Faircom möchte 200 € aus der Quam Aktion zurück / Update: Insolvenz!

  • Die Stellungnahmen des Juristen der Verbraucherzentrale sind doch mehr als eindeutig.


    Ich hab mich heute Mittag mal zu unserer Rechtsabteilung gesetzt und die Faircom Aktion erwähnt. Hätte ich lieber lassen sollen, eine Kollegin ist fast am Rösti erstickt vor Lachen.


    Aber auch ohne Witz, außer Faircom glaubt doch wohl inzwischen niemand mehr an einen Rückforderungsanspruch. Interessant finde ich die o.g. Mail vom Professor. Fast genau das gleiche hab ich heute in der Kantine gehört.

  • Mit einer Deckungszusage der Rechtschutzversicherung (die ich mir einfach mal einholen würde), würde ich gepflegt zum Halali blasen ;).

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Glaube nach wievor nicht, dass faircom wirklich klagen wird!


    Das riesen Brimborium, dass die um diese Angelegenheit machen (siehe z.B. http://www.teltarif.de) spricht dafür, dass sie einfach (und für faircom billiger) auf Einschüchterung setzen, als darauf jeden Zahlungsunwilligen zu verklagen :D


    Da kann man allen ernstes nur raten: hart bleiben und die Sache aussitzen :)


    PS: Schon das Dauergeschwafel von "Rechtsabteilung" passt da gut ins Bild... "Rechtsabteilung" darf sich jeder nennen, also auch der faircom Vertriebsleiter :D "Rechtsanwalt" hingegen ist gesetzlich geschützt!

  • Zitat

    Original geschrieben von jonasm
    faircom: Zahlungsunwillige Kunden müssen mit Klage rechnen
    Neuigkeiten von faircom.... Zitat aus dem teltarif Artikel: "Auf Nachfrage der Redaktion teilte uns die Rechtsabteilung des Unternehmens mit, das die Resonanz der einsichtigen Kunden, die ihre Rückzahlungen pünktlich getätigt hätten, "erwartungsgemäß hoch" sei." Meint ihr das stimmt, oder sagen die das nur, um die Leute einzuschüchtern?


    Letzteres. Müssen sie ja auch fast sagen, wenn sie sich nicht a) der Häme aussetzen wollen und b) nicht noch mehr Fragen nach der Rechtmäßigkeit der Aktion zuziehen wollen. Ausserdem ist "hoch" in diesem Zusammenhang ja ein sehr wertungsoffener Begriff... ;)


    Aber gerade wenn es wirklich so wäre, ist nicht damit zu rechnen, dass sie wirklich gegen den Rest klagen - sollte dann ein für sie unvorteilhaftes Urteil rausspringen, will ja jeder den zurückgezahlten Betrag wiederhaben! :rolleyes:

    Die Mehrheit? Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen'gen nur gewesen. Bekümmert sich ums Ganze, wer nichts hat? Hat der Bettler eine Freiheit, eine Wahl? Er muss dem Mächtigen, der ihn bezahlt, um Brot und Stiefel seine Stimm verkaufen. Man soll die Stimmen wägen und ncht zählen; Der Staat muss untergehn, früh oder spät, wo Mehrheit siegt und Unverstand entscheidet.
    (Friedrich Schiller, Demetrius)

  • Denkmuster bei Faircom


    Letzteres könnte wirklich ein entscheidender Gedankengang der sogenannten Faircom-Rechtsabteilung sein: Einsacken, was von Eingeschüchterten freiwillig überwiesen wurde und an allem anderen nicht rühren, denn: was man hat (wenn auch zu unrecht), das hat man und setzt es in einem eventuellen Prozeß insgesamt aufs Spiel.
    Die Frage ist allerdings, ob auch Leute, die nicht ausdrücklich 'unter Vorbehalt' bezahlt haben, einen Rückzahlungsanspruch hätten, wenn Faircom einen oder mehrere Prozesse verlieren würde.
    Die bei 'Teltarif' zitierten Aussagen der Firma über viele Zahler, erscheint mir allerdings erst mal als Bluff....

  • Zitat

    Original geschrieben von jonasm
    Resonanz der einsichtigen Kunden, die ihre Rückzahlungen pünktlich getätigt hätten, "erwartungsgemäß hoch" sei." Meint ihr das stimmt, oder sagen die das nur, um die Leute einzuschüchtern?


    Namd !


    Kann ich mir nun auch nicht wirklich vorstellen. Meine einsicht hört bei unrechtmaessigen Forderungen recht schnell auf. Und da bin ich sicher nicht alleine damit.
    Ich sehs so wie Sebastian. Ich hab bei meiner Rechtschutzversicherung schonmal vorgefühlt, meinen Leib&Magen Anwalt vorab informiert, was kommen könnte, und den Jungs von Faicom meine Zahlungsunwilligkeit mit dem Hinweis auf meinen Anwalt und dessen Adresse dokumentiert.


    Von dem her harre ich recht entspannt der Dinge die da (mit ziemlicher sicherheit nicht) kommen werden !


    Gruesse


    Charlie

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    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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  • Bei connect.de hat ein Rechtsanwalt einen Artikel über eine Firma geschrieben, die die Grundgebührerstattung von den Kunden zurückhaben will.


    Link: http://www.connect.de/d/23187


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