Perso verloren, wie identifizieren beim Neuantrag ohne Reisepass und Führerschein?

  • Zitat

    Original geschrieben von JaRule
    1. Der jetzige Personalausweis ist bei Erstausstellung 5 Jahre gültig. Von 16 - 21 Jahren. Danach wieder 5 Jahre, von 21 - 26. Dann ab 26 sind es dann 10 Jahre Gültigkeit....


    PersAuswG
    § 2 Gültigkeit
    (1) Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer der Personalausweise sechs Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig. Der neue Ausweis erhält eine neue Seriennummer.

  • Wozu Perso :p bin mal 3 Jahre (oder warens wirklich nur 1,5?, kann nicht sein :o) mit abgelaufenem rumgelaufen und habe den dann nur erneuert weil ich mich im öffentlich Dienst beworben wollte und da wollte die den tatsächlich sehen :)


    Bah ich hab den mit 23 1/2 Jahren geholt, wenn ich das gewusst hätte! Naja nun läuft der nächstes Jahr ab, ich frag mich ja ob ich den "verlieren" soll um noch einen alten zu bekommen. Allerdings finde ich sonne Karte viel schicker, auch wenn halt angeblich unsicher :/


    Naja im Notfall weise ich mich halt mit meinem Dienstausweis aus, ist auch nen nettes Bild drauf :)

  • Ok dann lieg ich da falsch.....komisch meine waren und sind so gültig. Evtl. gab es da ne Gesetzesänderung?


    Oder falsch ausgestellt?


    Nee ich glaub das wird so gerechnet:


    16. Lebensjahr
    17. Lebensjahr
    18. Lebensjahr
    19. Lebensjahr
    20. Lebensjahr
    21. Lebensjahr


    Sind dann 6 Jahre - hmm muss ich mal nachfragen!

  • Also meiner ist ja gültig vom 08.06.06 - 07.06.11


    08.06.06 - 07.06.07 1. Jahr
    08.06.07 - 07.06.08 2. Jahr
    08.06.08 - 07.06.09 3. Jahr
    08.06.09 - 07.06.10 4. Jahr
    08.06.10 - 07.06.11 5. Jahr


    Wären also 5 Jahre :/

    Ich hab auch nix besseres vor:


    Erstmal Gesetz angekuckt:


    Zitat

    "Gesetz über Personalausweise in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. April 1986 (BGBl. I S. 548), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1566) geändert worden ist"


    Quelle: http://www.gesetze-im-internet…echt/persauswg/gesamt.pdf
    Dann das Artikelgesetz angeschaut:



    Quelle:http://www.buzer.de/gesetz/7832/a151178.htm

  • Zitat

    Allerdings finde ich sonne Karte viel schicker, auch wenn halt angeblich unsicher :/


    Mikrowelle hilft, was kann ich dafür wenn ein def. Chip verwendet wurde. :D


    GP

  • Zitat

    Original geschrieben von peeck
    Mikrowelle hilft, was kann ich dafür wenn ein def. Chip verwendet wurde. :D


    Das mit der Mikrowelle sieht man aber meistens durch eine kleine Stelle die überhitzt wurde. Es gibt aber so Folien, die abschirmen. Gibt es auch als fertige kleine Taschen. Das hilft auch.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

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