Rechtliche Frage zu einem Forum

  • Zitat

    Interaktive Beiträge wie Chat- und Forumsbeiträge verbleiben in der Verantwortung der Verfasser.

    Hat dieser Satz rechtlich überhaupt Wirkung? Ich frage deshalb, weil mir als Forumsbetreiber in nächster Zeit ein Gerichtsverfahren ansteht. Und ich würde mich gerne vergewissener in welchen Umfang ich für Beiträge verantwortlich bin.


    Desweiteren waren die Beiträge um die es geht in einem geschützten Bereich (wie hier das Händlerforum). D.h. darauf hatte nicht jeder Zugriff. Zählt dies trotzdem als öffentlich weil es im Internet lag oder macht dies einen Unterschied?

  • Auch das dürfte als öffentlich zählen. Wenn du dich auf der Seite von den Beiträgen distanziert hast und illegale Beiträge auch löschst solltest du keine Probleme haben. Ist IMHO genau das selbe wie Links.

    Wenn die Segel nicht mehr glänzen, wenn die Winde nicht mehr wehen
    Werd ich um zu dir zu kommen über Ozeane gehen.

  • Das steht drinn wenn man sich anmeldet:


    Zitat

    Obwohl die Administratoren und Moderatoren von *** vversuchen, alle unerwünschten Beiträge/Nachrichten von diesem Forum fernzuhalten, ist es für uns unmöglich, alle Beiträge/Nachrichten zu überprüfen. Alle Beiträge/Nachrichten drücken die Ansichten des Autors aus und die Eigentümer von *** oder Jelsoft Enterprises Limited (Entwickler von vBulletin) können nicht für den Inhalt jedes Beitrags verantwortlich gemacht werden.


    Durch das Klicken des Annahme Knopfes, garantierst Du, dass Du keine Nachrichten schreibst, die obszön, vulgär, sexuell orientiert, abscheulich oder bedrohlich sind oder sonst gegen ein Gesetz verstossen würden.


    Der Eigentümer von *** hat das Recht, Themen und Beiträge zu löschen, zu bearbeiten, zu verschieben oder zu schliessen.

    Also ob der Satz "Alle Beiträge/Nachrichten drücken die Ansichten des Autors aus und die Eigentümer von *** oder Jelsoft Enterprises Limited (Entwickler von vBulletin) können nicht für den Inhalt jedes Beitrags verantwortlich gemacht werden." vor Gericht zählt??? Schliesslich bin ich der Betreiber und somit für die Beiträge verantwortlich.

  • Erklär doch mal den genauen Fall. Wenn es doch ein öffentliches Forum ist, wieso postest du hier nicht die Adresse?


    Würde mich interessieren, in welchem Zusammenhang das geschehen ist, das du jetzt zum Gericht musst.

  • Das Forum habe ich zur Sicherheit erstmal von der Seite genommen. Jemand hat sich durch die im Forum lustig gemeinten Beiträge beleidigt gefühlt und verlangt nun durch seinen Anwalt an die 20.000 EUR Schadensersatz wegen Beleidigung, Verleumdung , üble Nachrede, Rufschädigung. Als Frist für die Zahlung wurden mir vom Anwalt 2 Tage gewährt. Wenn ich bis dahin den Betrag nicht überwweise reichen der Anwalt und der Kläger eine Zivilrechliche Klage ein.


    Ich habe selbstverständlich nicht gezahlt.


    In dem geschützen Teil des Forums "diskutierten" 5 Mitarbeiter über ihr Firma. Dabei vielen Worte wie:


    "Die im Büro sind langsamer als eine Oma im Rollstuhl", "Der Chef kam mir vor als würde er schweben", "Die Chefin schrie wieder beeil dich".


    Naja ob solche Aussagen als Verleumdung, üble Nachrede oder Rufschädigend zählen wage ich zu bezweifeln.


    Aber was mich nun eigentlich interessieren würde ist: Zählt ein geschützter Forumsbereich in dem nur freigeschaltete Benutzer können als öffentlich oder nicht?

  • Zitat

    "Die im Büro sind langsamer als eine Oma im Rollstuhl", "Der Chef kam mir vor als würde er schweben", "Die Chefin schrie wieder beeil dich".


    Wenn es den Tatsachen entspricht, ist es doch nicht rufschädigend :D


    Aber trotzdem nicht lustig. Zahlen würde ich auch nicht. Frag doch mal bei einem der Mods oder Admins nach, wie die darauf reagieren würden !

  • Es wäre sehr nett gewesen, wenn Du geschrieben hätest, daß es gar nicht um TT geht! Dann hätte es nämlich im Geplauder stehen bleiben können!
    Mit "Zum Forum" wäre für mich eindeutig TT gemeint.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Zitat

    Original geschrieben von belinea
    "Die im Büro sind langsamer als eine Oma im Rollstuhl", "Der Chef kam mir vor als würde er schweben", "Die Chefin schrie wieder beeil dich".


    @Jopi,
    ...und an wen hattest Du da genau gedacht, nur mal so rein aus Interesse? :D

  • Scherzkeks! ;)
    Als ich ins A/K verschoben habe, stand das Posting noch nicht da.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Ich schätze mal, man kann zur Klärung, ob ein öffentliches Forum vorliegt einen Vergleich zur GEMA-Definition einer öffentlichen Veranstaltung ziehen (§ 15 Urheberrechtsgesetz).
    Danach ist eine Veranstaltung öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist, es sei denn, dass der Kreis dieser Personen bestimmt abgegrenzt ist und die Personen durch gegenseitige Beziehungen oder durch Beziehungen zum Veranstalter persönlich untereinander verbunden sind.


    Würde man das auf das Forum projezieren, bleibt es trotzdem bei einem öffentlichen Forum, weil zwar der Nutzerkreis bestimmt abgegrenzt ist, dennoch aber keine persönliche Bindung der Nutzer besteht.
    => Das Forum bleibt öffentlich.
    (Das ist jedenfalls meine Einschätzung;))


    Ob nun die Bemerkungen an sich verleumderisch und rufschädigend sind, ist natürlich anssichtssache, wobei ich eher dazu tendiere, das abzulehnen.


    Ansonsten ist natürlich klar, dass für die eigenen Beiträge erst einmal der Poster selbst verantwortlich ist. Allerdings trifft den Betreiber des Forums natürlich auch eine Verantwortung. Er muß nämlich darauf achten, dass keine beleidigenden und verleumderischen Postings im Forum verbleiben.
    Der Satz hilft insoweit, dass man als Betreiber nicht in der Sekunde haften muß, in der ein Posting abgeschickt wird. (Das Risiko wäre enorm)
    Allerdings muß er aber auch dafür sorgen, dass das Forum geeignet überwacht ist, dass diese Beiträge entfernt werden. Passiert das nicht, ist die Klausel zur Haftungsfreistellung sicher kein Persilschein.


    Es ist ähnlich, wie mit der verschmutzten Straße. Der Verschmutzer haftet in erster Linie allein. Wird aber die Sauberkeit der Straße durch den Hausbesitzer nicht regelmäßig geprüft und sichergestellt, muß er ebenfalls haften. Interessant ist daher auch der Zeitraum zwischen Verschmutzung und Eingreifen. Denn ist man seinen Pflichten nachgekommen und hat regelmäßig den Inhalt des Forums geprüft, liegt kein Verschulden vor und ein Schadensersatz wird schwierig bzw. unmöglich durchzusetzen sein.


    Gruß
    DaFunk

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