ZitatOriginal geschrieben von t-fone
Da die ganze Geschichte nun mehr als zwei Wochen zurückliegt, wird Vodafone ein Widerrufen nach dem Fernabsatzgesetz nicht mehr zulassen. Meiner Ansicht nach kann man auch nicht etwas "widerrufen", was man nicht ausdrücklich abgeschlossen hat. Es ist aufgrund von Täuschung eigentlich kein weiterer "Vertrag" zustande gekommen.
Stimmt, das kann natürlich sein, wenn es gar keinen Vertrag gibt.
Die Widerrufsbelehrung muss aber wirklich erst zugegangen sein. Wann der "Vertrag" am Telefon abgeschlossen wurde, ist völlig unbedeutend.
Oft gibt es bei der Belehrung auch Formfehler, dann läuft die Frist unbegrenzt weiter.
Man sollte also prüfen, ob im Schreiben mit der SIM-Karte eine Ausfertigung des Vertrages und eine korrekte Widerrufsbelehrung beigefügt wurden.
Wenn da nur ein Schreiben im Sinne von "Viel Spass mit der neuen SIM" dabei war, müsste man sich das im einzelnen mal ansehen.
Gerichtlichen Bestand hätte das aber in keinem Fall, denn der Richter schaut sich nicht an, ob auf irgendeinem Zettel formal "Vertrag" drüber steht, um es als solchen zu erkennen.
Bei der Gelegenheit könnte man sich gleich völlig ohne Zahlungsverpflichtungen und Schadenersatzforderungen aller seiner Vodafone-Verträge entledigen, weil nahezu alle Anbieter in diesem Fall einen Vertragsrechtsverstoss begehen, angeblich um sich zu schützen.
Das ist auf jeden Fall eine Überlegung wert
Schufa-Eintragung nach dem Prozess ist auch nicht zulässig, eventuell bekommt man keinen Vodafone-Vertrag mehr, aber ich wüsste nicht, was daran schlimm sein sollte *ggg*