Hilfe bei Formulierung einer Vollmacht

  • Hey Leute,
    mein Motorola Milestone ist schon zum 2ten mal bei der Reparatur, unter anderem wegen des Kopfhöreranschlusses. Da ich weiß, dass es ein Hardware bedingter Fehler ist, ist dieses Handy keine Option für mich, weil ich jeden tag Musik höre. Spätestens nach der Garantiezeit wäre das Handy dann theoretisch nicht mehr so einsetzbar, wie ich es will. Leider gefällt mir das Handy sehr. Kommen wir nun zur Frage:


    Ich habe das Handy privat abgekauft. Dieses stammt von O² und wird durch das O²MyHandy Angebot finanziert. Nun möchte ich das Milestone "wandeln" (hab gehört sowas wie Wandlung gibt es nicht mehr?) gegen das Galaxy S. O² sagte mir, dass es nur vom "richtigem" Käufer gemacht werden könnte. Da dieser aber schon glaube ich 70-80 ist, möchte ich die Familie/ihn ungern mit solchen Sachen weiter nerven. Nun bräuchte ich eine Vollmacht, damit ich z.B. den Tausch oder Sonstiges über meinen Namen regeln kann. Da ich nicht genau sicher bin, wie ich es formulieren muss, bräuchte ich Eure Hilfe.
    Eine Vorlage habe ich schon, aber dort muss man noch einen Teil ersetzen.
    Hier der Link: http://www.inobis.de/vollmacht-musterantrag.html


    Der letzte Teil muss ersetzt werden. Ich hoffe Ihr könnt mir hier helfen. Danke :)

  • Was Du brauchst ist eine wirksame Übertragung von Gewährleistungsansprüchen des 1.Käufers auf Dich, keine Vollmacht dass Du für Ihn irgendwelche Ansprüche geltend machen kannst.


    Davon ab schmeißt Du fröhlich Gewährleistung und Garantie durcheinander, die Übertragung von Gewährleistungsansprüchen kann nicht ausgeschlossen werden die von Garantieleistungen schon.


    Und die Wandlung gibt es in der Tat nicht mehr, dass heißt jetzt Rücktritt.


    Aber das willst Du ja gar nicht, sondern Du willst ein neues (anderes) Handy was selbst für den Erstkäufer im Rahmen der Gewährleistung schon mal nicht so ohne weiteres drin wäre. Du kannst nach 2 vergeblichen Reparaturen zwar vom KV zurücktreten (wobei das auch eine spannende Sache wird, wenn das Handy derzeit noch finanziert wird) hast aber keinen Anspruch darauf, dass Dir O2 dann auch das neue Wunschgerät gibt.


    EDIT:
    Es sind und bleiben 2 erfolglose Reparaturversuche nicht wie fälschlicherweise geschrieben 3.

  • ChickenHawk: Gehört zwar nicht direkt zum Thema, interessiert mich jetzt aber. Ich dachte bisher immer das zwei fehlgeschlagene Reparaturen ausreichen - hat sich das auch geändert oder liege ich da einfach falsch?


    Danke!

  • naja also mein handy ist jetzt schon 7 monate alt. ich habe es beide male jetzt bei o2 reparieren lassen. ich habe beim telefonanruf gefragt, wie das mit einer wandlung aussieht. er hat mir gesagt, nach dem 3ten? fehler könnte ich es gegen ein anderes handy tauschen. auf genaueres nachfragen hat er mir bestätigt, dass es egal ist welches. die differenz der preise muss ich halt nach bezahlen. und die finanzierung von myhandy ist halt so, dass jeden monat 20 € bezahlt wird und der restliche betrag halt am anfang bezahlt wird. man könnte auch vom vertrag zurücktreten und es würden die ganzen raten bis jetzt zurückgezahlt werden und das handy geht halt zurück an o2.


    ich bräuchte jetzt wirklich nur halt sowas, was du gerade erwähnt hast, damit ich diese sachen selber machen kann. kann mir das jemand formulieren? wie du siehst habe ich hier jetzt sogar schon von vollmacht gesprochen, was falsch war.

  • hm ich weiß nicht, ob man hier pushen darf und ab wann, aber ein kleiner push nur :).


    bräuchte die formulierung schon zu nächster woche.

  • Hast es doch schon?



    Ersetze "die meine Studienbewerbung" durch " die Abwicklung, Garantie und Wandlung meines über my handy gekauften Motorola Milestone"

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • der eine sagt mir es ist keine vollmacht, die ich brauche, der andere sagt mir ja die vollmacht kann man nehmen. was denn nun?

  • Am besten ist doch Du fragst bei O2 nach in welcher Form die eine "Vollmacht" der Übertragung der Gewährleistungsansprüche auf Dich akzeptieren würden.


    Es bringt doch nichts wenn Dir hier einen einen Formulierungsvorschlag macht und 02 nimmt das dann in der Form gar nicht an.

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