Faircom möchte 200 € aus der Quam Aktion zurück / Update: Insolvenz!

  • Im Bestellschein steht ja auch das wenn der Provider den Mobilfunkantrag storniert, der Anspruch auf die Erstattung der monatlichen Grundgebühr bzw. auf die Einmalzahlung wegfällt.


    Und weiter oben steht: "Mit Freischaltung des Mobilfunkvertrages verpflichtet sich die Firma faircom GmbH & Co. KG zur Leistung der vereinbarten Einmalzahlung."

  • Zitat

    Original geschrieben von Z'ha'dum
    Im Bestellschein steht ja auch das wenn der Provider den Mobilfunkantrag storniert, der Anspruch auf die Erstattung der monatlichen Grundgebühr bzw. auf die Einmalzahlung wegfällt.


    Und weiter oben steht: "Mit Freischaltung des Mobilfunkvertrages verpflichtet sich die Firma faircom GmbH & Co. KG zur Leistung der vereinbarten Einmalzahlung."

    Eben! Und in dem Antwortfax von denen steht was von Vertrag, also eine komplette Verdrehung der Tatsachen. Man hat ja lediglich zugestimmt, dass man im Fall einer Antragsablehnung das erhaltene Geld zurückzahlen muss, von Zurückzahlung bei Vertragsauflösung / Einstellung des operativen Geschäfts/ usw. war überhaupt nie die Rede. :p


    Gruss, Thomas

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas 346C
    Eben! Und in dem Antwortfax von denen steht was von Vertrag, also eine komplette Verdrehung der Tatsachen. Man hat ja lediglich zugestimmt, dass man im Fall einer Antragsablehnung das erhaltene Geld zurückzahlen muss, von Zurückzahlung bei Vertragsauflösung / Einstellung des operativen Geschäfts/ usw. war überhaupt nie die Rede. :p


    Gruss, Thomas


    eben, der Meinung bin ich auch (siehe Posting auf Seite 2 des Beitrags).
    Ich würd die einfach darauf hinweisen!


    Mann, das ist ganz schön spannend. Am liebsten würd ich denen jetzt selbst ein Fax schicken und sie darauf hinweisen, dass hier der Unterschied zwischen Vertrag und Antrags liegt.... :D


    dran bleiben und nicht einschüchtern lassen. aber mit der verleumdungssache würd ich mich zurückhalten

  • OT: Ist euch eigentlich aufgefallen, dass der Geschäftsführer "Marc Roloff" den gleichen Namen führt wie der Securityfuzzi aus "Verbotene Liebe", den Carsten Spengemann gespielt hat? Nur mal so am Rande. :D

  • Es ist doch eigentlich völlig egal, ob in den AGB von faircom steht, daß bei Stornierung des Antrages der Anspruch auf GG-Erstattung bzw. Einmalzahlung entfällt. Selbst, wenn dort etwas von Stornierung des Vertrages stünde, wäre das m. E. unerheblich.


    Mein Vertrag mit Quam ist nämlich nie storniert worden. Quam hat mir damals nur schriftlich mitgeteilt, daß sie die Leistungen einstellen würden. Eine Kündigung haben die nicht ausgesprochen. Sicher ist die Ankündigung (und natürlich die Durchführung) der Leistungseinstellung für den Kunden ein Grund zur Sonderkündigung. Die habe ich aber nicht ausgesprochen. Also läuft mein Vertrag doch immer noch? Für den Fall, daß morgen ein Schreiben von Quam käme, daß sie ab Datum xy wieder Ihre vertragsgemäßen Leistungen erbringen werden, hätten die doch auch wieder Anspruch auf Zahlungen meinerseits.


    Keine Stornierung des Vertrags --> der Passus der AGB von faircom geht ins Leere.


    Und selbst, wenn der Tatbestand der ungerechtfertigten Bereicherung gegeben wäre, müßte man doch zunächst das Ende der Mindestlaufzeit des (immer noch aktiven) Vertrages abwarten, um sicherzugehen, daß Quam nicht doch noch Leistungen erbringt. Das wäre zwar unwahrscheinlich aber immerhin möglich.


    Also faircom: Vor Mai 2004 läuft gar nix :) Und danach wird über das Thema ungerechtfertigte Bereicherung diskutiert. Wie sähe das wohl ein Richter, wenn faircom einerseits die Provisionen von Quam und andererseits die Einmalzahlungen vom Kunden kassiert? Könnte da nicht auch eine klitzekleine ungerechtfertigte Bereicherung vorliegen? ;)




    p.s.: Ich bin aber trotzdem froh, mein Quam-Paket über einen seriösen Händler bestellt zu haben :)

    4 8 15 16 23 42

  • Schrieb an faircom


    Hi,


    habe das gleiche "fair"com Problem. Hat jemand die damaligen AGB von "fair"com (nicht die von quam) noch als pdf oder so und kann hier nen link posten oder mir die als mail schicken?


    Habe schon einen Schrieb an "fair"com aufgesetzt, in dem ich die Erkenntnisse aus diesem Forum einfliessen lasse. Ich würde gerne noch die AGB von damals einsehen. Dann würde ich den Text hier posten, als Anregung für alle Betroffene.


    Gruss
    Livetime

  • Re: Schrieb an faircom




    hi,


    was hast du denen jetzt geschrieben?
    hast du schon eine antwort bekommen?



    y7

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