Vodafone begrenzt o2-Flat und berechnet danach kräftig!


  • Jo Genauso stand es geschrieben ,bei der "Bring Dein Netz Mitt" Fremdnetz Flat , aber nach meinem Verständniss ,sollte Vodafone bei Missbrauch dem Kunden ein Schreiben schicken das der Vertrag zum 01.xx.xxxx wegen zuwiederhandlung der AGB gekündigt wird ...
    ( dieses Recht räumt Vodafone SICH selber in den AGB ein ) , aber auch ich finde nirgends einen hinweis darauf , das die Gespräche einfach zum normal Tarif zum Minuten Preis weiterberechnet werden ...
    als resultat kann doch nur rauskommen , das der Kunde ohne Mobilfunk Vertrag dasteht ! ,DARKHALF

    O2 Blue All in L 5G 244GB

  • Der ganze Dreh- und Angelpunkt ist doch in diesem Fall, ist der Tatbestand der mißbräuchlichen Nutzung gemäß AGB erfüllt oder nicht. Meiner Meinung nach ja. Da muß deshalb nicht unbedingt was stehen, das nach einem Gesprächsaufkommen von über X Minuten was berechnet wird. Das leitet sich dann daraus ab, daß man für mißbräuchlche Nutzung aufzukommen hat. Rechtlich gesehen eine juristische Sache mit ungewissen Ausgang, wenn man es darauf ankommen läßt.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Bürokratie


    ... bin sicher kein Fan von Großunternehmen.
    Aber wo kommen wir den hin, wenn jede bizarre Variante einer Vertragsauslegung peinlich genau im Vorfeld ausgeführt/ausgeschlossen werden müsste.


    Sind wir nicht schon amerikanisiert genug?


    Brauch es dann noch (z.B.) den Hinweis, dass Mikrowellengeräte nicht zum Hunde trocknen geeignet sind, oder eben, das befüllen von Tanklastwagen nicht als "Refill" Geltung hat.


    Genau so sollte es eben der gesunde Menschenverstand festlegen, was eine "normale" Nutzung darstellt.
    Sich den Hörer den ganzen Tag ans Ohr zu kleben, ist es eben nicht ....


    Oder hat da wieder ein "Fuchs" eine neue Einnahmequelle erschlossen, die jetzt doch in die Hose ging???


    Anstelle von VF würde ich dem Kunden den Aufschlag erlassen, vorausgesetzt er telefoniert künftig nur noch mit diesem Teil hier. Missbrauch wäre so schon aus orthopädischen Gründen künftig ausgeschlossen ..... :D

    "Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem." - Karl Valentin

  • Genau, ein jeder sollte eigentlich wissen, das man bei einem Gesprächsaufkommen von 8 oder noch mehr Stunden am Tag nicht von normaler sondern allenfalls von mißbräuchlicher Nutzung ausgehen muß.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Hier sprechen alle von außerordentl. Kündigung. Ja, klar kann das VF machen, aber was hat es davon? Nix. Es verliert den Kunden und hat dann auch noch einen großen Verlust durch diese hohe Telefonierei.


    Mit den 360 Euro treibt es Geld noch ein und hat den Kunden noch. Sollte er so was nochmals machen, dann wird wahrscheinlich VF wirksam und kündigt.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Nur warum steht dann in den Vodafone-AGB überhaupt, dass ab 15000 Minuten eine außerordentliche Kündigung durch den Netzbetreiber erlaubt ist? Schließlich ergibt sich das doch laut euren Aussagen von selbst.
    Im vorliegenden Fall kann man sich nicht einmal auf die in den AGB erwähnte Kündigung nach 15000 Minuten verlassen. Eine heimliche Kündigung der Fremdnetz-Flat wäre nichtig, weil Kündigungen grundsätzlich empfangsbedürftig sind, bevor sie wirksam werden.


    Im Ausland ist es teilweise üblich, statt Flatrates Minutenpakete anzubieten. Bei 3 (Österreich) gibt es z.B. "nur" 4000 Minuten, davon 2000 in alle Netze. Da hat man solche Probleme mit "missbräuchlicher Nutzung" gar nicht.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Naja, wenn Vodafone von mir Schadensersatz haben wollte, dann müssten sie doch erstens einen etwaigen Missbrauch meinerseits nachweisen, zweitens einen eigenen Schaden nachweisen, drittens den genau beziffern und könnten ihn mir dann in Rechnung stellen. Eine vertraglich nicht abgemachte Nachberechnung von 0,29 €/Min. ab der 15.001 Minute ohne Kommentar und nach Gutdünken wird dem jedoch wohl nicht gerecht, oder?
    Oder hat jemand zwischenzeitlich ein entsprechendes Infodok gefunden, das zum Zeitpunkt meines Vertragsschlusses im Juni 2010 gültig war?


    Und nochmal: Ich habe keinen Missbrauch betrieben! Ich habe keine EasyMoney-Aufladungen betrieben und mich oder jemand anderen auch nicht anderweitig direkt oder indirekt bereichert. Auch einer gewerblichen Tätigkeit gehe ich mit der betreffenden SIM-Karte nicht nach.

    Wer fühlt, was er sieht, gibt, was er kann.

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Der ganze Dreh- und Angelpunkt ist doch in diesem Fall, ist der Tatbestand der mißbräuchlichen Nutzung gemäß AGB erfüllt oder nicht. Meiner Meinung nach ja. Da muß deshalb nicht unbedingt was stehen, das nach einem Gesprächsaufkommen von über X Minuten was berechnet wird. Das leitet sich dann daraus ab, daß man für mißbräuchlche Nutzung aufzukommen hat.


    Die missbräuliche Nutzung muss, meiner Meinung nach, erst einmal bewiesen werden. Klar ist es absolut unnormal täglich 8 Stunden und mehr zu telefonieren, aber solche Menschen gibt es.


    Dazu kommt das da nicht steht das die Flat ab 15.000 Minuten mit 0,29 Euro/Minute berechnet wird, sondern das Vodafone sich vorbehält ausserordentlich zu kündigen. Das können Sie doch problemlos machen, allerdings dürfen sie dann auch nicht mehr mit einer Flat werben.


    Zitat

    Rechtlich gesehen eine juristische Sache mit ungewissen Ausgang, wenn man es darauf ankommen läßt.


    Eher für Vodafone (so sehe ich das).


    Gruß Marco


    P.S. http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=428467 Dejavue? s33th3light Wenn ich deine Beiträge so lese finde ich ein immerwiederkehrendes Muster

  • Zitat

    Original geschrieben von marco5
    P.S. http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=428467 Dejavue? s33th3light Wenn ich deine Beiträge so lese finde ich ein immerwiederkehrendes Muster


    Und da selbst dort schon im eigenen Posting den Threaderstellers Angabe mit den 15000 Minuten steht (also sogar bekannt war), ist spätestens jetzt hier Schluss. Ob das jetzt für diesen Fall zutrifft, hat für das Schloss keinerlei Relevanz.
    Wichtig ist hierfür nur, dass mir diese Mentalität gänzlich gegen den Strich geht und dass es nicht einmal das erste Mal war.

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