Im Bestellschein steht ja auch das wenn der Provider den Mobilfunkantrag storniert, der Anspruch auf die Erstattung der monatlichen Grundgebühr bzw. auf die Einmalzahlung wegfällt.
Und weiter oben steht: "Mit Freischaltung des Mobilfunkvertrages verpflichtet sich die Firma faircom GmbH & Co. KG zur Leistung der vereinbarten Einmalzahlung."