Patientenakte bei fremden Arzt

  • Die Frauenärztin meiner Frau hat überraschend ihre Praxis geschlossen ohne das die Patientinnen darüber informiert wurden. Nach einiger Recherche haben wir herausgefunden, das die Patientenakte bei einem anderen, meiner Frau unbekannten Arzt (Arzt X) liegt. Meine Frau hat sich aber (schon zuvor) für Arzt Y als neuen Frauenarzt entschieden. Arzt X gibt jetzt die Patientenakte meiner Frau nur als Kopie heraus und nicht im Original. Arzt Y informierte meine Frau schon im voraus, das sie sich die Akte besorgen soll und unter Umständen nur eine Kopie davon erhält. Die Mitarbeiterin der Krankenkasse hat auch keine Ahnung und konnte in diesem Fall nicht helfen.
    Uns stinkt jetzt an, das ein völlig fremder Arzt Daten besitzt welche ihn nichts angehen. Wie kann man veranlassen das die Originalakte an Arzt Y herausgegeben wird?


    Danke Kai

  • Re: Patientenakte bei fremden Arzt


    Zitat

    Original geschrieben von Mozart40
    Uns stinkt jetzt an, das ein völlig fremder Arzt Daten besitzt welche ihn nichts angehen.


    Daran ist nun doch eh nichts mehr zu machen.
    Was macht es für euch für einen Unterschied, ob er das Original behält und die Kopie rausgibt, oder die Kopie rausgibt und das Original behält?

  • Ist es nicht sogar so, dass Deine Frau eigentlich der Weitergabe ihrer Daten hätte zustimmen müssen (Datenschutz, Schweigepflicht).
    So hat es mir zumindest eine Bekannte gesagt, die in einer Praxis arbeitet, die von Arzt X an Arzt Y übergeben worden ist.

    Vertrauensliste: #1, #2

  • Zitat

    Original geschrieben von Mozart40
    Wir möchten das der Arzt keinerlei Daten von meiner Frau archiviert, egal ob in Original oder Kopie.


    Kai



    https://www.datenschutzzentrum…/arztprax/arztwechsel.htm


    Anspruch auf Herausgabe des Originals besteht nicht, wie der alte Arzt jetzt aber dazu kommt einfach die Akten ohne Zustimmung der Patienten weiterzugeben ist in der Tat interessant.

  • Das ein "alter" Arzt seine Aufzeichnungen nicht im Original harusgeben muß, hatte ich im Zuge meiner Recherchen schon herausgefunden. Hier hat aber ein Arzt Patientendaten die ihm, ohne unser Wissen, in den Schoß gefallen sind.


    Kai

  • Kann man so was nicht der Ärztekammer melden? Ich denke, da lief schon einiges an Geld, denn einfach so übergibt ja niemand seine Kundschaft, auch wenn man seine Praxis schließt.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Ob da wirklich soviel Geld geflossen ist kann man bezweifeln. Möglicherweise wurde auch nach Schließung der Praxis einfach der komplette Kundenstamm übergeben um die bestmögliche Weiterversorgung zu gewährleisten. Grundsätzlich muss ein Patient der Weitergabe seiner Daten an andere Ärzte, oder Einrichtungen zustimmen.
    Häufig kann man das aber "übergehen" in dem man mitBehandlungszusammenhang argumentiert.
    Wenn die Weiterbehandlung eines Patienten erforderlich ist, so kann die Akte ohne Zustimmung an den weiterbehandelnden Arzt übergeben werden. Das ist allerdings kein Hintertürchen, sondern absolut notwendi z.b. bei der Notfallversorgung, bei der der Patient sich nicht zu seinen wünschen äußern kann.
    Insgesamt würde ich das ganze nicht so kritisch sehen, auch der Arzt, der nun die Originalakte besitzt unterliegt der Schweigepflicht. Er ist auch nicht berechtigt sie zu anderen Zwecken, außer zur ärtzlichen Versorgung deiner Frau und zur Abrechnung zu verwenden. Passieren wird da deshalb absolut nichts.


    Ob die Weitergabe ohne Nachfrage bei deine Frau hier wirklich korrekt war kann ich von hier aus nicht beurteilen, allerdings ist es sicherlich nicht praktikabel jeden einzelnen Patienten bei Aufgabe anzuschreiben ob Arzt X ihn weiterbehandeln darf, oder wem er die Akte denn nun zukommen lassen soll.


    Versucht es doch nochmal im Gespräch zu klären. Die lassen doch sicherlich mit sich reden und wenn nicht kann er dir auch erklären, warum er das nicht darf, oder möchte.


    Ob du in diesem Falle vor der Ärtzekammer eine Chance hast wage ich zu bezweifeln.


    Viel Glück bei eurem Vorhaben.



    Viele Grüße,


    Tim

    Wär Rächtsräibphähler phindet darf sich phreuen

  • Zitat

    Original geschrieben von Ls4
    Häufig kann man das aber "übergehen" in dem man mit Behandlungszusammenhang argumentiert.
    Wenn die Weiterbehandlung eines Patienten erforderlich ist, so kann die Akte ohne Zustimmung an den weiterbehandelnden Arzt übergeben werden. Das ist allerdings kein Hintertürchen, sondern absolut notwendi z.b. bei der Notfallversorgung, bei der der Patient sich nicht zu seinen wünschen äußern kann.


    Mal davon ab, dass ich es auch nun nicht so wirklich kritisch empfinde das die Akte bei einem Arzt ist (und selbst wenn man jetzt "nachträglich" die Herausgabe an den eigenen Arzt erzwingt, etwaige Daten kennt der Arzt ja nun sowieso schon) ist es aber schon ein Unterschied ob ich ohne Ankündigung meine Praxis dichtmacht und die Akten an irgendeinen anderen Arzt weitergeben oder ob es sich um den von Dir angesprochenen "Weiterbehandlungsfall" handelt.


    Ein Behandlungszusammenhang besteht hier ja überhaupt nicht, da man (von einer Notfallversorgung mal ab) ja immer noch selbst entscheidet zu welchem Arzt man im Regelfall gehen möchte.

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