ZitatInteraktive Beiträge wie Chat- und Forumsbeiträge verbleiben in der Verantwortung der Verfasser.
Hat dieser Satz rechtlich überhaupt Wirkung? Ich frage deshalb, weil mir als Forumsbetreiber in nächster Zeit ein Gerichtsverfahren ansteht. Und ich würde mich gerne vergewissener in welchen Umfang ich für Beiträge verantwortlich bin.
Desweiteren waren die Beiträge um die es geht in einem geschützten Bereich (wie hier das Händlerforum). D.h. darauf hatte nicht jeder Zugriff. Zählt dies trotzdem als öffentlich weil es im Internet lag oder macht dies einen Unterschied?