Hallo,
ich habe heute einen Gewerbeschein beantragt.
Hauptsächlich ging es mir um Internetdienstleistungen.
Man gab mir aber den Tipp noch viele weitere Punkte einzutragen.
Also habe ich geschrieben "Handel und Dienstleitungen mit:" und dann einfach ein paar Sparten aufgezählt.
Im Gewerbeamt bin ich an eine recht unfreundliche Sachbearbeiterin geraten. Die meinte Handel wäre ausgeschlossen unter einer Privatadresse. Es gäbe zwei Möglichkeiten.
a) Beim Bauamt Wohnfläche in Gewerbefläche umwandeln lassen
b) Internethandel ohne Zwischenlagerung eintragen lassen
Habe mich dann natürlich für b) entschieden.
Nun steht auf meinem Gewerbeschein drauf:
Internetdienstleistungen und Internethandel (ohne Zwischenlagerung) für .....
Meine Frage ist welche Konsequenzen das praktisch für mich hat. Die Sachbearbeiterin sagte mir, dass ich auf gar keinen Fall etwas für Kunden bestellen und dies dann zu mir schicken lassen dürfte.
Ehrlich gesagt betreibe den Handel so gut wie gar nicht, höchstens mal sporadisch. Ein Lager in meinem Wohnraum habe ich auf jeden Fall nicht.
1. Wenn ich nun irgendwann mal ein paar Artikel zu mir bestelle fällt das auf oder nicht? Bzw. wie wird dieses überprüft? Kontrollbesuche durch das Bau/Ordnungsamt oder werden einfach die ausgestellten Rechnungen von Firmen überprüft?
2. Kann ich Sachen auf meine Rechnung zu meinen Eltern schicken lassen, die unter der gleichen Adresse gemeldet sind. Müsste doch erlaubt sein?
3. Die Frage mag recht naiv sein, aber wie wird zwischen privaten und gewerblichen Bestellungen unterschieden?
4. Gibt es einen gravierenden Nachteil durch die Eintragung (ohne Zwischenlagerung) wenn ich den Handel eh so gut wie gar nicht praktiziere?
mfg
MB