Wechsel in den O2o für O2 Bestandskunden nach 6 Monaten !!

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Interessant finde ich das Datum 7.12. Genau mit diesem Datum sind bei mir jetzt auch fast 2 Monate nach der eigentlichen Tarifumstellung die (korrekten) 50€ für "Tarifwechselgebühr (durch Kundenbetreuung)" berechnet worden.


    07.12 >> das ist auch mein datum der umstellung, die mit falschen 250e berechnet wurden. anruf bei hotline hat versichert, dass der betrag so gemindert wird, dass 'nur' 50e anfallen.
    erklaert wurde der fehler im system so: durch umstellung von ip 100 auf ip 100 mit studentenkonditionen ein paar tage NACH vertragsbeginn, wurde die 6-monats-frist genullt und somit fiel der wechsel auf o2 o innerhalb die 6 monate. gleich eine neue rechnung wollten sie nicht erstellen, aber die gutschrift wird dann auf der naechsten rechnung sichtbar und die hohe summe wird nicht abgebucht. tja schade, dachte ich komm um die 50e rum :( und kuendigen konnte ich den o2 o auch erst nach 24 monaten :(

  • Kann mir mal einer bitte sagen, ob der Wechsel auch in den Soho (Selbstständige-Tarif) möglich ist?
    Ich dachte an einem Wechsel von IP100 SOHO zum o2o (egal ob mit oder ohne Soho).

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Kann mir mal einer bitte sagen, ob der Wechsel auch in den Soho (Selbstständige-Tarif) möglich ist?
    Ich dachte an einem Wechsel von IP100 SOHO zum o2o (egal ob mit oder ohne Soho).


    Ja, funktioniert. Ich hatte jedenfalls den IP100 mit 15% und nun den o2o - ebenfalls mit Selbständigenrabatt...


    Bye, Mike

  • bekomme laut der neuesten rechnung auch 20& rabatt (soho), obwohl ich eigentlich den wechsel abgeblasen hatte wegen den umstellungsgebuehren (25e?), weil es sich dann doch nicht lohnt fuer mich. wurde wohl dann umsonst gemacht.

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zur Portierung aus dem o2o in ein anderes Netz (hier: Vodafone)
    Ich habe Anfang Januar meinen Vertrag auf o2o wechseln lassen.


    Habe ich das hier richtig verstanden, dass ich jetzt mit dem Kündigungsschreiben (um aus dem o2o-Vertrag rauszukommen) warten muss, bis ich die Rechnung erhalten habe, auf der die 50€ abgebucht werden?
    Oder kann ich schon jetzt das Schreiben verschicken (per Post oder Fax??), um dann möglichst bald die Kündigungsbestätigung zu erhalten, die ich für die Portierung der Rufnummer zu Vodafone brauche?


    Anscheinend fälschlicherweise habe ich nämlich den neuen Vertrag schon bestellt und fülle gerade die Vertragsunterlagen aus. Ich dachte, der Wechsel zu o2o wäre gleichzeitig eine Kündigung aus o2 respektive ein Wechsel von Postpaid zu Prepaid, bei der es ja nur eine Verzichtserklärung seitens o2 benötigt, um die Rufnummer zu portieren.



    Grüße
    scudfx

  • Zitat

    Original geschrieben von scudfx
    ...
    Ich dachte, der Wechsel zu o2o wäre gleichzeitig eine Kündigung aus o2 respektive ein Wechsel von Postpaid zu Prepaid, bei der es ja nur eine Verzichtserklärung seitens o2 benötigt, um die Rufnummer zu portieren.



    Grüße
    scudfx



    Das interessante daran ist, das hier im Forum mehrmals kommuniziert wurde, das die Kündigung auf das ursprüngliche Datum des Mindestlaufzeitvertrags, quasi vor dem Wechsel, datiert wird.
    Vorher wird also Deine Nummer nicht portierbar sein. Wenn Dein Kündigungsdatum bspw. auf den 15.06.2012 datiert ist, wird wohl keine Portierung mehr vor diesem Zeitpunkt stattfinden können, denke ich.

  • Zitat

    Original geschrieben von TelefonFOREN2011
    Das interessante daran ist, das hier im Forum mehrmals kommuniziert wurde, das die Kündigung auf das ursprüngliche Datum des Mindestlaufzeitvertrags, quasi vor dem Wechsel, datiert wird.
    Vorher wird also Deine Nummer nicht portierbar sein. Wenn Dein Kündigungsdatum bspw. auf den 15.06.2012 datiert ist, wird wohl keine Portierung mehr vor diesem Zeitpunkt stattfinden können, denke ich.


    Nö, wie ich es herausgelesen habe wird bei Kunden, den die 50 Euro Wechselkosten in Rechnung gestellt wurde die Vertragslaufzeit auf 1 Monat gesetzt.
    Wer beim Wechsel nichts bezahlt hat behält die ursprüngliche Laufzeit.
    Jetzt muss man den o2o von der Restlaufzeit befreien in dem man die 50 Euro trotzdem bezahlt, denn


    Zitat

    1. Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Tarifwechseln:
    c.) 50 € Wechselgebühren fallen ebenfalls bei einem Wechseln von einem Vertrag mit 24 Monate Laufzeit in einen Vertrag mit 1 Monat Laufzeit an.


    Gruß Marco

  • Zitat

    Original geschrieben von marco5
    Nö, wie ich es herausgelesen habe wird bei Kunden, den die 50 Euro Wechselkosten in Rechnung gestellt wurde die Vertragslaufzeit auf 1 Monat gesetzt.
    Wer beim Wechsel nichts bezahlt hat behält die ursprüngliche Laufzeit.
    Jetzt muss man den o2o von der Restlaufzeit befreien in dem man die 50 Euro trotzdem bezahlt, denn
    ...



    Wie erklärst Du dann dieses posting?:





    Was Du ansprichst mit der 1-monatigen-Mindestlaufzeit ist zwar auf o2o bezogen, aber das Kündigungsdatum wird trotzdem auf den ursprünglichen frühmöglichsten Zeitpunkt gesetzt. Zusätzlich sogar noch einen ganzen Monat drauf.
    Das wird sogar noch bestätigt:



    Zitat

    Original geschrieben von Siemenshandyfan
    Jepp, das ist der aktuelle Stand. Nur bei einigen wenigen ging es (zufällig?) ohne 50,-€ Wechselgebühr. Also machen...


    Bye, Mike

  • Zitat

    Original geschrieben von TelefonFOREN2011
    Wie erklärst Du dann dieses posting?:


    Ganz einfach, die Hotline kennt Ihre eigenen Prozesse/Tarife nicht. Das wäre nicht das erste mal.


    Marco

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!