Operationstermin in Praxis abbrechen bei schlechter Behandlung: Kosten?

  • Hi,


    Ich habe bald - leider - einen Operationstermin (ambulant) in einer Arztpraxis. Beim ersten Besuch empfand ich die Behandlung nicht wirklich gut, mir wurde vom überweisenden Arzt aber bestätigt, das das wohl ein Versehen sein musste, da sie mit der Praxis sonst gute Erfahrungen hätten.


    Zum Operationstermin möchte ich den Arzt erneut auf ein Problem aufmerksam machen (wenn's von alleine weggegangen wäre, würde ich ihn ja nicht nerven). Wenn ich dann wieder lapidar abgespeist werde mit dem Hinweis "Muss man mal beobachten." (das tue ich schon seit 6 Monaten!) möchte ich ihm meine Meinung geigen und die Operation nicht durchführen lassen da ich solche Ärzte nicht unterstütze!


    Wie sieht das rechtlich aus:
    - Kann man mir irgendwelche Kosten in Rechnung stellen wenn ich mich am Operationstag "gesundheitlich nicht in der Lage fühle, die Operation durchführen zu lassen"?
    - Gibt es irgendeine vernünftige Möglichkeit solche Ärzte zu belangen? Oder bleibt einem ausser Arztwechsel nichts anderes übrig?




    Danke

  • Wieso sollte man einen Arzt irgendwie belangen können, bloß weil du seine Behandlung "nicht wirklich gut" empfindest?
    Für Behandlungsfehler und Maßnahmen die nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen, sicherlich, aber nur weil ein Patient nicht glücklich ist?


    Wenn du dich nicht behandeln lassen willst, warum sagst du den Termin dann nicht einfach ab?

    Viele Grüße
    Martin

  • Die Operation muss durchgefuehrt werden. Sonst haette ich das schon laengst storniert.


    Es geht darum, das ich sichtbare Beschwerden und Symptome habe aufgrund derer ich dorthin ueberwiesen worden bin und dann mit der Bemerkung abgespeist werde, man muesse es mal beobachten! Ich habe den Arzt 2x darauf aufmerksam gemacht und es hat ihn nicht interessiert. Offensichtlich da ich kein Privatpatient bin. Und so eine Art der Behandlung muss ich mir nicht bieten lassen!


    Daher bitte ich um die Beantwortung meiner Frage und keine unnoetige Diskussion, die fuehre ich dann schon mit dem Arzt :-)

  • Ist doch jetzt egal, was wir schreiben - du willst doch nur hören, dass das ein Unding ist und du das melden kannst. Nur WAS willst du denn melden, es ist ja (noch) nichts passiert? Du mutmaßt da irgendwas, was du aber nicht belegen kannst, also kannst du auch niemanden belangen. Wechsel die Praxis, wenn es dir nicht gefällt. Solange aber keine nachgewiesenen Fehler etc. gemacht wurden, hast du keine andere Möglichkeit.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Arztwahl ist ja bekanntlich Vertrauenssache. Da Du anscheinend kein Vertrauen mehr hast bzw. sich nie ein solches aufgebaut hat, würde ich wechseln. Jetzt. Oder ist der Arzt etwa eine Koryphäe auf seinem Gebiet?

  • Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Ist doch jetzt egal, was wir schreiben - du willst doch nur hören, dass das ein Unding ist und du das melden kannst. Nur WAS willst du denn melden, es ist ja (noch) nichts passiert? Du mutmaßt da irgendwas, was du aber nicht belegen kannst, also kannst du auch niemanden belangen. Wechsel die Praxis, wenn es dir nicht gefällt. Solange aber keine nachgewiesenen Fehler etc. gemacht wurden, hast du keine andere Möglichkeit.


    Mit nichten möchte ich nur hören, das es ein Unding ist; das weiß ich ja selbst . ;)


    Ich möchte nur wissen:
    Kann mir der Arzt die kurzfristige Absage (z.B. am Operationstag wenn ich krank bin) der Operation aus irgendeinem Grund in Rechnung stellen, ja oder nein?



    Eine Koryphäe ist der Arzt keinesfalls.
    Ich bin aus Prinzip nicht privat krankenversichert und glücklicherweise wird man ab einer bestimmten Gehaltshöhe (noch) nicht dazu gezwungen!

  • Wenn du kurzfristig absagst auf jeden Fall eher als wenn du das länger im Voraus machst. Daher die Frage: Warum sagst du nicht einfach schon früher ab? Für ein kurzes Gespräch (bzw. einen kurzen Termin dass sich der Arzt das andere Leiden anschaut) sollte ja wohl Zeit sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von system02
    Ich möchte nur wissen:
    Kann mir der Arzt die kurzfristige Absage (z.B. am Operationstag wenn ich krank bin) der Operation aus irgendeinem Grund in Rechnung stellen, ja oder nein?



    Diese Frage solltest Du am besten dem Sachbearbeiter bei Deiner (gesetzlichen :p ) Krankenversicherung stellen. Der dürfte und sollte sich damit auskennen.

  • Zitat

    Original geschrieben von system02
    Eine Koryphäe ist der Arzt keinesfalls.

    Und dieses Wissen ergibt sich woraus...? Nur weil ein Arzt einem Patienten (oder dessen Fragen) nicht genug Beachtung schenkt, heißt das noch lange nicht, daß er in seinem Fachgebiet (das Behandeln/Operieren) eine Nulpe ist.

    Zitat

    Ich bin aus Prinzip nicht privat krankenversichert und glücklicherweise wird man ab einer bestimmten Gehaltshöhe (noch) nicht dazu gezwungen!

    Aha. Geht es dir darum? Das man als "Gesetzlicher" schlechter behandelt wird?
    Zu deiner "eigentlichen" Frage: ich kenne es so, das bei Abbruch/Verschieben einer OP der Patient die Kosten selbst zu tragen hat, wenn er selbst für die Verzögerung/den Abbruch verantwortlich ist.
    Denn es wurde ja alles schon vorbereitet usw. und dann fällt dem zu Behandelndem ein, er möchte nicht...
    In der Zeit hätte vielleicht jemand anders operiert werden können (der es ggf. nötiger gehabt hätte).

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Und dieses Wissen ergibt sich woraus...? Nur weil ein Arzt einem Patienten (oder dessen Fragen) nicht genug Beachtung schenkt, heißt das noch lange nicht, daß er in seinem Fachgebiet (das Behandeln/Operieren) eine Nulpe ist.Aha. Geht es dir darum? Das man als "Gesetzlicher" schlechter behandelt wird?


    Aus der Reputation unter (Fach-)Kollegen... ich überzeuge mich allerdings lieber selbst davon als blind auf irgendwelche Behauptungen etc. zu hören.
    Aber offensichtlich hat man hier recht behalten.



    Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Zu deiner "eigentlichen" Frage: ich kenne es so, das bei Abbruch/Verschieben einer OP der Patient die Kosten selbst zu tragen hat, wenn er selbst für die Verzögerung/den Abbruch verantwortlich ist.
    Denn es wurde ja alles schon vorbereitet usw. und dann fällt dem zu Behandelndem ein, er möchte nicht...
    In der Zeit hätte vielleicht jemand anders operiert werden können (der es ggf. nötiger gehabt hätte).


    Danke Dir! Das ist doch mal eine hilfreiche Aussage!
    Dann werd' ich bei dem Kollegen noch mal vorstellig und werd's nach der Operation ausgiebig besprechen :)

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