Hi,
aktuell steht unter der Bestellung eines Endgerätes bei Vodafone folgende Klausel beim Widerruf:
ZitatZitat:
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Ich darf die gelieferte Ware prüfen, indem ich ein Telefonat von max. 1 Minute Dauer führe und/oder je eine SMS/MMS versende. Bei weitergehender Benutzung des Endgerätes/Zubehörs erlischt das Widerrufsrecht.
Ist das überhaupt zulässig und so gedacht?