Faircom möchte 200 € aus der Quam Aktion zurück / Update: Insolvenz!

  • "Kündigung" durch Quam


    Auch wenn das seinerzeit hier sicher umfangreich erörtert wurde:
    Stand in dem Brief, den alle bekommen haben wirklich das Wort "Kündigung"? Soweit ich mich erinnere war das nicht der Fall und wie Karim schon sagte wurde der Kunde lediglich über die Einstellung des Netzbetriebs informiert und ihm D1 als Alternative empfohlen. Diesen Brief hatte bezeichnenderweise auch meine Freundin bekommen, der man gar nicht hätte kündigen können, da ihr Vertragsantrag zwar quasi in der Warteschleife war, es aber nie zu dessen Aktivierung gekommen ist.

  • Mich würde jetzt aber wirklich mal so ein Vertragsformular interessieren wie es damals angeboten wurde.
    Es kann doch nicht sein, dass dies bei keinem "Kunden" mehr existiert.


    Nach meiner Meinung kommt es ganz klar auf die Formulierung im Vertrag an. Spricht man von einer " Erstattung der Grundgebühr " dürfte das Schreiben gegenstandslos sein.


    Wir hatten das damals so formuliert " Wir erstatten Ihnen die anfallende Grundgebühr vorab mit einer Einmahlzahlung ..... "


    Allein durch das Wort "anfallende" wären wir wohl berechtigt die Beträge einzufordern. Nur machen wir das nicht weil kein Handlungsbedarf besteht.


    1. haben wir keinen Ausfall der Provisionen erlebt
    2. ist die ganze Angelegenheit schon so lange her, dass es sinnlos wäre
    3. Ist die Rückforderung allgemein unglücklich


    Aber wie gesagt, ist von einer anfallenden Grundgebühr die Rede wäre ich vorsichtig. Spricht man allerdings nur über einen Betrag in Höhe der Grundgebühr sollte man das Schreiben abhaken.


    Es sollte wirklich mal jemand den Vertrag veröffentlichen damit hier nicht nur vermutet wird sondern damit man mal sieht wie das eigentlich damals wirklich ablief.



    Eines wissen doch wohl die meisten.
    Ein Laie versteht den Vertrag nicht so wie ein Jurist der das formuliert hat.

  • Hallo!


    Hab mal den alten Zettel rausgekramt.
    Bei mir auf dem Bestellschein (=Vertrag imo) stand folgendes:


    Zitat

    "Mit Freischaltung des Mobilfunkvertrages verpflichtet sich die Firma faircom GmbH & Co. KG zur Leistung der vereinbarten Einmalzahlung. [...]


    Weiter oben bei der Bestellpositionen steht: "Erstattung der Grundgebühr per Scheck"

  • Bestellformular Faircom (quam)


    Die alten Bestellformulare sind immer noch unter der homepage von faircom unter dem eigenen Login einsehbar und ausdruckbar.
    Also vorsichtshalber sichern, falls man keine Kopie hat!

  • Hier der relevante Passus des Bestellscheines:
    ----------
    Hinweis:
    Es gelten die AGB der Firma faircom GmbH & Co. KG.
    Mit Freischaltung des Mobilfunkvertrages verpflichtet sich die Firma faircom GmbH & Co. KG zur Leistung der vereinbarten Einmalzahlung.
    Erstattungsbeträge können mit dem Rechnungsbetrag dieser Bestellung verrechnet werden.
    Für die Gutschrift eines evtl. angebotenen Startguthabens ist der Service Provider zuständig.


    Wird der Mobilfunkantrag z. B. aufgrund bewusst falscher Angaben vom Service Provider storniert, erlischt Ihr Anspruch auf die Erstattung
    der monatlichen Grundgebühr, bzw. auf die Einmalzahlung. Evtl. bereits ausgezahlte Beträge werden Sie nach Aufforderung unverzüglich
    zurücksenden.


    Dieser Regelung stimmen Sie ausdrücklich zu.
    ----------


    Dann laßt uns mal schön interpretieren...


    Gruß,


    Nomadd


  • was da steht, trifft nur dann zu, wenn ein "MobilfunkANTRAG" storniert wird. Aber in dem Fall wurde ja kein Antrag storniert, sondern vom Mobilfunkanbieter eine Leistung eines schon bestehenden Vertrags eingestellt (die Nutzung des Netzes). Deshalb muss man "nach Aufforderung bereits ausgezahlte Beträge" nicht "unverzüglich zurücksenden".


    Oder?


    y7

  • Hier dieser in dem Schreiben genannte § 812 BGB


    § 812
    Herausgabeanspruch
    (1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.


    (2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.


    ---------------------------------------------------


    Ich frag mich gerade:


    1. Die Leistung (Telefonvertrag) kam ja von Quam und nicht von faircom, oder? Also kann faircom auch nix zurückverlangen, oder?


    2. Sollte sich faircom doch als Leistungsträger bezeichnen, dann besteht ein rechtlicher Grund in dem Vertragsabschluss, der ja die Erstattung der 200€ in Form einer Auszahlung, festgehalten hat, oder? Und dieser Grund ist "später" ja auch nicht weggefallen, denn Quam hat ja nicht gekündigt, sondern nur das Netz abgeschaltet?!?!


    höchst spekulativ, also, wird besser sein, Du fragst nen Anwalt :D

  • Also,


    ich hab da ein kleines Fax an Faircom losgelassen:


    "Sehr geehrte Damen und Herren,


    Ich widerspreche Ihrer Rückforderung in Höhe von 63,98 EUR.


    Gemäß der Äußerungen Ihrer AGB verpflichtete sich die Firma faircom zur Leistung der vereinbarten Einmalzahlung, wenn die Mobilfunkkarte freigeschaltet wurde. Dieses ist auch geschen.


    Durch ihre Andeutung, dass ich mich gemäß § 812 BGB ungerechtfertigt bereichert hätte, sehe ich den Straftatbestand der Verleumdung und des versuchten Betruges als gegeben.


    Derrzeit lasse ich die Angelegenheit juristisch klären um ggfs. eine Strafanzeige gegen Sie zu erstatten.


    Anbei übersende ich Ihnen Ihr Schreiben in Kopie."


    Ein paar Minuten später, habe ich folgendes Schreiben der Rechtsabteilung von Faircom erhalten:


    Antwort Faircom


    Was haltet Ihr denn davon?

  • Ich habe auch ein Brief von denen bekommen. Damit klar ist was in dem Bestellschein stand habe ich den mal eingescannt.


    Es handelt sich dabei zwar um eine Bestellung vom April letzten Jahres, der dürfte aber bei den 3-Star Verträgen gleich sein.


    Von mir wollen die übrigens nur 70,85 haben.


    http://domfree.de/zhadum/bilder/fcb2.jpg

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