es bleibt aber Quatsch. Kennzeichen der unbedingten Umleitung ist ja gerade, daß es keinen Zustellversuch des Anrufes an das Handy gibt, bevor die Umleitung ausgeführt wird. Bei jeder bedingten Umleitungsvariante wäre das anders, auch bei der Bedingung "nicht erreichbar". Ich könnte mir (aber eigentlich als Bug in der Vermittlungstechnik) den Fall vorstellen, daß man im Inland eine Umleitung bei "nicht erreichbar" auszuschalten vergessen hat und erst im Ausland die unbedingte Umleitung darüberlegt. Nur in diesem Sonderfall könnte ich mir vorstellen, daß dann erst das Handy gesucht wird und wenn es zuletzt im Gastnetz gefunden wurde, bei jedem weiteren Anruf bis zur Rückkehr ins Inland wieder erst gesucht wird. Wurde jedoch die unbedingte Umleitung schon vor dem Verlassen des Heimatnetzes aktiviert (und idealerweise eine bedingte Umleitung nicht erst dadurch überschrieben, sondern bereits vorher ausgeschaltet), dann sollten allerdings keine Umleitungen anfallen, egal wo das Handy sich danach befindet.
Absolute (sofort) Rufumleitung im Ausland
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Zitat
Original geschrieben von telthies
Ich könnte mir (aber eigentlich als Bug in der Vermittlungstechnik) den Fall vorstellen, daß man im Inland eine Umleitung bei "nicht erreichbar" auszuschalten vergessen hat und erst im Ausland die unbedingte Umleitung darüberlegt. Nur in diesem Sonderfall könnte ich mir vorstellen, daß dann erst das Handy gesucht wird und wenn es zuletzt im Gastnetz gefunden wurde, bei jedem weiteren Anruf bis zur Rückkehr ins Inland wieder erst gesucht wird.Die unbedingte RUL (**21*) hat eigentlich immer Priorität. Evtl. eingeschaltete bedingte RUL greifen dann nicht (sollten dann nicht greifen) (bei einem vernünftig konfigurierten GSM-Netz
Bei D1 und D2 ist das definitiv auch so.
Eine Frage, die hier auch recht gut passt: es gibt doch seit geraumer Zeit die Unsitte, dass den Kunden bedingte RUL geschaltet werden, die sich nicht manuell (##002#) abschalten lassen. Vermarktet werden diese unter Begriffen wie "Anruferinnerung per SMS" usw.
Mittlerweile haben die Netzbetreiber doch eine Regelung eingeführt, dass - zumindest in der EU - auch bedingte Umleitungen zur Mailbox (und die sind es ja, die die meisten aktiviert haben) kostenlos sind. Schließt das dann auch diese nicht auf herkömmlichen Wege löschbaren "Komfortmerkmale" ein? Das heißt, in der EU fallen dann keine Gebühren an.
Aber wie ist es denn in "Welt 2" und "Welt 3"? Wenn jemand dorthin reist und sein Netzbetreiber hat freundlicherweise so ein Zwangs-Komfortmerkmal aktiviert - dann fallen dafür doch Gebühren an, da nicht abstellbare bedingte RUL gesetzt sind, das Handy "angepingt" wird und der Ruf wieder zurück ins Heimatland geht? Oder schalten sich diese "Zwangs-Komfortmerkmale" im Ausland automatisch aus? Ich persönlich nutze diese nicht, da sie bislang immer das erste waren, das ich habe an der Hotline abschalten lassen. Ich mag keine nicht löschbaren RUL...
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Zitat
Original geschrieben von Klaus Wegener
Ich mag keine nicht löschbaren RUL...genau das ist ja der Sinn von Zwangsbeglückungen: daß man damit jemanden trifft, der sich darüber ärgert
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