ZitatOriginal geschrieben von John Locke
Wenn ich den den Absatz IV Schadensminderungspflicht und Abtretungsvereinbarung der Trusted Shops Garantieerklärung ansehe, dann bleibt mir theoretisch nur der Weg, vorerst über Visa bzw. Comdirect den Widerruf zu versuchen. Praktisch sieht's evtl. anders aus, nachdem ich telefoniert habe.
Habe eben bei der Comdirect angerufen und es hieß, dass sie es versuchen würden, den Betrag zurückzufordern, wenn ich den Mail-/Schriftverkehr dazu einreiche. Nach Aussage des Mitarbeiters wenden die sich dafür dann an den Insolvenzverwalter, wobei die Rückzahlung dadurch auch nicht sicher gewährleistet werden kann. Kann sehr lange dauern. Die anschliessende Erwähnung der Trusted Shops Garantie (mit Schadensminderungspflicht...) hat den Mitarbeiter jedenfalls nicht interessiert oder er konnte damit nichts anfangen. Hatte jedoch den Eindruck, als würde das keinen Einfluss für den Widerruf seitens Comdirect bedeuten.
Zweiter Anruf bei Trusted Shops, bei dem der Mitarbeiter zweimal bei Kollegen nachfragen musste ergab diese Aussage: Trusted Shops zahlt bei Insolvenz, sie brauchen nur den entsprechenden Kontoauszug, Widerruf der KK-Zahlung wird nicht abgefragt. Zum letzten Punkt hat er beim Kollegen nachgefragt, wusste das offenbar selbst nicht so ganz einzuordnen.
Ist doch dann gut so. Wie du recht hattest ist die Sache der Insolvenz nicht wirklich verständlich dargestellt in derren AGB. Und dass es da durchaus unterschiede gibt zeigt ja auch der Link den Nebelfelsen weiter oben hier reingestellt hat.
Was mich allerdings brennend intressiert: Wenn TS dir das Geld ausbezahlt, woher bekommen die dann das Geld?