ZitatOriginal geschrieben von Sebastian
Mit einer Deckungszusage der Rechtschutzversicherung (die ich mir einfach mal einholen würde), würde ich gepflegt zum Halali blasen ;).
Jetzt brauchst Dir auch keine Rechtschutz mehr holen - die haben ne Vorlaufzeit von einigen Wochen bis Monaten. Sonst könnte ja jeder bei Eintritt eines Falls schnell ne Versicherung abschließen.
Ich denke die werden gegen "Zahlungsunwillige" klagen, aber damit böse auf die Schnauze fliegen.
Warum sollten sie das nicht tun? Der Laden ist im Eimer, der Ruf im A****. Nun versuchen sie, zu holen, was zu holen ist. Und bei dem ein oder anderen wird das mit Sicherheit klappen und den Rest kann man zumindest mit Zwangsvollstreckung nerven, bis er oder sie weich wird.
Und die paar, die es bis zum Ende durchziehen, sind mit Sicherheit schon einkalkuliert.
EDIT: Habe die "Deckungszusage" überlesen... :apaul: