Mobilcom setzt Inkasso-Unternehmen auf mich an

  • Zitat

    Original geschrieben von tertldd
    Vorausgesetzt,er hat die Einlieferungsbelege noch,heißt das noch lange nicht,daß die Kündigungen in diesen Briefen waren.
    Da sollte man noch einen Zeugen bringen,der das Eintüteln verfolgt hat.


    Dummlall. Erstens ist der er eine sie und zweitens hält sich das Gerücht mit dem leeren Briefumschlag hartnäckig. Und es gibt immer einen D****, der es an unpassender Stelle auspackt.


    Gruß Marco

  • Ich würde warten, bis etwas gerichtliches kommt. Dann MUSST du wiedersprechen!


    Oder, wenn sie dir sehr am Sack gehen, wegen Betrug anzeigen. Strafanzeige = Kostenlos in jedem Fall ausser grievous fraud. Und wenn die durchgeht (gegen den Inkassanten idR sinnlos, gegen die Mobilkom sinnvoller), Zivil nachbeissen.


    Habe so selber mal in einem anderen derartigen Fall gehandelt...

  • Bezüglich der nicht nachvollziehbaren 280 Euro könnte ich mir vorstellen, dass sich diese in etwa so zusammensetzen.


    4 x im Rückstand = ~40 Euro
    zzg. Restlaufzeit von 24 Monaten: 24 x 10 Euro = 240 Euro
    in Summe also: 280 Euro


    Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 2 Monaten werden in der Regel die Grundgebühren für die komplette Restlaufzeit in Rechnung gestellt.



    Ich würde an Deiner Stelle - und bei mobilcom inbesondere - mit diesem Anliegen zum Rechtsanwalt gehen.


    Auch wäre zu prüfen, ob das Inkassounternehmen überhaupt im Besitzt einer Vollmacht ist; ansonsten könnte man durch schnelle Zahlung der fälligen Monatsbeiträge nämlich schon mal aus dem Zahlungsverzug kommen und die Grundlage für die Einforderung der Gesamtsumme von über 200 Euro entfällt.


    Wenn Du arbeitslos bist oder nur gering verdienst, kannst Du beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen und kannst damit zu einem Anwalt Deiner Wahl; der Anwalt kostet Dich dann maximal 10 Euro - die weiteren Kosten werden vom Amt getraten.


    Sollte es zum Prozess kommen, kannst Du dann Prozesskostenbeihilfe beantragen.


    In Deiner Situation ist das meiner Meinung nach sogar die beste Option, da Dich das ganze maximal 10 Euro kosten und Du dafür von Anfang anwaltlich beraten und vertreten wirst!

  • Ich gehe einfach mal davon aus, dass der jeweilige Einschreibebeleg für das jeweilige Kündigungsschreiben noch vorhanden ist.


    In diesem Fall gäbe es von mir keinen Cent, wieso auch?

  • Zitat

    Original geschrieben von juerglein
    Ich gehe einfach mal davon aus, dass der jeweilige Einschreibebeleg für das jeweilige Kündigungsschreiben noch vorhanden ist.


    In diesem Fall gäbe es von mir keinen Cent, wieso auch?


    Ich gebe Dir vollkommen Recht, würde aber gerade bei mobilcom vorsichtig sein!
    Hier im Forum gibts da ja schon einige Berichte über die Dreistigkeit und Uneinsichtigkeit von mobilcom!


    Da die Threaderstellerin z. Zt. arbeitslos ist kann sie ja kostenlos einen Anwalt in Anspruch nehmen; bei einem so speziellen Unternehmen wie mobilcom auf jeden Fall das Mittel der Wahl.

  • Zitat

    Original geschrieben von therion777
    Bezüglich der nicht nachvollziehbaren 280 Euro könnte ich mir vorstellen, dass sich diese in etwa so zusammensetzen.


    4 x im Rückstand = ~40 Euro
    zzg. Restlaufzeit von 24 Monaten: 24 x 10 Euro = 240 Euro
    in Summe also: 280 Euro


    Deine Rechnung kann nicht stimmen, denn eine Laufzeit von 28 Monaten gibt es nicht und bei einer "passiven" Verlängerung sind es nur 12 Monate.


    Die Rechnung wird eher aus Grundgebühr von den 12 Monaten, Rücklastschrift-, Sperr- und Inkassokosten zusammensetzen.


    Wie juerglein schrieb einmal einen Hinweis mit dem Einschreibebeleg und dann abwarten. Wer natürlich schwache Nerven hat, sollte die 10 Euro investieren und einen Anwalt konsultieren.


    Gruß Marco

  • Zitat

    Original geschrieben von marco5
    Dummlall. Erstens ist der er eine sie und zweitens hält sich das Gerücht mit dem leeren Briefumschlag hartnäckig. Und es gibt immer einen D****, der es an unpassender Stelle auspackt.


    Dazu aus einem anderen Forum zu einer Verhandlung Kunde gegen Sky (Premiere):


  • Zeugen


    ... und was wäre, wenn ein od. mehrere Zeugen bestätigen können, dass im entspr. Brief ein Schriftstück mit dem strittigen Inhalt gewesen ist!?


    Insofern macht es u.U. wohl juristisch keinen großen Unterschied, mit welcher Versendungsform wichtige Schriftstücke versandt wurden, sondern hauptsächlich der Umstand, wie viele Zeugen dies im Zweifel bestätigen können!


    Einschreiben ist also zwar grundsätzlich gut, nützt aber wirklich wohl nur mit einem "Rudel" von Zeugen!

    "Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem." - Karl Valentin

  • Zitat

    Original geschrieben von Tschakomo
    Dazu aus einem anderen Forum zu einer Verhandlung Kunde gegen Sky (Premiere):


    Der Fall ist Strange, darum schicke ich Einschreiben mit Fensterumschlag. Ausserdem würde ich den Richter fragen warum Premiere sich nicht gemeldet hat nachdem sie einen lerren Umschlag bekommen haben. Wir wissen auch nicht, was hier schon vorgefallen ist.


    Ich bleibe trotzdem bei meiner Aussage.


    Gruß Marco

  • Re: Zeugen


    Zitat

    Original geschrieben von Moskauinkasso
    Insofern macht es u.U. wohl juristisch keinen großen Unterschied, mit welcher Versendungsform wichtige Schriftstücke versandt wurden, sondern hauptsächlich der Umstand, wie viele Zeugen dies im Zweifel bestätigen können!


    Einschreiben ist also zwar grundsätzlich gut, nützt aber wirklich wohl nur mit einem "Rudel" von Zeugen!


    Dasist wohl richtig, bei einem Einschreiben hast du halt den Vorteil "beweisen" zu können (mit dem Rückschein nämlich), daß der Brief (zumindest "ein Briefkuvert") beim Empfänger angekommen ist. Mit einem "normalen" Brief kannst du das nicht!
    Und für den "Inhalt" des Briefes gibts ja dann die Zeugen... ;)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

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