall.
    Was haltet ihr von Einschreiben mit Einwurf oder Einschreiben mit Rückschein?


    Ich halte generell nichts von Einschreiben. Es sei denn du bist Aktionär der DPAG.


    Wenn dir E-Mail zu "unsicher" ist, schick' denen ein Fax. Solange das Fax ankommt, ist es auch wieder auffindbar (Faxserver). Im Normalfall wird dir E-Plus aber den Eingang der E-Mail bestätigen.

  • Natürlich will ich es nicht darauf ankommen lassen bezüglich der Widerrufsfrist. Das war nur eine Überlegung, die sich aus den gesetzlichen Grundlagen ergibt.
    Ich werde E-Plus aber auf jeden Fall darauf hinweisen, dass die Widerrufsbelehrung in Textform nicht vorhanden ist.


    Widerrufen werde ich erstmal und rechtzeitig per E-Mail. Ich habe danach ja immer noch ein paar Tage Zeit, um ein Fax zu senden, falls keine Bestätigung kommen sollte.

    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

  • Widerruf per E-Mail


    Ich hab die Flat nun per E-Mail widerrufen und der Eingang ist mir, wie hier angekündigt, gleich bestätigt worden.


    Weiterhin habe ich noch ein postalisches Schreiben erhalten, mit dem exakt gleichen Inhalt wie in der E-Mail, die ich von E-Plus bekommen habe. Von den Widerrufsmöglichkeiten wurde auch darin kein einziges Wort erwähnt. :flop:

    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

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