1. Man hat nicht Einsicht in ALLE Details, darunter fallen z.B. subjektive Eindrücke des Arztes über den Patienten, sondern nur in "normale" Befunde und Daten.
2. Evtl. gibt es eine Nachfolgeregelung zwischen den Ärzten - dann ist der Nachfolger verpflichtet, die Akte weiter aufzubewahren (Gesamt: 10 Jahre).
3. Unterlagen werden nur in Kopie herausgegeben, siehe Punkt 2.
4. Fragt den neuen Arzt (Der die Akte hat) , ob er eine Nachfolgeregelung mit dem Vorgänger getroffen hat. Wenn ja: Ok, wenn nein: Staatsanwaltschaft