Insolventer Shop - Trusted Shops Garantie oder Kreditkartenrückbuchung nutzen?

  • Zitat

    Original geschrieben von John Locke
    Wenn ich den den Absatz IV Schadensminderungspflicht und Abtretungsvereinbarung der Trusted Shops Garantieerklärung ansehe, dann bleibt mir theoretisch nur der Weg, vorerst über Visa bzw. Comdirect den Widerruf zu versuchen. Praktisch sieht's evtl. anders aus, nachdem ich telefoniert habe.


    Habe eben bei der Comdirect angerufen und es hieß, dass sie es versuchen würden, den Betrag zurückzufordern, wenn ich den Mail-/Schriftverkehr dazu einreiche. Nach Aussage des Mitarbeiters wenden die sich dafür dann an den Insolvenzverwalter, wobei die Rückzahlung dadurch auch nicht sicher gewährleistet werden kann. Kann sehr lange dauern. Die anschliessende Erwähnung der Trusted Shops Garantie (mit Schadensminderungspflicht...) hat den Mitarbeiter jedenfalls nicht interessiert oder er konnte damit nichts anfangen. Hatte jedoch den Eindruck, als würde das keinen Einfluss für den Widerruf seitens Comdirect bedeuten.


    Zweiter Anruf bei Trusted Shops, bei dem der Mitarbeiter zweimal bei Kollegen nachfragen musste ergab diese Aussage: Trusted Shops zahlt bei Insolvenz, sie brauchen nur den entsprechenden Kontoauszug, Widerruf der KK-Zahlung wird nicht abgefragt. Zum letzten Punkt hat er beim Kollegen nachgefragt, wusste das offenbar selbst nicht so ganz einzuordnen.


    Ist doch dann gut so. Wie du recht hattest ist die Sache der Insolvenz nicht wirklich verständlich dargestellt in derren AGB. Und dass es da durchaus unterschiede gibt zeigt ja auch der Link den Nebelfelsen weiter oben hier reingestellt hat.


    Was mich allerdings brennend intressiert: Wenn TS dir das Geld ausbezahlt, woher bekommen die dann das Geld?

  • ich würde mal in den AGB des Shops nachlesen, was da bezüglich der CC-Abbuchung steht. Bei manchen Shops wird nämlich erst abgebucht, wenn die Ware das Haus verlässt (steht dann auch so in den AGB).


    Ist das auch bei diesem Shop der Fall und sie haben abgebucht, obwohl die Ware nicht verschickt worden ist, kannst du gegenüber VISA (bzw. deiner Bank) argumentieren, dass die Abbuchung zu unrecht war. In diesem Fall müssten sie das IMHO auch wieder zurück buchen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Woher sollen die es bekommen ?


    Das ist ne Versicherung.


    Stimmt, klar!


    Ich glaub ich muss mein Gehirn mal wieder aus der Schublade holen :-)

  • Ich halte die TS-Vraiante auch für die deutlich bessere Lösung.


    Wie polli schon schrieb: Das eingezogene Geld gehört in die Insolvenmasse und es besteht durchaus die Gefahr, dass der Insolvenzverwalter die Kohle (ggf. kostenpflichtig) zurückholt - und das (leider) berechtigt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!