wann ist eine SIM-Karte aktiviert?

  • Hallo,


    ich habe einen Vertrag in einem Geschäft abgeschlossen. Nach der Unterzeichnung kam die Bemerkung vom Verkäufer: Gerät ist nicht vorrätig, ist aber in zwei Tagen da!


    Habe immer noch kein Gerät (5 Tage rum!) :(


    Die Sim-Karte erhielt ich im Geschäft. Ich habe die Karte in noch kein Gerät eingelegt, geschweige denn die Pin freigerubbelt. Der Shop hat mich, wie ER sagt "aktiviert".


    Meine Frage: Ist die SIM rein rechtlich nun aktiviert?


    Wenn nein würde ich vom Rücktrittsrecht gebrauch machen, wenn das Telefon nicht bald da ist!


    Vielen Dank für Eure Hile.


    Pi

  • Rein rechtlich hat die Karte glaub ich kaum was mit dem Gerät zu tun, es sei denn es steht anders i m Vertrag.


    Die Karte ist bestimmt schon aktiv, leg sie doch einfach in ein Handy.
    Sobald sich das Handy einbucht und Du das Betreiberlogo siehst, ist weißt Du auch das sie aktiv ist.

    Ich möchte schlafend sterben wie mein Opa, nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer

  • Aktivierung der Sim-Karte


    Erfahrungsgemäß sind das zu liefernde Gerät und die Aktivierung der Sim-Karte durch Netzbetreiber oder Provider zwei vollkommen verschiedene Dinge und dies sowohl rechtlich als auch praktisch. Es ist ein häufiges Ärgernis bei subventionierten Handykäufen mit Vertragsabschluß bei Händlern (vor allem im Netz), daß Lieferbarkeit der Geräte und Freischaltung des vom Händler ja nur vermittelten Vertrages zeitlich nicht im Einklang stehen. Wenn der Händler das Gerät nicht vereinbarungsgemäß liefern kann, ist es sein Problem (bzw. das des Kunden) und nicht das des Netzbetreibers, der halt den ihm vorliegenden Freischaltungsauftrag schnellstmöglich erfüllt (ist ja sein Profit, wenn Kunden so schnell es geht in sein Netz können. Ein Ausgleich für überdimensionale Wartezeiten des Kunden, der zwar ein freigeschaltetes Netz hat, aber kein Gerät, muß allein beim Händler liegen. Ich hatte z.B. mal einen Shop im Netz, der mir aus Kulanzgründen die erste Monatsgrundgebühr gutgeschrieben hat-man muß als Betroffener dann halt etwas Krach schlagen....

  • Und wie ich Krach schlage...


    Hallo,


    vielen Dank für Eure Antworten!


    Ich habe natürlich jeden Tag angerufen, war gestern nochmal dort.
    Der Händler meinte, er zeigt sich "erkenntlich" :top:


    Ich habe im I-Net folgendes gefunden (bei Connect):
    "Rechnung zu früh


    Die SIM-Karte haben Sie, nur das Handy fehlt. Doch jetzt stellt Ihnen Ihr Netzbetreiber bereits eine Rechnung aus.


    Auch hier gilt: Setzen Sie dem Online-Shop eine Frist, innerhalb der das Gerät geliefert werden sollte. Verstreicht die Frist und Sie haben immer noch kein Gerät, gibt es für den Kunden laut Ulrike Weingand folgende Möglichkeit: »Nach §§325, 281, 284 BGB hat der Kunde die Möglichkeit, seine Kosten aus dem Kartenvertrag und die Kosten für ein anderes Handy vom Händler ersetzt zu verlangen.«"


    Und das klingt doch gut!!!


    Viele Grüße
    pi

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