ZitatOriginal geschrieben von JaRule
1. Der jetzige Personalausweis ist bei Erstausstellung 5 Jahre gültig. Von 16 - 21 Jahren. Danach wieder 5 Jahre, von 21 - 26. Dann ab 26 sind es dann 10 Jahre Gültigkeit....
PersAuswG
§ 2 Gültigkeit
(1) Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer der Personalausweise sechs Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig. Der neue Ausweis erhält eine neue Seriennummer.