T-Online Shop - ich darf mein Handy nicht einschicken?!

  • Hallo liebe TT Community,


    ich stehe vor einem kleinen bis mittelgroßen Problem.
    Vor ein paar Monaten habe ich hier über TT ein T-Mobile G2 Touch gebraucht gekauft. Der Verkäufer hat es anscheinend vorher auch gebraucht gekauft, da sich auf der Rechnung ein anderer Name befindet.


    Das Handy ist 1 Jahr und und hat nun einen defekten Touchscreen. Aus diesem Grund wollte ich es nun einschicken bzw. irgendwo abgeben.
    Der T-Punkt sah keine Zuständigkeit, weil es im T-Online Shop gekauft wurde.
    Daraufhin habe ich direkt dort angerufen (Telefonnummer auf der Rechnung)
    Dort wurde mir gesagt, dass nur der Käufer das Handy abgeben oder einschicken kann.
    An der T-Mobile Hotline für Reparatur sagt man mir genau das gleiche.


    Muss ich jetzt tatsächlich den ursprünglichen Käufer aufsuchen, ihm mein Handy zuschicken, damit er es für mich einschickt und anschließend wieder zu mir zurück schickt? Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen und ist mir auch zu unsicher.


    Was kann ich tun? Hatte mal jemand einen ähnlichen Fall und kann mir weiterhelfen? :confused:

  • In der Tat geht die gesetzliche Gewährleistung bei einem Weiterverkauf nicht automatisch auf den neuen Besitzer über.


    Eine Aussage von frag-einen-anwalt.de :


  • Oh Mann... Das wusste ich garnicht. :rolleyes:


    Habe ich denn eine Chance, wenn ich den original Retourenschein bekommen könnte? Oder würden die das Handy dann automatisch an die Adresse des Erstkäufers verschicken?

  • Zitat

    Original geschrieben von gandalf_himself
    Oder würden die das Handy dann automatisch an die Adresse des Erstkäufers verschicken?


    Da auch die Möglichkeit besteht, dass der Erstkäufer geheiratet hat und umgezogen ist, würde ich diese Frage verneinen. ;)

    Gruß der Ostfriese


    Vertrauensliste #1 #2 sowie im TMD-GK #3

  • Ich würde das nicht verneinen, weil mir genau das passiert ist.


    Ein Jahr nach einem Weiterverkauf einer Fototasche, bekam ich eine neue
    Tasche (laut beiliegenden Schreiben Ersatz für die defekte) zugeschickt.


    Ja, der Käufer hat sie zurück. Er hatte sich bei mir gemeldet.
    Nein, es war nicht der T-Online-Shop.


    Nebenbei: Was hat da Ganze eigentlich im "Provider & Netzbetreiber" zu suchen? ;)


    Gruß
    Tommy

  • Zitat

    Original geschrieben von t-tommy1
    Ich würde das nicht verneinen, weil mir genau das passiert ist.


    Ein Jahr nach einem Weiterverkauf einer Fototasche, bekam ich eine neue
    Tasche (laut beiliegenden Schreiben Ersatz für die defekte) zugeschickt.


    Wir wissen doch, Dumme sterben nie aus ;)

    Gruß der Ostfriese


    Vertrauensliste #1 #2 sowie im TMD-GK #3

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