iphone 4 "works only outside uk"

  • Hi,


    ich hab mal auf ebay Irland / ebay UK nach einem Iphone 4 gesucht. Dabei sind mir mehrere Auktionen aufgefallen, in denen Hinweise wie "works only outside uk / no bidders from UK/Ireland" o.ä. enthalten waren.


    Weiß hier jemand, was es dabei auf sich hat? Sind die Handys dort gesperrt, wenn ja warum? Sind sie geklaut? Oder kann man Sie gefahrlos und ohne schlechtes Gewissen kaufen und in Deutschland nutzen.


    EDIT:
    OK, ich habe Antwort von einem Verkäufer erhalten: Angeblich verloren gemeldet und gesperrt, dann aber wiedergefunden.


    Schon komisch, dass man das Ding nicht wieder entsperren kann....
    Ich werde die Finger davon lassen.

  • Klingt für mich stark nach Versic herungsbetrug o.ä., würde auch die Finger davon lassen...

    ∧ iPhone 4 (CH) neverlocked [o2o online] | Blackberry 8900 Curve [Multicard] | Sony Experia S [[URL=http://www.t-mobile.de/business/tarifepreise/0,9916,20321-_2687,00.html]T-Mobile Business Complete L][/URL]
    ∧ Vertrauensliste [#1] [#2]
    ∧ PSN-ID [realice298] | Apple Game Center [realice]


    »Mit schlechtem Fußball habe ich mich lange genug rumgeschlagen – und zwar mit meinem eigenen.« [Jürgen Klopp | BVB Cheftrainer]

  • Re: iphone 4 "works only outside uk"


    Zitat

    Original geschrieben von Maniac007
    Angeblich verloren gemeldet und gesperrt, dann aber wiedergefunden.


    Schon komisch, dass man das Ding nicht wieder entsperren kann....


    Solange Besitzer und "Finder" verschiedene Personen sind, ist die Erklärung doch schlüssig :p



    Zitat

    Original geschrieben von Maniac007
    Ich werde die Finger davon lassen.


    Vermutlich genau die richtige Reaktion, wenn obige Vermutung stimmt (wovon ich mal stark ausgehe. Bei Versicherungsbetrug natürlich auch) ;)

  • Wie sieht´s denn aus, mit der rechtlichen Lage?
    In Deutschland ist es doch eigentlich so:
    B klaut von A ein Iphone und verkauft es dann an C.
    C handelt "im guten Glauben"... Dann kann C doch das Iphone behalten, aber B muss A Schadenersatz oder was weiß ich leisten.


    Was aber, Wenn das Iphone aus Engalnd kommt, siehts dann immer noch genau so aus?
    Wer kennt sich aus?

  • Oh Mann, nun kommt wieder eine Rechtsdiskussion.


    Ausserdem finde ich die Diskussion mässig spannend, es ist doch wohl klar, dass man Hehlerware nicht kaufen darf.

  • Zitat

    Original geschrieben von MRGood
    Wie sieht´s denn aus, mit der rechtlichen Lage?
    In Deutschland ist es doch eigentlich so:
    B klaut von A ein Iphone und verkauft es dann an C.
    C handelt "im guten Glauben"... Dann kann C doch das Iphone behalten, aber B muss A Schadenersatz oder was weiß ich leisten.

    Afair kann an gestolenen Sachen niemals Eigentum erworben werden, auch wenn der Kauf im guten Glauben erfolgte.
    Wenn dann ist B C zu Schadenersatz verpflichtet.


    Zitat

    Was aber, Wenn das Iphone aus Engalnd kommt, siehts dann immer noch genau so aus?
    Wer kennt sich aus?

    Komplizierter Fall. Spontan würde ich mal darauf tippen, dass die englische Rechtsprechung greifen müsste.

  • MRGood


    "Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 812 BGB)" erscheint mir zumindest in Deutschland das passende Stichwort.


    "C" würde bei solch einem Kauf in keinem Fall "in guten Glauben" handeln ... :D


    Ich würde von solcher Ware DRINGEND die Finger lassen!

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