ZitatOriginal geschrieben von Thomas 346C
Rechtlich haben Sie aus meiner Sicht nichts zu befürchten, würde mich aber hüten, mit einer Antwort faktisch den Zugang des Schreibens mit der Rückzahlungsaufforderung zu bestätigen.
Interessanter Passus: soll das heißen, im Zweifelsfall behaupte ich einfach, den Brief gar nicht bekommen zu haben, oder was soll das?