Insolventer Shop - Trusted Shops Garantie oder Kreditkartenrückbuchung nutzen?


  • Sorry, aber mein elektronisches Wörterbuch klappt heut morgen net so gut *lach*.


    Nochmal wegen der offenen Forderung: Mache den Verwalter der Insolvenz ausfindig und stelle deine offene Forderung schriftlich an diesen. So wird es in er Regel gemacht.

  • Danke schon mal für die vielen Beiträge.


    Wenn die Buchung erst ein, zwei Tage zurückläge hätte ich gleich zur Rückbuchung tendiert, aber das ist ja nun schon zwei Wochen her. Da denke ich schon, dass der Shop das Geld auf seinem Konto hat.


    Ich bin im Moment am rätseln, ob der Versuch einer Rückbuchung nicht zu unsicher ist und gleichzeitig evtl. negative Auswirkungen auf eine Inanspruchnahme der Trusted Shops Garantie hat.


    Wie schnell läuft das denn mit einer Visa Rückbuchung oder eben auch einem negativen Bescheid von denen? Bei Trusted Shops steht zum Status meiner Garantie:

    Zitat

    Sollten Sie Ihre Ware wider Erwarten nicht erhalten haben, können Sie eine Nicht-Lieferung im folgenden Zeitraum melden: 22.08.10 - 28.08.10


    Falls Visa da jetzt ewig rumzottelt, dann gerät das zeitlich in Konflikt mit dem Garantiezeitraum. Andererseits bin ich halt am spekulieren, ob ich halt mit einer schnellen Handlungsweise über Visa doch noch ohne langwieriges Theater rauskomme :rolleyes:


    Edit: VFBler: Das dürfte sicher der offizielle Weg sein, aber da rechne ich mir die geringsten Chancen aus oder eben nur einen Teilbetrag.


  • Wie gesagt: Wenn das Geld auf dem Konto der Firma ist, dann hat der Verwalter seine Hände auf dem Konto. Da wird auch Visa und der Trusted Shop nichts machen können. Das beim Trusted Shop bezieht sich ja nur darauf dass wenn ein Händler dir die Ware net liefert weil er dich "abzocken will". In deinem Fall liegt aber eine Insolvenz vor, das ist was ganz anderes. Da wird nichts zu machen sein! Sorry, aber Du hast da wohl aufs falsche Pferd gesetzt.

  • Das sind die Bedingungen für den Käuferschutz bei Trusted Shops:


    http://www.trustedshops.de/sho…r/pdf_download/TS-GAE.pdf


    Im IV. Abschnitt unter "Schadensminderungspflicht" heißt es, dass der Kunde zunächst versuchen muss, die KK-Zahlung zu widerrufen. Wenn das nicht klappt springt offenbar Trusted Shops ein. Damit sollte der Ablauf geklärt sein.


    Edit: Achtung, enge Fristen beachten: Offenbar kann man den Garantiefall erst 30 Tage nach Bestellung / Bezahlung erklären, muss das dann aber binnen einer Woche getan haben. Bloß nicht verpassen! Eventuell läuft die 7-Tage Frist sogar schon, weil der Shop dir schon erklärt hat, nicht mehr zu liefern.


  • Diese ganze Trusted Shop Sache gilt nicht bei Insolvenz! Sondern ausschließlich dann wenn ein solventer Händler dir die Ware net liefert. Und das ist hier definitiv nicht der Fall!

  • Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Diese ganze Trusted Shop Sache gilt nicht bei Insolvenz! Sondern ausschließlich dann wenn ein solventer Händler dir die Ware net liefert. Und das ist hier definitiv nicht der Fall!


    Woher weißt du das? Die verlinkten Bedingungen suggerieren nämlich das Gegenteil.

  • Bei mir war mal bei Topvision24 so ein Fall: per KK (DKB) bezahlt, Firma ging insolvent. Habe es über DKB zurückgeholt. Musste bei DKB nur paar Nachweise zeigen, dass ich erfolglos das Geld zurückgefordert habe und die sich nicht gerührt haben.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Aus aktuellem Insolvenzfall kann ich folgendes Berichten:


    Nach langem hin und her, die Banken hatten sich aus "Marketinggründen" entschieden in Fällen wie dem hier genannten die Gelder zurück zu bezahlen, kam irgendwann raus das die Bank die Kreditkartengelder teilweise auch erst nach 4 Wochen gutgeschrieben bekommt = die Bank hatte Gelder nicht an die Kunden zurück überwiesen da diese so lange hätten relativ problemlos das Geld zurück rufen können (vgl. Sliders).


    Also mit dem Kreditkartenunternehmen Kontakt aufnehmen und Sachverhalt klären - sicherlich haben die diesbezüglich auch Erfahrungen.


    ACHTUNG:
    Tatsächlich ist es so das Gelder welche der Firma zustehen und dort bereits angekommen sind der Insolvenzmasse zufallen - ich nehme an dass das Kreditkartenunternehmen in einem solchen Fall eh nicht mehr an das Geld rankommen würde aber falls doch: unser Insolvenzverwalter erklärte mir das er dann aufgrund "ungerechtfertigter Bereicherung" (o.ä.) das Geld wieder zurückholen würde.



    Eigentlich find ich Trusted Shop als Rechtssicheren Weg da diese ja vermutlich sowas wie ne Versicherung sind - aufgrund deiner Mitwirkungspflicht musst du aber offensichtlich zunächst über das Kreditkartenunternehmen gehen.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Wenn ich den den Absatz IV Schadensminderungspflicht und Abtretungsvereinbarung der Trusted Shops Garantieerklärung ansehe, dann bleibt mir theoretisch nur der Weg, vorerst über Visa bzw. Comdirect den Widerruf zu versuchen. Praktisch sieht's evtl. anders aus, nachdem ich telefoniert habe.


    Habe eben bei der Comdirect angerufen und es hieß, dass sie es versuchen würden, den Betrag zurückzufordern, wenn ich den Mail-/Schriftverkehr dazu einreiche. Nach Aussage des Mitarbeiters wenden die sich dafür dann an den Insolvenzverwalter, wobei die Rückzahlung dadurch auch nicht sicher gewährleistet werden kann. Kann sehr lange dauern. Die anschliessende Erwähnung der Trusted Shops Garantie (mit Schadensminderungspflicht...) hat den Mitarbeiter jedenfalls nicht interessiert oder er konnte damit nichts anfangen. Hatte jedoch den Eindruck, als würde das keinen Einfluss für den Widerruf seitens Comdirect bedeuten.


    Zweiter Anruf bei Trusted Shops, bei dem der Mitarbeiter zweimal bei Kollegen nachfragen musste ergab diese Aussage: Trusted Shops zahlt bei Insolvenz, sie brauchen nur den entsprechenden Kontoauszug, Widerruf der KK-Zahlung wird nicht abgefragt. Zum letzten Punkt hat er beim Kollegen nachgefragt, wusste das offenbar selbst nicht so ganz einzuordnen.

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