Gewerbeanmeldung - Ohne Zwischenlagerung, Konsequenzen?

  • Hallo,


    ich habe heute einen Gewerbeschein beantragt.
    Hauptsächlich ging es mir um Internetdienstleistungen.
    Man gab mir aber den Tipp noch viele weitere Punkte einzutragen.


    Also habe ich geschrieben "Handel und Dienstleitungen mit:" und dann einfach ein paar Sparten aufgezählt.


    Im Gewerbeamt bin ich an eine recht unfreundliche Sachbearbeiterin geraten. Die meinte Handel wäre ausgeschlossen unter einer Privatadresse. Es gäbe zwei Möglichkeiten.


    a) Beim Bauamt Wohnfläche in Gewerbefläche umwandeln lassen


    b) Internethandel ohne Zwischenlagerung eintragen lassen


    Habe mich dann natürlich für b) entschieden.


    Nun steht auf meinem Gewerbeschein drauf:
    Internetdienstleistungen und Internethandel (ohne Zwischenlagerung) für .....


    Meine Frage ist welche Konsequenzen das praktisch für mich hat. Die Sachbearbeiterin sagte mir, dass ich auf gar keinen Fall etwas für Kunden bestellen und dies dann zu mir schicken lassen dürfte.
    Ehrlich gesagt betreibe den Handel so gut wie gar nicht, höchstens mal sporadisch. Ein Lager in meinem Wohnraum habe ich auf jeden Fall nicht.


    1. Wenn ich nun irgendwann mal ein paar Artikel zu mir bestelle fällt das auf oder nicht? Bzw. wie wird dieses überprüft? Kontrollbesuche durch das Bau/Ordnungsamt oder werden einfach die ausgestellten Rechnungen von Firmen überprüft?


    2. Kann ich Sachen auf meine Rechnung zu meinen Eltern schicken lassen, die unter der gleichen Adresse gemeldet sind. Müsste doch erlaubt sein?


    3. Die Frage mag recht naiv sein, aber wie wird zwischen privaten und gewerblichen Bestellungen unterschieden?


    4. Gibt es einen gravierenden Nachteil durch die Eintragung (ohne Zwischenlagerung) wenn ich den Handel eh so gut wie gar nicht praktiziere?



    mfg
    MB

  • 1. Kontrollen durch die Ämter würde ich nicht ausschließen.


    2. Wenn Sie dann bei Dir lagern, kannst Du sie auch gleich zu Dir bestellen. Es geht um die Lagerung.


    3. Du schreibst es zur Unterscheidung auf die Rechnung und holst Dir für die privaten Lieferungen keine Steuer zurück.


    4. Du darfst nichts lagern. Die Menge ist egal.


    Gruß
    Tommy

  • Hi mal eine kurze Darstellung zu einem ähnlichen Fall, ich habe mein Kleingewerbe vor 2 Wochen angemeldet und habe problemlos auch den Handel mit reinbekommen, obwohl Privatadresse


    Der genaue Wortlaut:


    Vermittlung von Telekommunikationsverträgen sowie der Handel mit Telekommunikationsartikeln und Elektronikartikeln sowie Waren aus dem EDV Bereich, Dienstleistungen in diesem Bereich (Erstellen von Webseiten, u ä)


    Sind denn die Gewerbereglungen in den Staädten verschieden?


    Dieses Beispiel ist aus Viersen.


    grüße


    stefan

  • habe vor einer weile auch ein Gewerbe angemeldet. Auch Handel von Hard und Software. War unter einer Privatadresse auch kein Problem und es musste nichts dazugeschrieben werden.


    Das ganze war in Düsseldorf

  • Zitat

    Original geschrieben von makasis
    wie kompliziert wird die Steuererklärung? Wie hoch sind/waren die Kosten für die Anmeldung?


    Da die meisten eh eine machen, ist der Zusatzaufwand überschaubar.
    Die Kosten sind Unterschiedlich, ich hab 14€ bezahlt. :)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Ich denke das Ganze hängt vom zuständigen kommunalen Amt ab. Bei uns war die Lagerung kein Problem, wir mussten nur zusichern, dass kein Publikumsverkehr herrscht um die Ware abzuholen. So wie es aussieht geht da jede Kommune anders vor.

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
    Der RAY.


  • Ich habe auch nicht wirklich vor etwas zu lagern, wie gesagt, das Gewerbe betrifft in erster Linie Dienstleistungen.
    Die Frage ist halt nur wie das Verbot der Lagerung überwacht wird. Durch Kontrollen bei mir zu hause oder durch Überprüfung bei Firmen ob mir überhaupt was zugesendet wird. Letzteres stelle ich mir in der Praxis recht unwahrscheinlich vor. Dann müsste ja mein Gewerbeamt/Ordnungsamt die Rechnungen von Firmen mit denen ich zu tun habe in die Finger bekommen. Oder mache ich hier einen Denkfehler?


    Und Büromaterialien, die man nur mit Gewerbeschein erhält, darf ich doch wohl trotzdem zu mir schicken lassen, oder etwa nicht?

  • Zitat

    Original geschrieben von MasterBee
    Ich habe auch nicht wirklich vor etwas zu lagern, wie gesagt, das Gewerbe betrifft in erster Linie Dienstleistungen.
    Die Frage ist halt nur wie das Verbot der Lagerung überwacht wird. Durch Kontrollen bei mir zu hause oder durch Überprüfung bei Firmen ob mir überhaupt was zugesendet wird. Letzteres stelle ich mir in der Praxis recht unwahrscheinlich vor. Dann müsste ja mein Gewerbeamt/Ordnungsamt die Rechnungen von Firmen mit denen ich zu tun habe in die Finger bekommen. Oder mache ich hier einen Denkfehler?


    Wenn überhaupt nur durch die Kontrolle bei Dir zu Hause. Ein Bekannter aus Hannover mit einem ähnliche Gewerbe wurde auch mal zu Hause besucht. Die Mitarbeiter wollten auch nur sehen, ob, wie und wo er Waren lagert. Deine Rechnungen interessieren da keinen. Es geht bei solchen Kontrollen letztendlich nur um Brandschutzauflagen. Und da unterscheiden sich Privaträume nun mal massiv von Gewerberäumen. Oder möchtest Du, dass dein Nachbar den Keller bis zur Decke mit Kartons füllt, die dann eine erhebliche Brandgefahr darstellen?


    Zitat

    Original geschrieben von MasterBee
    Und Büromaterialien, die man nur mit Gewerbeschein erhält, darf ich doch wohl trotzdem zu mir schicken lassen, oder etwa nicht?


    Klar, auch einen Rechner, einen Monitor, ein Telefon, ein Fax, ein .........
    Wieso auch nicht?


    Gruß
    Tommy

  • Für Dienstleistungen würde ich kein Gewerbe anmelden, da reicht IMHO eine Steueranmeldung. Wenn Du hauptsächlcih berätst, darfst Du Deinen Kunden trotzdem auch mal was verkaufen. Ein Gewerbeanmeldung zieht weitere Kosten nach sich, z.B. Müllgebühren, GEZ, Kammerbeiträge ....


    jo

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