ZitatOriginal geschrieben von s.ude
Das wäre möglich, nennt sich dann "konkludentes Verhalten" (ich mache X, woraus man schlussfolgern kann, daß ich - vertraglich - Y möchte, obwohl ich es nicht ausdrücklich so erklärt habe). Dazu kann aber ein Jurist mehr sagen.
Es besteht selbstverständlich sowieso ein mindestens 14-tägiges Widerrufsrecht, wobei man damit wahrscheinlich gleichzeitig auch von der DSL-Bestellung zurücktreten müsste.
Aber vielleicht möchte man ja den günstigen DSL-Vertrag wahrnehmen, den Mobilcom Sofort-Surf-Vertrag jedoch nicht. Da man ja nur einen Vodafone-Auftrag unterschrieben hat, ist man bei Nichtnutzung der Mobilcom-SIM hier auf der sicheren Seite und kann das Zustandekommen eines Vertrages mit Mobilcom sicherlich erfolgreich anfechten.