Hmm, bis vor kurzem stand im Eingangspost noch Auszahlung... Jetzt steht da was von Gutschein für Kauf eines Fernsehers. :confused:
Was gilt denn nun?
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Hmm, bis vor kurzem stand im Eingangspost noch Auszahlung... Jetzt steht da was von Gutschein für Kauf eines Fernsehers. :confused:
Was gilt denn nun?
ZitatOriginal geschrieben von ostfriese
Hmm, bis vor kurzem stand im Eingangspost noch Auszahlung... Jetzt steht da was von Gutschein für Kauf eines Fernsehers. :confused:
Was gilt denn nun?
Es gibt Buyers Choice Universalgutscheine, einzulösen offline und online bei Geschäften der Wahl.
Hmm, stimmt. 30 Min. vor Ablauf der 24 Stunden noch geändert auf Gutscheine. Die Rechnung über die rechn. Kosten wurde aber so gelassen und kein Hinweis gegeben auf Änderung dieser wesentlichen Bedingung. Auf der HP nach Betätigen des Bestell-Links ist anderseits die Rede von "354,96 € Grundgebührreduzierung insgesamt gemäß Details, als Einmalzahlung auf das Bankkonto". :confused:
ZitatOriginal geschrieben von Eldschi
Hmm, stimmt. 30 Min. vor Ablauf der 24 Stunden noch geändert auf Gutscheine. Die Rechnung über die rechn. Kosten wurde aber so gelassen und kein Hinweis gegeben auf Änderung dieser wesentlichen Bedingung. Auf der HP nach Betätigen des Bestell-Links ist anderseits die Rede von "354,96 € Grundgebührreduzierung insgesamt gemäß Details, als Einmalzahlung auf das Bankkonto". :confused:
Der Betrag und die Modalitäten wurden auf Wunsch der Telekom geändert, wir dürfen maximal 333 € als "Gutscheine" anbieten. Die Tarifdetails passen wir grade an... Aber die Gutscheine sind von jedem Shop gerne genommen.
Hatte gestern Abend dazu eigentlich noch einen Post geschrieben, aber irgendwie schien der nicht von abgeschickt worden zu sein, sorry.
@ All: Thema Wechsler:
Nochmals nachgefragt und eine sehr zufriedenstehende Antwort bekommen zum Thema Mitnahme Rufnummer und Kündigung:
Ein Wechselangebot kann angenommen werden, wenn der Vertrag zwar gekündigt wurde, ber noch aktiv ist (er muss mind. 2 Wochen, besser 3 Wochen noch laufen damit die Rufnummer mitgenommen werden kann). Also: Wen nder Vertrag zum 29.09.2010 gekündigt ist kann die Nummer mitgenommen werden und man gilt als Wechsler, man kann also bestellen.
Wenn der Vertrag gekündigt wurde und innerhalb von 2 Wochen ausläuft oder bereits ausgelaufen ist und man keinen Telefonanschluss hat: Es gilt das Neukundenangebot ohne Wechselprämie.
ZitatOriginal geschrieben von ostfriese
Hmm, bis vor kurzem stand im Eingangspost noch Auszahlung... Jetzt steht da was von Gutschein für Kauf eines Fernsehers. :confused:
Was gilt denn nun?
Eine sehr wichtige Änderung.
Der Gutschein ist nur noch 333€ statt 354€.
Wie werden die Hardwaremietpreise (Wlan-Router + Mediareceiver) erstattet? Auf der Telekomrechnung direkt oder wie läuft das?
Oder sind die Gebühren auch im Gutschein von 333€ enthalten?
Für Wechsler:
Anschlussgebühr für das Telefon fallen auch an von 59,95€. Das sollte im Eingangsthread auch stehen. Die DSL Anschlussgebühr entfällt ja.
Danke für die Rückmeldung.
Gruss
Sascha
@ -drschrick-: lt Telekom darf max. 333 € Kundenvorteil beworben werden als Gutschein. Die Hardwaremietpreise werden seperat betrachtet, die tauchen auf der t-com rechnung zwar auf aber werden durch uns kompensiert.
Für Wechsler so wie es im Eingangspost steht! da wir eine Formular für alle Fälle haben /also auch Neuanschlüsse wo die Gebühr anfällt) wird diese dort aufgeführt, daher abweichend zu dem was hier steht. Es gilt das was ich bewerbe und explizit genannt habe.
Hallo,
und wie werden die Mietpreise kompensiert?
Also fallen die 59,95€ AG für Telefon nicht an, richtig?
Gruss
Sascha
Kann als Neuanschluss auch der Entertain Comfort - IP - VDSL 25 bestellt werden??
Damit wäre das Angebot noch intetessanter, da die 59,95€ AG wegfallen...
Gruß,
Matze
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